Bushido setzt in Sachen Sicherheit wohl weiterhin auf die Profis von der Polizei. Der Berliner Rapper stand jahrelang unter Polizeischutz. Nachdem er seit 2017 mit seinem früheren Manager, dem mutmaßlichen Clan-Chef Arafat Abou-Chaker, im Klinsch liegt, standen er und seine Familie unter offiziellem Polizeischutz. Obwohl dieser nun vorbei ist, sollen Beamte des Landeskriminalamts (LKA) an der Seite des „Sonnenbank Flavour“-Interpreten gesehen worden sein.

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Laut „Bild“-Zeitung wurden bei einem Interview mit RTL Personenschützer des LKA 61 von ihren Kollegen im Hintergrund erkannt. Sie könnten privat für den Musiker als Bodyguards gearbeitet haben. Polizeisprecher Florian Nath sagte gegenüber der Zeitung: „Auf den Bildaufnahmen ist ein Mitarbeiter des LKA 61 – Personenschutz positiv identifiziert worden.“

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Die Sprecherin der Berliner Polizei, Jane Berndt, bestätigte das gegenüber unserer Redaktion. Der LKA-Beamte darf nun bis zum Abschluss der Prüfungen nicht weiter als privater Personenschützer auftreten. Vom Dienst suspendiert wurde er nicht. Allerdings könnten im Anschluss weitere Ermittlungen gegen den Beamten folgen. Der zweite Mann wurde bislang nicht bestätigt, weil er nicht zweifelsfrei identifiziert werden konnte.

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Doch was ist das Problem dabei? Laut Polizeisprecher bedarf es für die „Ausübung einer entgeltlichen Nebentätigkeit gemäß den Vorgaben des Landesbeamtengesetzes der Genehmigung.“ Diese soll nicht eingeholt worden sein. Die Dienststelle sei auch bisher nicht darüber informiert worden. Wie Polizeisprecherin Berndt ergänzte, dürfen die Nebentätigkeiten als Beamter nicht im Konflikt mit der hauptberuflichen Tätigkeit stehen.

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Es gibt also klare Verhaltensregeln für Einsatzkräfte des Personenschutzes aber auch für Polizeikräfte insgesamt, die sagen, dass Dienstliches und Privates strickt zu trennen sind. Im Paragraf 62 des Landesbeamtengesetzes heißt es etwa, dass Beamte keine Nebentätigkeiten ausüben dürfen, die sie in einen Widerstreit mit ihren dienstlichen Pflichten bringen kann.

Dem Sprecher der Gewerkschaft der Polizei in Berlin (GdP), Benjamin Jendro, zufolge ist das Nachgehen von Nebenbeschäftigungen klar geregelt, daher könne es keine Ausnahmen und keinen Graubereich geben. „Sobald Polizeivollzugsbeamte in ihrer Freizeit bei Straftaten oder zur Abwehr dieser eingreifen, versetzen sie sich in den Dienst und handeln mit hoheitlichen Befugnissen und Pflichten“, sagte Jendro und beschrieb damit einen Widerspruch, der auftreten kann. „Es ist gut, dass hier intern sofort Maßnahmen ergriffen wurden und klar, dass unsere Kollegen nicht privat noch als Personenschützer agieren können.“

Nebenberufliche Tätigkeiten könnten als Regelverstoß ausgelegt werden. Fraglich sind noch zwei Aspekte: Ob die beschuldigten Mitarbeiter des Landeskriminalsamtes für ihre vermeintliche Arbeit für den Rapper bezahlt wurden und ob sie dabei ihre Dienstwaffe trugen, denn für die LKA-Beamten gelten andere Regelungen. Das Boulevard-Medium berichtet auch, dass die Verbindung der Beschuldigten mit Bushido schon länger bestehen könnte und diese sogar mit ihm in Dubai gewesen seien sollen. Dorthin wanderte der Sprechsänger nach dem Zerwürfnis mit dem Clan-Boss aus.

Grundsätzlich ist es für Jendro jedenfalls wenig überraschend, dass Bushido auf Personenschützer des LKA zurückgreife. „Unsere Personenschützer bringen unglaublich hohes Niveau mit und haben in den letzten Jahren auch einem Gangsterrapper, der über einen sehr langen Zeitraum dem Rechtsstaat eher konträr gegenübergetreten ist, bewiesen, dass sie professionell für seine Sicherheit sorgen“, sagte Jendro.

Grundsätzlich können Polizeikräfte einer Nebentätigkeit nachgehen. Und in Berlin nehmen Beamte das auch in Anspruch. Wie aus einer parlamentarischen Anfrage des AfD-Abgeordneten Marc Vallendar von Mai 2024 hervorgeht, gingen im Jahr 2023 genau 2150 Polizisten einer Nebentätigkeit nach.