Zum Artikel: „CDU setzt auf Durchgangssperren in U-Bahnhöfen“ vom 14. Oktober
Endlich mal ein guter Vorschlag! Was in den Großstädten der Welt schon seit Urzeiten ohne Aufregung seitens der Reisenden funktioniert, sollte wirklich hier endlich auch installiert werden! Auf einen Bahnhof - egal für welches Verkehrsmittel - gehören nur Reisende, und die haben in der Regel auch ein Ticket, das ihnen bei automatischer Zugangskontrolle den Weg zu den Zügen ermöglicht. Hier würde es Kontrollpersonal, Reinigungskosten, überflüssige Polizeieinsätze u.a. einsparen, was bei dem dauerhaft klammen Haushalt der Stadt sehr zugute kommen würde!
Grieser-R., per E-Mail
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Was hat die CDU sich da wieder Tolles ausgedacht. Wer verdient an diesem Plan? Sicherer würde die Bahn durch mehr Personal auf den Bahnhöfen und mehr Kontrollen in den Zügen. Die Fahrkartenschranken sind nur hinderlich für Kinderwagen und Rollstühle/ Rollatoren.
Heide Binner, per E-Mail
Wieso wird jeder Vorschlag gleich totgeredet und abgeschmettert? Was Stettner vorschlägt, Zugangskontrolle zur Bahn, funktioniert doch in vielen Großstädten in Europa. Dort sind die Bahnhöfe sauber, und es ist kein Gesocks vor Ort. Genau so funktioniert die SPD auch, alles schlechtreden, aber nix vorschlagen.
Michael Kemnitz, per E-Mail
Frau Hanack hat recht, dass es dringendere Investitionen als die Errichtung von Zugangssperren in U- und S-Bahnhöfen gibt. Aber Personenkontrollen sind keine Lösung. Sie kosten viel Geld, bringen Unruhe und sind für die Betroffenen meist beschämend, denn keiner will gerne erwischt und öffentlich vorgeführt werden. Wenn das Land Berlin jetzt nicht anfängt, Zugangssperren zu errichten, die nur mit einer Fahrkarte überwunden werden können, dann bleibt das U- und S-Bahnnetz auf dem Stand des letzten Jahrhunderts. Andere Städte machen vor, wie es anders geht, z. B. Istanbul. Das U- und S-Bahnnetz wird nie den Sprung in die Digitalisierung schaffen, wenn jetzt nicht damit begonnen wird, die Fahrkartenkontrolle durch Zugangssperren vorzunehmen. Außerdem müssen nicht nur dringende Probleme gelöst werden, sondern es sind auch Investitionen nötig, die langfristig den Sprung in eine neue Zeit ermöglichen. Deshalb ist der Vorstoß von Herrn Stettner uneingeschränkt zu befürworten.
Horst Ahlers, per E-Mail
Zum Artikel: „Kommt die Wehrpflicht per Los?“ vom 14. Oktober
Früher wurden auch wichtige Ergebnisse im Fußball manchmal nicht auf dem grünen Rasen, sondern am sogenannten grünen Tisch erzielt: Nach drei Endspielen, die jeweils unentschieden endeten, wurde der HSV 1922 zum deutschen Meister erklärt (und verzichtete), 1954 entschied nach einem 2:2 im WM-Qualifikationsspiel Türkei gegen Spanien das Los zugunsten der Türkei (die dann in der Schweiz gleich zweimal vom späteren Weltmeister Deutschland besiegt wurde). Erst in den siebziger Jahren wurden solche als willkürlich oder ungerecht empfundenen Entscheidungen durch die Einführung der Elfmeterregel abgeschafft. Und nun soll tatsächlich die Entscheidung, ob ein Mensch zur Bundeswehr eingezogen wird, vom Ausgang eines Losverfahrens abhängig sein? Soll der alte Kalauer, die Verkündigung der Glückszahlen erfolge „ohne Gewehr“, in ganz unerwarteter Form Realität werden? Man kann nur hoffen, dass der Gesetzgeber schneller als seinerzeit die Fußballer eine Regel erfindet, die den Dienst in der Bundeswehr nicht zum Glücksspiel macht.
Wolf-Rüdiger Heilmann, per E-Mail
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Zum Artikel „Nachtflugverbot: Airlines-Präsident fordert Lockerung“ vom 12. Oktober
Der Standort Schönefeld für den sogenannten „Großflughafen“ war von Anfang an die schlechteste aller Optionen, da alle Starts und Landungen über dicht besiedeltes Gebiet führen. Die Entscheidung wurde jedoch allen Widerständen zum Trotz von Politik und Wirtschaft durchgepeitscht. Nun muss man mit den Folgen leben. Und ab wann sollte die Ausnahmegenehmigung vom Nachtflugverbot gelten? Ab zwei Minuten Verspätung? Fünf? Fünfzehn? Eine Stunde? Fängt man damit an, würde das Nachtflugverbot Stück für Stück ausgehöhlt. Es kann also nur eine Konsequenz geben: Es muss strikt eingehalten werden, auch wenn es ärgerlich für Passagiere und Fluggesellschaften ist. Man hätte es wissen müssen.
Silvia Schmid, per E-Mail
Ich verstehe die Sorge um ein verkürztes Nachtflugverbot der Anwohner durchaus. Dennoch steht es wohl in keinem Verhältnis, wenn ein Flugzeug wegen 5 Minuten Zeitüberschreitung in Hannover landen muss. Ich glaube nicht, dass diese Minuten bei den Anwohnern einen so körperlichen Schaden verursachen, dass die dadurch entstehenden Kosten für die Fluggesellschaft noch die Unannehmlichkeiten für die Fluggäste - nachts mit dem Bus noch 3 Stunden nach Berlin zu fahren - rechtfertigt. Das Grundgesetz soll natürlich nicht außer Kraft gesetzt werden - aber der Menschenverstand auch nicht!
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B. Grünwald, per E-Mail
Bei diesem Thema sollte jede und jeder Flugwillige doch erst einmal selbst reflektieren, ob denn die nächste Reise wirklich mit dem Flugzeug absolviert werden muss. Und wenn die Antwort darauf positiv ausfällt, ob es evtl. zumindest planbar wäre, dass Start und Landung nicht in die Nachtstunden fallen. Da Eigenverantwortung und Rücksicht im Allgemeinen aber nicht so weit verbreitet sind in unserer Gesellschaft, muss es hier eben strikte Regeln und Begrenzungen geben. Und bei den bestehenden muss es auch mindestens bleiben! Für Anwohner (Betroffene) ist Flugverkehr über ihren Köpfen zu jeder Zeit ein Gesundheitsrisiko. Und neben den vielen schon genannten Abmachungen, an die sich von BER-Seite aus niemand hielt, kommt ein riesiges Ärgernis noch hinzu: Immer öfters wird besonders bei den Starts eine Flugkurve direkt über die südlichen Bezirke genommen – gut zu verfolgen auf einer bekannten Plattform. Das war auch einmal ganz anders vereinbart und versprochen, reiht sich aber wunderbar in die immer länger werdende Liste der (Verkehrs-)Politik gegen die Interessen und Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger ein.
Ullrich Herzau, per E-Mail






