Berlin will trotz eines weitreichenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts weiter konsequent abschieben. Das sagte Innenstaatssekretär Christian Hochgrebe (SPD) am Montag im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses. Seit dem 20. November ist bei Abschiebungen aus Zimmern in Asylheimen grundsätzlich ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss erforderlich.

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Bedeutet: Polizeibeamte, die einen abzuschiebenden Ausländer abholen sollen, müssen wieder gehen, wenn dieser seine Tür nicht öffnet. Anders ist es, wenn er die Beamten freiwillig einlässt oder im öffentlichen Teil der Unterkunft angetroffen wird. So steht es in einer Weisung der Senatsinnenverwaltung.
Justiz soll Ressourcen für richterliche Dursuchungsbeschlüsse aufbauen
„Die Ausreisepflicht wird weiterhin konsequent durchgesetzt, wie bisher unter Wahrung humanitärer Grundsätze und unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Entscheidung“, sagte nun Hochgrebe. „Wir bleiben handlungsfähig.“ Derzeit würden die konkreten Auswirkungen des Urteils auf die Arbeit der Polizeibeamten aber noch geprüft.
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Man erwarte in diesem Sinne von der Justiz, Ressourcen sowohl für die erwartbaren Verfahren als auch für die nötigen richterlichen Dursuchungsbeschlüsse bereitzustellen. „Solange die vollziehbar Ausreispflichtigen ihrer rechtlichen Verpflichtung zur freiwilligen Ausreise nachkommen und sich rechtstreu verhalten, ist ein Eingriff in den Wohnraum aufgrund einer richterlichen Anordnung allerdings ohnehin entbehrlich.“
Polizeigewerkschaft kritisiert Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Seit einer Gesetzesverschärfung aus dem Jahr 2019 war es Praxis, dass die Heimleitung mit einem Generalschlüssel die Zimmertür öffnet, um die ausreisepflichtige Person ausfindig zu machen. Hintergrund der jetzigen Entscheidung ist eine Klage aus ebendiesem Jahr.
Damals wollten Polizisten in einem Wohnheim in Köpenick einen Mann aus Guinea nach Italien abschieben und drangen in sein Zimmer ein. Im Anschluss weigerte er sich jedoch, in ein Flugzeug zu steigen und klagte sich durch die Instanzen. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht der Auffassung der Polizei zuletzt noch zugestimmt hatte, sah das der zweite Senat des Bundesverfassungsgericht nun anders.
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Schon vor einigen Wochen hatte sich die Berliner Gewerkschaft der Polizei GdP gegenüber der „Berliner Zeitung“ kritisch zu dem Urteil geäußert. „In der Praxis führt die Regelungslage dazu, dass unsere Kollegen sich das Herausfahren sparen können und sich vollziehbar Ausreisepflichtige den Maßnahmen relativ einfach entziehen können“, sagte Landeschef Stephan Weh. Schon jetzt würden gut zwei Drittel der Abschiebungen scheitern, weil die Betreffenden über Messenger-Gruppen oder Social-Media-Accounts vor anstehenden Charterflügen gewarnt würden und deshalb nicht anzutreffen seien, so Weh.
Kein Aufnahmeprogramm für bedrohte Menschen aus dem Gazastreifen
Am Montag forderten die Berliner Grünen derweil erneut einen sofortigen Abschiebestopp nach Syrien, da es sich trotz des Sturzes des Assad-Regimes vor einem Jahr noch immer um ein gefährliches Land handle, in dem Mord, Gewalt und Folter herrschten. Innenstaatssekretär Hochgrebe betonte allerdings, dass es seit 2012 keine Abschiebung nach Syrien mehr gegeben habe. Syrer würden derzeit in den allermeisten Fällen subsidiären Schutz genießen. Man begrüße jedoch das Instrument der freiwilligen Ausreise und auch Überlegungen der Innenminister, straffällig gewordene syrische Flüchtlinge abschieben zu können.
Der Senat lehnte gleichzeitig ein Landesaufnahmeprogramm für bedrohte Menschen aus dem Gazastreifen und dem Libanon ab, das die Linken gefordert hatten. Die Sicherheitslage in diesen Regionen lasse dies derzeit nicht zu, da es schlicht an Hilfsstrukturen vor Ort fehle und die nötigen Sicherheitsprüfungen nicht durchgeführt werden könnten, um die Aufnahme von Gefährdern zu verhindern, so Hochgrebe. Zumal das Bundesinnenministerium unter Alexander Dobrindt (CSU) zuletzt klar signalisiert habe, Aufnahmeprogrammen der Länder nicht mehr zuzustimmen.








