Wie die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz mitteilte, wird die Landestierschutzbeauftragte Kathrin Herrmann auf eigenen Wunsch ab sofort für ein Forschungsprojekt an einer Universität ins Ausland gehen. Damit ist der Rechtsstreit zwischen dem Berliner Senat und Herrmann, die von ihren Aufgaben freigestellt wurde, gelöst.

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Indem sie an Forschungsprojekten in den USA und Australien mitwirke, werde Herrmann ihre Expertise auf internationaler Ebene weiter ausbauen und künftig neue Perspektiven in die Berliner Tierschutzpolitik einbringen, heißt es in der Mitteilung der Senatsverwaltung.
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Von der Senatsverwaltung bekommt Herrmann dafür unbezahlten Sonderurlaub. Anfang 2027 soll die Landestierschutzbeauftragte dann in den Landesdienst zurückkehren. Welche Position sie dann übernimmt, ist noch nicht bekannt.
Landestierschutzbeauftragte Herrmann: Streit ging vor Gericht
Seit 2020 ist Herrmann Landestierschutzbeauftragte unter dem Dach der Justizverwaltung. Damals war sie auf Betreiben der Grünen auf den Posten gekommen. Dann kam es ab 2023 mit der CDU-Justizsenatorin Felor Badenberg zu Konflikten über Herrmanns Amtsführung, die schließlich in ihrer Freistellung endeten.
Dagegen zog Herrmann vor das Arbeitsgericht, beide Seiten konnten sich im März auf ein sogenanntes Güterichterverfahren für sämtliche Teile des Rechtsstreits verständigten. Nun liegt das Ergebnis vor.
Der Senat bedankt sich bei der Tierschutzbeauftragten
„Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz dankt Dr. Kathrin Herrmann ausdrücklich für ihre bisherigen Verdienste um den Tierschutz in Berlin“, hieß es in einer Mitteilung. „Ihre hohe fachliche Kompetenz hat den Tierschutz in Berlin bedeutend vorangebracht.“
Laut Justizverwaltung werden die Aufgaben der bisherigen Tierschutzbeauftragten nun von den Mitarbeitenden ihrer Stabsstelle sowie der zuständigen Fachabteilung übernommen.
dpa/emi





