Die ganze Nacht war die Polizei im Einsatz. Bis zum Freitagmorgen dauerte die Schicht der Beamten, die den Sperrkreis und die Evakuierung nach dem unerwarteten Bombenfund auf der Fischerinsel in Mitte zu verantworten hatten. Einige von ihnen dürften auf dem Weg zurück zu ihren Autos allerdings ihr blaues Wunder erlebt haben: In der Innenstadt ist Parken über einen langen Zeitraum bekanntlich teuer.

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Die Deutsche Polizeigewerkschaft Berlin (DPolG) mahnt hier Reformen und eine Flexibilisierung an. „Wer jederzeit für die Sicherheit dieser Stadt einsatzbereit sein muss, darf nicht am Parkscheinautomaten scheitern“, sagt der DPolG-Landesvorsitzende Bodo Pfalzgraf. Die jetzige Regelung entspreche der Schreibtischlogik der Verwaltung, nicht aber der Realität des Polizeidienstes.
Viele Polizeibeamte sind in ihren Dienstzeiten auf das Auto angewiesen
„Die aktuellen Kriterien für die Ausnahmegenehmigungen beim Parken sind zu eng gefasst“, so Pfalzgraf weiter. „Zu viele Kolleginnen und Kollegen sind von dieser Regelung ausgeschlossen – obwohl sie regelmäßig in Situationen geraten, in denen sie für den Weg zum Dienst oder nach Hause aufs Auto angewiesen sind.“
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Beispiele dafür gebe es genug: etwa die Mitarbeiterin im Führungsdienst, die abends Funkerin auf der Befehlsstelle ist und deswegen die letzte Bahn verpasst. Oder der Ermittler im Drogendezernat, der frühmorgens zur Razzia muss, wenn Busse und Bahnen noch nicht fahren. Oder eben Beamte, die eine stundenlange Bombenentschärfung, die bei Dienstantritt nicht vorherzusehen war, betreuen müssen
Eine Ausnahmegenehmigung gilt für zwei Jahre und kostet 60 Euro
Zum Hintergrund: Derzeit muss ein Fünftel der monatlichen Polizeidienste zwischen 22.30 Uhr und 6.30 Uhr beginnen oder enden. In dieser Zeit muss der Beamte nichts für das Parken bezahlen. Unplanbare Dienste und Schichtarbeiten müssen allerdings erst über die erforderlichen Zulagen nachgewiesen werden. Mitarbeitende können die Ausnahmegenehmigung außerdem nur individuell beantragen. Diese Genehmigung gilt für zwei Jahre und kostet 60 Euro.
Die DPolG fordert nun eine Überarbeitung des Anspruchskreises. Ausnahmegenehmigungen sollen demnach auch für Beschäftigte mit wechselnden oder unvorhersehbaren Arbeitszeiten gelten – unabhängig von starren Nachtdienstquoten. Die Genehmigungen sollten zudem vereinfacht über Dienststellennachweise beantragt werden können, statt wie bisher aufwändig individuell.
Zudem soll eine Einsatz-Parkregelung für Sonderlagen und Alarmeinsätze wie bei Bombenentschärfungen eingeführt werden, ebenso wie eine kurzfristige digitale Ausnahmegenehmigung per App. Dieser Anspruch soll auch für Beschäftigte in zentralen Abschnitten und in Direktionen gelten, so die DPolG.





