Die sogenannte Bushido-Affäre wird zu umfassenden Reformen bei der Berliner Polizei führen. Das gab Alexander Karius vom zuständigen LKA 6 am Montag im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses bekannt. Vor allem geht es um vorbeugende Kontrollmechanismen im Hinblick auf die Nebenbeschäftigungen von Polizeibeamten. Gegen zwei Personenschützer des Berliner Landeskriminalamts (LKA) wird ermittelt, weil sie privat in Diensten des Deutschrappers Bushido (bürgerlich Anis Ferchichi) gestanden haben sollen.

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Als erste Konsequenz hatte die Polizeiführung das betroffene Kommissariat aufgelöst. Dessen Leitung wurde von ihren Aufgaben entbunden und alle Beamten versetzt. Parallel wurden disziplinarrechtliche und auch strafrechtliche Prüfungen eingeleitet. „Wir wollten ein klares Zeichen setzen“, so Karius.
Personenschützer sollen regelmäßiger ausgetauscht werden
Zusätzlich soll in Jahresgesprächen nun regelmäßig über die konkreten Nebenberufe von Polizeikräften gesprochen werden, kündigte Karius an. Die ausgeführten ehrenamtlichen, selbstständigen oder lehramtlichen Tätigkeiten sollen intensiver betrachtet werden als noch in der Vergangenheit. Beispielsweise soll von den Beschäftigten genau nachgewiesen werden, dass ihre Jobs dem Dienst in der Polizei nicht entgegen stehen.
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Ein weiterer Fokus wird auf der professionellen Distanz liegen, die gerade Personenschützer zu den von ihnen betreuten Personen wahren müssen. Diese Distanz kann, so gab Karius zu, nach engstem Kontakt auf Jahre hinaus abnehmen. „Wir werden die entsprechenden Kommandos aus diesem Grund regelmäßiger wechseln als bisher“, sagte der Polizeibeamte.
Auch gegen Bushido wird mittlerweile ermittelt
Grundsätzlich soll es Polizisten zudem erleichtert werden, sich bei vermuteten Verstößen gegen Regelungen und Vorschriften auch anonym an Vorgesetzte wenden zu können. „Korruption in den Reihen der Berliner Polizei werden wir niemals dulden“, betonte Innenstaatssekretär Christian Hochgrebe (SPD). „Wir gehen jedem Verdacht mit Akribie und Nachdruck nach.“
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Auch gegen den Sänger Bushido wird mittlerweile wegen des Verdachts der Vorteilsgewährung durch die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt. Es gilt die Unschuldsvermutung. Bushido hatte in vergangenen Jahren sogenannten Personenschutz durch das Berliner LKA, weil er und seine Familie während eines Prozesses um seine früheren Verbindungen zum bekannten arabischstämmigen Clan Abou-Chaker bedroht wurden. Die nun in Rede stehenden Vorwürfe kamen auf, nachdem bei einem Fernsehinterview mit Bushido ein Personenschützer im Hintergrund von Polizeikollegen erkannt wurde.





