Es sollte die Rettung in schweren Zeiten sein. Als die Corona-Pandemie und die Lockdowns viele wirtschaftliche Aktivitäten zum Erliegen brachten, halfen 2020 Land und Bund vielen Freiberuflern, Selbstständigen und Unternehmen mit Hilfszahlungen aus der Klemme. Aber das dicke Ende kommt erst jetzt: Tausende seinerzeit Begünstigte sollen nun zig Millionen Euro an die landeseigene Förderbank IBB zurückzahlen.

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Eine Freiberuflerin aus Prenzlauer Berg ist eine der vielen Betroffenen. Die IBB fordert 9000 der seinerzeit gewährten 14.000 Euro zurück. Wenn sie diese Summe bezahlen müsse, stehe sie „praktisch vor der Privatinsolvenz“.
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Berufsverband Bildender Künstler kämpft gegen Rückforderungen
Der Berufsverband Bildender Künstler kämpft gegen die Rückforderungen. Die vermeintlich unbürokratischen Hilfsprogramme seien „mit heißer Nadel gestrickt“ worden, so der BBK. Jetzt würden die Rückforderungsbescheide häufig „in Massenverfahren ohne Bezug zum jeweiligen Fall“ erstellt. Die Bank stütze sich auf das Argument, die Betroffenen hätten nicht an der Endabrechnung mitgewirkt und die erbetenen Unterlagen nicht eingereicht. „Bei den meisten der uns bekannten Fälle wurden Mittel nicht missbräuchlich beantragt“, so der BBK.
Rechtsanwalt Carl Altewischer hat in seiner Kanzlei in Friedrichshain bereits mehrere Dutzend Betroffene beraten. „Fast alle Mandant:innen wehren sich aus Gerechtigkeitsempfinden, viele geraten durch die Rückforderungen auch in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten“, sagte der Jurist der Morgenpost: „Ich erlebe bei meiner Mandantschaft bei den Coronahilfen eine erhebliche Erschütterung über den Rechtsstaat.“ Klagen gegen die Rückforderung würden vom Verwaltungsgericht bisher stets abgewiesen.
Investitionsbank rechnet mit 325 Millionen Euro, die zurückgezahlt werden müssen
Die Dimension des Problems ist riesig. Die Investitionsbank IBB rechnet in der Summe mit Rückforderungen von 325,5 Millionen Euro. Bis Ende August waren die Banker laut Antwort des Senats auf eine Anfrage der Grünen allein von 6000 Fällen ausgegangen, in denen die komplette Summe von insgesamt 185 Millionen Euro zurückgezahlt werden müsse, weil keine Endabrechnung erfolgt sei. Aus den bearbeiteten 24.000 Schlussabrechnungen ergäben sich in mehr als 9000 Fällen Rückforderungen, die sich auf 76 Millionen Euro summierten.
Eine Sprecherin von Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) sagte, wenn es sich um Mittel des Bundes handele, habe das Land Berlin „keine eigenen Ermessensspielräume“. Anwälte berichten jedoch, dass andere Länder nicht so vorgehen wie Berlin.
Letztlich werden aber Nachzahlungen die Rückforderungen überschreiten
Dabei kann das ganze Manöver für den Steuerzahler insgesamt sogar ein Minusgeschäft sein. Denn während 325 Millionen Euro Rückzahlungen erwartet werden, wird mit 386 Millionen Euro gerechnet, die der Staat noch nachzahlen muss. Hinzu kommen noch die Kosten bei der IBB. Diese belaufen sich seit 2020 auf 140 Millionen Euro. Das Verfahren soll noch mehrere Jahre in Anspruch nehmen.
Der Grünen-Kulturpolitiker Daniel Wesener wundert sich: „Es ist doch absurd, dass der Staat mit seinen Coronahilfen erst Tausende freiberufliche Kulturschaffende und Kreative über die Pandemie rettet, um sie jetzt mit zweifelhaften Rückforderungen in die Insolvenz zu treiben“, so der Ex-Finanzsenator: „Noch absurder ist es, wenn die öffentliche Hand und der Steuerzahler dabei am Ende noch draufzahlen müssen.“






