Das Land Berlin hat jetzt acht Standorte festgelegt, an denen in der Zukunft Windräder stehen könnten. Das geht aus der aktuellen Ausgabe des Berliner Amtsblatts (Nr. 23, 30. Mai 2025) hervor. Bislang existieren in Berlin acht Windräder.

Wo in Berlin neue Windkraftanlagen geplant sind
Eine Karte, mit einer Übersicht, wo in Berlin neue Windkraftanlagen geplant sind.© Berliner Morgenpost Infografik | C. Schlippes /Berliner Morgenpost Infografik

Hier liegen Berlins Standorte für mögliche Windräder.

  1. Blankenfelde/Arkenberge (Pankow)
  2. Buchholz Nord (Pankow)
  3. Landschaftsraum Wartenberg/Falkenberg (Lichtenberg)
  4. Krummendammer Heide (Treptow-Köpenick)
  5. Südlicher Grunewald (Steglitz-Zehlendorf)
  6. Am Teufelsberg (Charlottenburg-Wilmersdorf)
  7. Rieselfelder Gatow Karolinenhöhe (Spandau)
  8. Jungfernheide/Tegel (Reinickendorf)

Wie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung von Senator Christian Gaebler (SPD) mitteilt, liege eine Bauentscheidung allerdings noch nicht vor. Berlinerinnen und Berliner können vom 10. Juni bis zum 11. Juli über das Beteiligungsportal www.mein.berlin.de zu den geplanten Standorten Stellung beziehen.

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Das Bundesrecht zwingt auch Stadtstaaten, 0,5 Prozent der Landesfläche als bevorzugte Standorte für Windräder auszuweisen. Das wären in der Stadt 456 Hektar. Wie hoch die Windräder ausfallen, ist noch völlig offen: große mit einer Gesamthöhe von 230 Metern sind möglich, aber auch kleinere, die nur 150 Meter hoch sind.

Windräder in Berlin: Bundesrecht muss umgesetzt werden

Im Januar 2024 hatte eine vom Senat in Auftrag gegebene Studie 31 Standorte mit Priorität eins oder zwei identifiziert, weil dort weniger Konflikte mit Anwohnern, dem Natur- oder Tierschutz erwartet werden als auf anderen der insgesamt 53 näher untersuchten Flächen.

Berlin wird trotz aller Bemühungen das 0,5-Prozent-Ziel verfehlen. Die 31 identifizierten Standorte summieren sich nur auf 330 Hektar, es bliebe also eine Lücke von mehr als 120 Hektar. Das Bundesrecht sieht nun vor, dass die fehlenden Areale auch auf dem Gebiet anderer Bundesländer ausgewiesen werden können.

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Der Senat hatte daher damals begonnen, darüber mit Brandenburg und anderen ostdeutschen Bundesländern zu verhandeln, um entsprechende Staatsverträge abzuschließen. Ob das gelingt, ist offen, denn auch die anderen Länder stecken im selben Prozess und sind dabei, ihre eigenen Windenergieflächen zu identifizieren.

BMO/dw