Fluggesellschaften-Präsident Peter Gerber hat sich für mehr Ausnahmen für die an vielen deutschen Flughäfen geltenden Nachtflugverbote stark gemacht. „Warum man bei Drohnensichtungen, heftigem Gewitter über dem Balkan oder Streiks bei französischen Fluglotsen, die von uns unverschuldet zu Verspätungen führen, ein Nachtflugverbot nicht für eine begrenzte Dauer aussetzen kann, ist mir rätselhaft“, sagte Gerber, der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Fluggesellschaften (BDF) ist, dieser Redaktion.
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Im übertragenen Sinne mache man damit Passagiere zu Geiseln der französischen Fluglotsen, weil Maschinen, die zu spät kämen, wegen eines Nachtflugverbots dann möglicherweise umkehren oder dort landen müssten, wo gar nicht der Zielort der Passagiere sei. „Das können und sollten wir anders machen“, forderte Gerber, der auch Chef des Ferienfliegers Condor ist.
Nachtflugverbot: BDF-Präsident will „mehr Flexibilität“ – aus diesen Gründen
Gerber sprach sich dafür aus, einen Katalog zu formulieren, „in dem Ereignisse festgehalten sind, bei denen eine halbe Stunde länger geflogen werden darf“, erklärte der BDF-Präsident weiter. „Ich denke an schwere Wetterereignisse, Streiks im Ausland oder eben auch bei militärischen Großübungen im Luftraum oder semi-militärische Notlagen wie Drohnenvorfälle. Bei 365 Tagen im Jahr sollte es vertretbar sein, wenn etwa an zehn Tagen eine halbe Stunde länger geflogen werden darf“, so Gerber.

BDF-Präsident Gerber bezeichnete Nachtflugverbote grundsätzlich als eine „betriebswirtschaftlich hohe Belastung“. „In der Industrie würde auch niemand auf die Idee kommen, die Produktionskapazitäten ein Drittel des Tages nicht zu nutzen. Ich respektiere den Bevölkerungswillen, aber wünsche mir – vor allem in Ausnahmesituationen – mehr Flexibilität“, erklärte er. Gerber sagte weiter, man habe es mit dem Nachtflugverbot so weit getrieben, dass es selbst in unverschuldeten Lagen, wie zuletzt beim Streik der französischen Lotsen, praktisch keine Ausnahmen mehr gebe.
Nachtflugverbot: Was in Deutschland derzeit gilt
In Deutschland gibt es weitgehende Flugverbote während der Nachtstunden, um die Anwohner vor Lärm zu schützen. Viele Flughäfen haben feste Nachtflugbeschränkungen. In Frankfurt am Main etwa gilt seit 2007 zwischen 23 Uhr und 5 Uhr ein grundsätzliches Nachtflugverbot. In Ausnahmefällen dürfen Maschinen aber bis Mitternacht starten oder landen.

Gerber will nun offenbar darüber hinaus gehen. Für generelles Aufweichen dieser Regelung sei aber er nicht, unterstrich er. „Es geht darum, dass man in außergewöhnlichen Situationen, für die die Airlines nichts können, Ausnahmen von der Regel zulässt, damit nicht alte Menschen und kleine Kinder nachts im Bus über 300 Kilometer nach Hause gefahren werden müssen“, erklärte er.



