Nach Jahren des Wartens, der Diskussionen und des Verschiebens soll Berlin endlich ein neues Rettungsdienstgesetz (RDG) bekommen. Das teilten Innensenatorin Iris Spranger (SPD), Gesundheitssenatorin Ina Czyborra (SPD) und Feuerwehr-Chef Karsten Homrighausen am Dienstag nach der Sitzung des Senats mit, in der der Entwurf der Reform beschlossen wurde. „Wir müssen den Druck aus dem System nehmen, damit sich der Rettungsdienst auf seine eigentlichen Aufgaben konzentrieren kann“, sagte Spranger. Gesundheitssenatorin Czyborra ergänzte: „Natürlich wird ein gut aufgestellter Rettungsdienst auch die Notfallaufnahmen der Krankenhäuser entlasten.“

Montag bis Samstag

Morgenpost der Chefredaktion

Die ersten News des Tages – direkt von der Chefredaktion. Montag bis Samstag um 6:30 Uhr.

Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.

Der Entwurf muss noch durchs Abgeordnetenhaus. Versorgung, Notfallrettung und Krankentransport sollen durch die Gesetzesreform für Feuerwehr und Hilfsorganisationen langfristig verbessert und die Retter angesichts Rekord-Einsatzzahlen umfassend entlastet werden. Als Alternative zur Notrufnummer 112 soll künftig die zentrale Rufnummer 19 222 für Krankentransporte stärker genutzt werden.

Dabei geht es um eine Konzentration der Feuerwehr auf ihre Kernaufgaben Notfallrettung und Notfalltransport, die Verringerung vermeidbarer Bagatelleinsätze, die Abgabe von medizinisch nicht notwendigen Krankentransporten an private Unternehmen, einen besseren Datenaustausch zwischen Notaufnahmen, Rechtsmedizin und Rettungsdienst und nicht zuletzt um verstärkte gesellschaftliche Prävention etwa durch flächendeckende Erste-Hilfe-Kurse und einen „vorbeugenden Rettungsdienst“. „Das bedeutet, wir setzen da an, bevor Patientinnen und Patienten zu Notfällen werden“, sagte Spranger. Selbsthilfekompetenz könne dazu beitragen, dass der Rettungsdienst nicht noch häufiger gerufen werde.

Neues Gesetz: Feuerwehr muss nicht immer in zehn Minuten da sein

Viel Neues bietet das Gesetz allerdings nicht. Der grüne Oppositionspolitiker Vasili Franco nennt den Text daher „keinen großen Wurf“. Denn derzeit agiert die Feuerwehr bereits auf Basis einer sogenannten Abweichverordnung, die 2024 verstetigt wurde und gewissermaßen die Grundlage für das neue Rettungsdienstgesetz bildet. Die Abweichverordnung hat schon eingeräumt, nicht mehr bei jedem Notfall jeden Rettungswagen (RTW) mit einem Notfallsanitäter besetzen zu müssen und dadurch ermöglicht, seit März gestaffelt und differenziert in fünf neuen Notfallkategorien bei Rettungsdiensteinsätzen vorzugehen. „Dadurch können wir so viel Fahrzeuge wie nötig auf die Straße bringen“, sagte Homrighausen.

Seitdem muss nicht mehr bei jedem Rettungsdiensteinsatz versucht werden, in spätestens zehn Minuten mit der qualifiziertesten Besatzung am Einsatzort zu sein. Ohne die Abweichverordnung hätte man mit der Einführung dieser Notfallkategorien gegen das derzeit noch geltende Rettungsdienstgesetz verstoßen.

Gewerkschaft: Umsetzung nur mit den nötigen Mitteln

„Natürlich hätten wir uns noch mehr Mut, Entlastung und Innovation gewünscht, aber ein neues Rettungsdienstgesetz würde uns in dieser Form meilenweit nach vorne bringen“, sagt Hauptbrandmeister Mario Busch, Mitglied der Berliner Gewerkschaft der Polizei GDP, die in der Hauptstadt auch Feuerwehrleute vertritt. „Wir sind der Innenverwaltung, CDU und SPD sehr dankbar, dass wir als GdP Seite an Seite mit einem sehr engagierten Landesbranddirektor konstruktiv mitgestalten konnten und sie gerade in der letzten Anpassung noch mal wichtige Sachen wie die Krankentransport-Leitstelle und Finanzierungsfragen im Gesetz fixiert haben.“

Dass die Maßnahmen aus der temporären Abweichverordnung gesetzlich festgezurrt werden, sorge für eine stabile Grundlage. „Das RDG allein wird die vielen Mängel nicht lösen, aber wir bekommen zumindest die Möglichkeit, im Sinne der Gesundheit der Menschen in der Hauptstadt zu priorisieren“, so Busch. „Entscheidend ist, dass das Parlament den notwendigen Änderungsprozess nicht unnötig in die Länge zieht und die benötigten Begleitmaßnahmen ergriffen werden, damit der gesetzlichen Rahmen dann in der Praxis zügig umgesetzt werden kann.“ Die neuen Möglichkeiten könnten allerdings nur durch ausreichend bereitgestellte Mittel auch realisiert werden, mahnt Busch.

Vasili Franco: Notfallrettung in Berlin bleibt Sorgenkind der Sicherheitsarchitektur

„Der Entwurf enthält viele sinnvolle Ansätze, die erst noch mit Leben gefüllt werden müssen“, sagt Grünenpolitiker Vasili Franco. „Die Stärkung des präventiven Ansatzes durch den vorbeugenden Rettungsdienst stellt eine große Chance dar, allerdings wurden die vagen Ansätze aus dem vorliegenden Haushalt gestrichen.“ Das Gesetz sei zudem kein Grund, sich auszuruhen, solange noch hunderte Notfallsanitäter auf den Rettungswagen fehlen würden.

„Das Personaldefizit an Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern wird nicht alleine auf dem Papier behoben werden können, sondern muss durch eine Stärkung der Ausbildungsoffensive und dem zügigen Neubau der Rettungsdienstakademie begleitet werden“, so Franco. „Zudem ist misslich, dass die Reform der Notfallversorgung im Bund auf den letzten Metern an der CDU gescheitert ist und sich damit weiter verzögert.“ Die Berliner Notfallrettung bleibe ein Sorgenkind der Sicherheitsarchitektur, sagt der Innenexperte.