Am Vormittag des 21. Februar soll sich Wassim Al M. von Leipzig nach Berlin aufgemacht haben. Im Gepäck: ein Messer. Im Kopf: der Wille, Menschen jüdischen Glaubens zu töten. Im Stelenfeld des Holocaust-Denkmals traf er stattdessen Iker B. M., einen spanischen Touristen, an. Al M. habe sich ihm von hinten genähert, ihm dann mit der Klinge den Hals aufgeschnitten und an Gesicht und Finger verletzt. Mit „Allahu akbar“-Rufen (Zu Deutsch: Gott ist größer) habe er eine weitere Person verfolgt und sei schließlich geflüchtet.

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So heißt es in der Anklageschrift, die am Donnerstag am Landgericht Berlin zum Prozessauftakt verlesen wurde. Dem 19-jährigen Syrer wird seitens der Generalbundesanwaltschaft versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung und versuchte Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Kurz vor seiner Tat soll Wassim Al M. sich zum Islamischen Staat (IS) bekannt haben. Er wurde noch am Abend des 21. Februars von Polizisten im Umfeld des Mahnmals festgenommen. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.

Blick auf das Holocaust-Mahnmal in Berlin-Mitte.
Blick auf das Holocaust-Mahnmal in Berlin-Mitte.© Sebastian Gollnow/dpa | Sebastian Gollnow

Wassim Al M. soll sich 2024 radikalisiert haben

Spätestens 2024 habe sich der Angeklagte radikalisiert und einen Beitrag leisten wollen zu dem „weltweit geführten heiligen Krieg gegen Ungläubige“, erklärte Michael Neuhaus, Oberstaatsanwalt und Vertreter der Generalbundesanwaltschaft bei der Verhandlung. „Er war der Ansicht, dass er eine Art religiösen Auftrag zur Tat hatte. Er wollte ein Zeichen setzen gegen die freiheitliche Gesellschaft, in der wir leben, und gegen Juden, die er für das Leid der Welt verantwortlich machte.“

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Der Angeklagte äußerte sich am Donnerstag nicht zu den Vorwürfen. Er schwieg. Mit blutverschmierten Händen war er im Umfeld des Mahnmals kurz nach der Tat festgenommen worden. Teils mit gesenktem Kopf hörte er den Ausführungen im Gerichtssaal zu, auch als der erste Zeuge seine Aussage machte.

Wie Polizisten die Tat erlebten – „klaffende, offene Wunde im Halsbereich“

Kai L., seit elf Jahren im Objektschutz bei der Berliner Polizei tätig, stand zum Tatzeitpunkt vor der US-Botschaft gegenüber dem Mahnmal. Auf der anderen Straßenseite habe eine Frau nach Polizeihilfe gerufen, berichtet er. Aus dem Stelenfeld kam Iker B. M., ein Spanier, der mit Freunden in Berlin zu Besuch war. „Er hielt sich am Hals fest“, schilderte der Polizist am Donnerstag. „Die Wunde habe ich nicht gesehen, weil er einen Schal trug.“ Allerdings habe jemand von einem Messerangriff gesprochen.

„Dann kamen weitere Schreie aus dem Mahnmal“, so L. weiter. Er sei zusammengezuckt. Die Dunkelheit habe den Blick zwischen die Stelen erschwert. Nachdem er Unterstützung angefordert hatte, lief er in das Denkmal rein, berichtete der Polizist. „Da waren Personen, die sich gegenseitig erschreckt haben. Ich sagte ihnen, dass sie den Ort verlassen sollen, weil die Lage unübersichtlich war. Ich wusste ja nicht, ob der Täter noch vor Ort ist.“

Der verletzte Iker B. M. habe mittlerweile auf dem Boden gelegen, als er zurückgekommen sei. Er verlor langsam das Bewusstsein, berichtete Kai L. „Seine Augen fielen langsam zu.“ Hinzugerufene Rettungssanitäter hätten dem Spanier das Leben gerettet.

Auch der Polizist Peter G., der am 21. Februar gegen 18.30 Uhr hinzugerufen wurde, berichtete von einer dramatischen Situation. „Er hatte eine klaffende, offene Wunde im Halsbereich, die zugedrückt wurde“, so der Zeuge. Der verletzte Spanier wurde in die Charité eingeliefert, Peter G. sei hinterhergefahren. „Ich habe gewartet, ob der Geschädigte überlebt.“ Im Krankenhaus habe ihm ein Rettungssanitäter erzählt, dass Iker B. M. von „Allahu akbar“-Rufen berichtete, bevor er das Bewusstsein verloren habe.

Verletzter Spanier leidet laut Anwalt bis heute an Nervenschädigung und Trauma

„Er war lebensgefährlich verletzt“, sagte Sebastian Sevenich, Anwalt des Geschädigten, am Donnerstag. „Es ist nur dem schnellen und beherzten Eingreifen von anderen Personen zu verdanken, dass er diesen wirklich brutalen, massiven Anschlag auf sein Leben überlebt hat.“ Sein Mandant, ein Ernährungswissenschaftler aus dem Baskenland, leide seit dem Angriff an einer Nervenschädigung. „Es ist nicht klar, ob die Folgen irgendwann abklingen werden.“

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Sevenich sprach von einer „erheblichen Traumatisierung“. Diese habe dazu geführt, „dass er an vielen Aktivitäten des normalen Lebens im familiären und sonstigen sozialen Umfeld nicht teilnehmen kann und auch noch nicht wieder arbeitsfähig ist.“ Zwar belaste Iker B. M. das Verfahren, doch er sei entschlossen, im Verlauf der Verhandlung eine Aussage zu machen. Eine Entschuldigung durch den Angeklagten habe er nicht erhalten.

Wird Wassim Al M. nach Jugendstrafrecht bestraft?

Al M. war zur Tatzeit minderjährig. Ob das Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht letztlich Anwendung findet, wird der Prozess zeigen, erklärte Gerichtssprecher Moritz Lehmann. Eine seriöse Aussage über das Strafmaß sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

Für die Verhandlung sind insgesamt zwölf Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird erst Ende Januar erwartet.