Berlins einziger Atomreaktor, der BER II in Wannsee, wurde vor sechs Jahren außer Betrieb genommen und befindet sich aktuell in der sogenannten Nachbetriebsphase. Da die Stilllegung und der Abbau des Forschungsreaktors im Rahmen eines atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens erfolgen, muss die Öffentlichkeit an diesem Prozess beteiligt werden. Der BUND Berlin fordert Berlinerinnen und Berliner dazu auf, die Unterlagen zu sichten und eventuelle Einwendungen vorzubringen.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Rückbauverfahren beginnt am kommenden Dienstag und endet am 28. Januar 2026. „Weil die Entsorgungsfrage auf nationaler Ebene ungelöst ist, betrachten wir lokale Stilllegungsprozesse wie den Abbau des BER II mit maximaler öffentlicher und juristischer Skepsis“, begründet Matthias Krümmel, Referent für Klimaschutzpolitik des BUND Berlin, den Aufruf. Jegliches kontaminiertes Material, auch wenn es nur geringfügig strahle, müsse tiefenlagerfähig entsorgt werden. Weil es aber noch kein Atommüll-Endlager in Deutschland gebe, müsse zwischengelagert werden: „Und zwar so, dass weder Drohnenangriffe noch Flugzeugabstürze, Klimakatastrophen und dergleichen die Sicherheit der nächsten 80 bis 100 Jahre beeinflussen können“, fordert der BUND-Referent.

Berlins einziger Atomreaktor: Rückbau frühestens im Jahr 2033 beendet

Die Brennelemente, die bis Dezember 2019 die Neutronen für die Forschung lieferten, wurden nach dem Abschalten des Reaktors in einem Absetzbecken zum Abklingen gelagert und sollen in das Zwischenlager Ahaus verbracht werden. Nach dem derzeitigen Stand der Planungen sollen die Einbauten im Reaktorbecken unter Wasser zerlegt und für die Endlagerung fachgerecht verpackt werden. Anschließend soll das Becken mit speziellen Betonsägen zerlegt werden. Frühestens 2033 könnte das Reaktorgebäude vollständig zurückgebaut sein.

Die Möglichkeit zur Einwendung steht allen offen, die von dem Vorhaben betroffen sein können. Einwendungen können sich auf alle Sachlagen beziehen, die durch die Stilllegung und den Abbau des BER II berührt werden. „Auch der BUND Berlin arbeitet an einer Einwendung zum Rückbauverfahren, ist zudem mit den Akteuren am Wannsee in Kontakt und wird die Ergebnisse eines gesonderten Gutachtens mit einfließen lassen“, so Krümmel.

Die Unterlagen liegen zur Einsicht in der Senatsverwaltung für Umwelt, Brückenstraße 6, 10179 Berlin-Mitte, Raum: R 3 009 sowie im Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf, Fachbereich Stadtplanung, Gebäude E, 2. OG, Kirchstraße 1/3, 14163 Berlin aus. Die Auslegungsunterlagen können digital im UVP-Portal unter „Stilllegung und Abbau des Forschungsreaktors BER II in Berlin-Wannsee“ abgerufen werden.