Muss ich bei einem Stromausfall zur Arbeit? Wie sieht es im Homeoffice aus? Welche Versicherung haftet, wenn Kühl- und Gefrierschrank ausfallen? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum großen Stromausfall im Südwesten Berlins.

Muss ich bei einem Stromausfall zur Arbeit?

Laut dem Arbeitsrechtler Mohamed E-Zataari handelt es sich bei einem Stromausfall bei der Arbeit in der Regel „um ein sogenanntes Betriebsrisiko“. Dieses Risiko trage der Arbeitgeber, das bedeutet, dass Angestellte und Arbeiter Lohn und Gehalt auch dann erhalten, wenn sie aus betrieblichen Gründen ihre Arbeitsleistung nicht erbringen können – wie bei einem Stromausfall.

Anders sieht es allerdings aus, wenn Arbeitnehmer auch Aufgaben übernehmen können, für die kein Strom benötigt wird, so E-Zataari. Ordnet der Arbeitgeber zum Beispiel an, dass Mitarbeiter Akten sortieren müssen, sind diese in der Regel verpflichtet, dieser Aufforderung nachzukommen.

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Tritt der Stromausfall bei der Arbeit im Homeoffice auf, kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer sein Betriebsrisiko nicht vollständig übertragen. „Wie sich das konkret auswirkt, wenn ein Stromausfall bei der Arbeit im Homeoffice auftritt, ist noch nicht richterlich geklärt“, erklärt E-Zataari. Wenn Arbeitnehmer ihre Arbeit auch im Büro verrichten können, ist aber davon auszugehen, dass diese auch dort erscheinen müssen. Tun sie dies ohne guten Grund nicht, riskieren sie eine Abmahnung oder eine fristlose Kündigung, so der Arbeitsrechtler.

Welche Versicherung übernimmt Schäden durch Stromausfall?

Bei einem Stromausfall fallen in der Regel das Licht und die Heizung aus. Dabei können Schäden an der Wohnung oder dem Haus entstehen. Auch können Lebensmittel verderben oder an Geräten Schäden entstehen. Bei einem Stromausfall kommt in der Regel die Hausratversicherung für die entstandenen Schäden an Tiefkühlgut und Lebensmitteln auf, falls Kunden die Zusatzdeckung „Stromausfallschäden“ abgeschlossen haben, erklärt die Allianz. Bei einfachen Versicherungen ist dies nicht der Fall.

Moderne Kühlschränke haben eine Abtau-Automatik, die das Austreten von Wasser bei einem Stromausfall verhindern soll. Sollte dennoch Wasser austreten und dabei einen Schaden verursachen, ist dieser über die Gebäudeversicherung des Eigentümers oder der Eigentümerin versichert, so die Allianz.

Treten an technischen Geräten Schäden auf, gibt es keine Haftung, aber möglicherweise eine Deckung durch die Versicherung, erklärt Christian Weishuber, Sprecher der Allianz-Versicherung. Technikschäden durch Stromausfall kommen aber in der Praxis nicht vor.

Wer haftet bei einem Einbruch oder einem Brand?

Bei einem Blackout fallen oft auch Alarmanlagen oder elektrische Eingangstüren aus. Das lockt Diebe und Einbrecher an. „Für den durch Einbruch oder Diebstahl entstandenen Schaden kommt Ihre Hausratversicherung auf“, erklärt der Allianz-Sprecher.

Polizei und Feuerwehr warnen dringend davor, Kerzen ohne Aufsicht brennen zu lassen. Sollte es trotzdem zu Brandschäden kommen, sind diese durch die Hausrat- bzw. Gebäudeversicherung gedeckt. Die Allianz weist jedoch darauf hin, dass der Schutz entfallen kann, falls der Geschädigte grob fahrlässig handelt – etwa indem er aus dem Haus geht und Kerzen brennen lässt.