In mehreren Berliner Supermärkten sind am Dienstagvormittag Ausgaben der Boulevardzeitung „Bild“ durch alternative Druckwerke ersetzt worden. Hinter der Protestaktion steht die Aktivistengruppe „Neue Generation“, die damit gegen die Berichterstattung des Axel-Springer-Verlags demonstrieren wollte.

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In Filialen unter anderem am Alexanderplatz, Ostbahnhof, Moritzplatz und in Reinickendorf entnahmen die Aktivisten nach eigenen Angaben „Bild“-Ausgaben aus den Verkaufsständern. Stattdessen platzierten sie selbstgedruckte Zeitungen mit dem Titel „Bild-Zeitung zur Widerstandswelle“.

Aktion der Aktivisten sei nach Angaben der Polizei nicht strafbar

Die Gruppe kritisiert in ihrer Zeitung die Rolle des Springer-Konzerns in der öffentlichen Meinungsbildung. In einem offenen Brief an Vorstandschef Mathias Döpfner wirft sie dem Konzern vor, mit seinen Medien zur gesellschaftlichen Spaltung beizutragen. Der Protest sei eine Reaktion auf das, was die Aktivisten als „Propaganda“ und „Hetze“ bezeichnen.

Neue Generation
Aktivisten der „Neuen Generation“ platzierten ihre eigenen Druckerzeugnisse.© Neue Generation | Neue Generation

Ein Sprecher der Berliner Polizei erklärte gegenüber t-online, dass der Behörde die Aktion bekannt sei. Eine überprüfte Ausgabe der verteilten Zeitungen enthalte demnach keine strafbaren Inhalte. Nach aktuellem Stand hätten sich die Aktivisten nicht strafbar gemacht, sondern lediglich gegen das Hausrecht der Supermärkte verstoßen. Nur wenn originale Zeitungen entwendet oder beschädigt worden wären, könnte es sich um Diebstahl oder Sachbeschädigung handeln – ein solcher Fall sei der Polizei bislang jedoch nicht bekannt.

Protestaktion: Kritik am Springer-Verlag

Die Aktion in den Supermärkten ist Teil einer größeren Protestwelle der „Neuen Generation“. Bereits zuvor hatte die Gruppe versucht, die Auslieferung der Bild-Zeitung durch eine Blockade des Springer-Druckzentrums in Spandau zu verzögern – ohne Erfolg. 

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Die Beamten hatten die Beteiligten vorläufig festgenommen. Insgesamt wurden 39 Personen in ihrer Freiheit beschränkt, 34 kamen in Polizeigewahrsam. 14 von ihnen mussten sich einer erkennungsdienstlichen Behandlung unterziehen. Gegen die Beteiligten wurden zahlreiche Ermittlungsverfahren wegen Nötigung, fünf wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie eine wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes eingeleitet.