Das Berliner Verwaltungsgericht hat am Mittwoch mehrere Klagen gegen Ausfuhrgenehmigungen für Kriegswaffen an Israel abgelehnt. Sie seien in beiden Verfahren unzulässig, verkündete Stephan Groscurth, Vorsitzender Richter der 4. Kammer am Nachmittag.

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Im Kern verhandelte das Verwaltungsgericht über „zwei sehr unterschiedliche Verfahren“, die aber das gleiche Thema betreffen, erklärte Richter Groscurth zu Beginn. Im ersten Verfahren (VG 4 K 45/24) hatten die Kläger allgemein beantragt, dass die Bundesregierung bis zum Ende des Gaza-Kriegs keine Waffenlieferung an Israel mehr genehmigen darf und bereits erteilte Genehmigungen widerrufen muss. Bereits gelieferte Waffen gelte es „sicherzustellen“. Allgemein solle die Bundesrepublik bis zum Ende der Kriegshandlungen zu verpflichten, „alle Handlungen zu unterlassen, die geeignet sind, einen möglichen Genozid an der Bevölkerung von Gaza“ zu fördern.
Das sei jedoch nur möglich, wenn weitere Genehmigungen durch die Bundesregierung zu erwarten sei, befand das Gericht. Davon sei gegenwärtig nicht auszugehgen, sagte Groscurth und verwies auf die geänderte Genehmigungspraxis der Bundesregierung. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte im August erklärt, bis auf Weiteres keine Genehmigungen für die Ausfuhr von Kriegswaffen an Isreel erteilen zu wollen.
Nur einer von ursprünglich sieben Klägern war anwesend
Geklagt hatten zwei Männer – ein in Gaza lebenden Palästinenser und dessen Sohn (41), ein Berliner Kinderarzt. Letzterer lebt nach eigenen Angaben seit 22 Jahren in Deutschland und ist seit 2015 deutscher Staatsbürger. Zuletzt sei er aber auch auf humanitärer Mission in Gaza gewesen. „Ich war selbst als Arzt selbst Augenzeuge der Verletzungsmuster und der Zerstörungskraft der Waffen ‚made in Germany‘“, sagte Qassem M.
Ich war selbst als Arzt selbst Augenzeuge der Verletzungsmuster und der Zerstörungskraft der Waffen „made in Germany“.
Qassam M., Kläger
Insgesamt seien von der israelischen Armee alle 36 Krankenhäuser im Gazastreifen angegriffen oder zerstört worden, so Qassam M.. „Das Krankenhaus, in dem ich gearbeitet habe, existiert nicht mehr.“ Medizinisches Personal sei „entführt“ worden, behauptet er. Durch die „Zerstörung des medizinischen Systems in Gaza“ seien mehr als 380.000 Menschen um Leben gekommen, was zwei Prozent der Gesamtbevölkerung des schmalen Küstenstreifens entspreche. „Es geht mir nicht nur um meine Familie“, sagte der Kläger, der immer wieder mit den Tränen rang und seine Erklärung schließlich beenden musste.
3000 Panzerabwehrwaffen aus Deutschland nach Israel geliefert
Im zweiten Verfahren ging es um eine konkrete Genehmigung für die Ausfuhr von 3000 tragbaren Panzerabwehrwaffen vom Typ RGW 90 (Matador) des deutschen Herstellers Dynamit Nobel Defence (DND). Das zuständige Bundeswirtschaftsministerium genehmigte die Ausfuhr am 31. Oktober 2023 – also knapp dreieinhalb Wochen nach dem Überfall der Hamas auf Israel. Das Verwaltungsgericht sollte feststellen, dass diese Genehmigung rechtswidrig war.

Auch dem erteilte das Verwaltungsgericht eine Abfuhr und verwies in der Begründung auf die Dynamik des Konflikts. Die streitige Genehmigung sei zu Beginn des militärischen Einsatzes der israelischen Armee erteilt worden. Seither habe sich die Lage im Gaza-Streifen „grundlegend geändert“. Auch hier verwies Richter Groscurth auf die geänderte Genehmigungspraxis der Bundesregierung.
Einer der Kläger bereits bei Luftangriff gestorben
Da die Kläger aktuell nicht aus Gaza ausreisen können, ließen sie sich vertreten. „Es sind jetzt noch vier, ursprünglich waren es fünf“, sagte Remo Klinger. Einer von ihnen sei bei einem Luftangriff auf ein Krankenhaus im Juli getötet worden. „Es ist selten, dass man während des Verfahrens Schreckensmeldungen abwartet.“ Die übrigen hätten enge Familienangehörige, ihr Zuhause und ihre wirtschaftliche Grundlage verloren. Einer der Kläger ist laut Klinger Ingenieur, verlor seien Frau, seine eineinhalbjährige Tochter sowie seinen Vater und lebt jetzt Schwester und Mutter in einer Vertriebenenunterkunft. Am Mittag zogen die Anwälte drei der vier Einzelklagen zurück.
Die getötete Frau des einen Klägers habe für eine palästinensische Menschenrechtsorganisation gearbeitet. Über diese Organisation sei der Kontakt zu dem Berliner Anwalt zustande gekommen. Klinger arbeitet seinerseits mit der Menschenrechtsorganisation European Center for Constitutional and Human Rights (Europäisches Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte, ECCHR) zusammen. Es gehe auch um die Grundsatzfrage, ob seine Mandanten überhaupt Klagerecht gegen den deutschen Staat geltend machen können, sagte Klinger im Vorfeld gegenüber der Westfalenpost.
Laut Beklagter weniger als zwei Prozent aller Rüstungsausfuhren Kriegswaffen
Das hatte die Gegenseite von Anfang an verneint und die Abweisung der Klage als unzulässig beantragt. „Die Genehmigung vom 31.10.2024 war die letzte mit Gaza-Relevanz“, sagte Ulrich Karpenstein, der die Bundesregierung anwaltlich vertrat. Die Lieferung der Waffen sei deutlich später erfolgt. Ferner seien nur 1,4 Prozent aller Ausfuhren Kriegswaffen, mehr als 98 Prozent vor allem defensive Rüstungsgüter. Von DND hieß es im Vorfeld: „Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Lieferungen unter Einhaltung der geltenden rechtlichen Bestimmungen sowie auf Grundlage der hierfür erforderlichen parlamentarischen Genehmigungen erfolgt sind.“
Die Anwälte der Beklagtenseite wies auch mehrfach auf das seit dem 10. Oktober geltende Waffenstillstandsabkommen zwischen der israelischen Armee und der Hamas hin. Dieses sei jedoch brüchig, hielt die andere Seite dagegen. So habe es seit dem Abkommen bis zum 10. November 282 Verstöße dagegen gegeben, wodurch 242 Menschen getötet und 622 verletzt worden sein, sagte Rechtsanwältin Beate Bahnweg.
Verhandlung fand unter erhöhten Sicherheitsbedingungen statt

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Wegen der Brisanz des Themas fand die Verhandlung unter erhöhten Sicherheitsbedingungen nicht im Verwaltungsgericht, sondern im Kriminalgericht Moabit statt. Die 50 Zuschauerplätze sowie die zwei Pressebänke waren bis auf den letzten Platz gefüllt. Bereits zu Beginn kündigte Richter Groscurth an, die Verhandlung bei Beifalls- oder Unmutsbekundungen aus dem Zuschauerraum sofort zu unterbrechen, was jedoch nicht nötig wurde. Auch um das Gerichtsgebäude blieb es ruhig.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Beide Seiten können beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Antrag auf Berufung stellen.






