Nach der gewaltsamen Besetzung und Verwüstung eines historischen Hörsaals an der Humboldt-Universität (HU) Mitte April bleiben die beteiligten Studierenden offenbar ohne hochschulinterne Konsequenzen, wie die „BZ“ berichtet. Der Grund: Die Universität habe bislang keine eigene Satzung verabschiedet, um das neu eingeführte Ordnungsrecht überhaupt anwenden zu können.

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Am 16. April hatten rund 90 Personen den Emil-Fischer-Hörsaal in Mitte besetzt. Der Schaden: etwa 100.000 Euro. Die Polizei leitete zahlreiche Ermittlungen ein – unter anderem wegen Landfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und der Verwendung von Symbolen und Kennzeichnungen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.
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Zwar hatte das Berliner Hochschulgesetz vor einem Jahr die Möglichkeit geschaffen, Studierende bei schweren Verstößen etwa vom Lehrbetrieb auszuschließen oder zu rügen. Doch weil die HU bislang keine eigene Satzung zur Umsetzung dieser Maßnahmen erlassen habe, bleibe sie machtlos, wie die Zeitung weiter berichtet. Und selbst wenn die Satzung, wie geplant, in diesem Monat beschlossen werde, gelte sie nicht rückwirkend.
„Der Nichterlass der Satzung zeigt, dass die HU nicht erkannt hat, dass antisemitische Studenten auch von der HU – und nicht nur von den Gerichten – bestraft werden müssen, um die jüdischen Studenten zu schützen und zu zeigen, dass sie es ernst meint mit dem Kampf gegen Antisemitismus“, kritisiert CDU-Abgeordnete Timur Husein gegenüber der „B.Z.“. Dass die Polizei diesmal schnell einschritt, wertete Husein hingegen als Fortschritt gegenüber früheren Vorfällen.
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Die Wissenschaftsverwaltung betont gegenüber der Zeitung, dass sich die Universität künftig besser gegen solche Aktionen wappnen wolle, unter anderem durch verstärkten Wachschutz und eine frühzeitige Alarmierung der Polizei bei konkreten Hinweisen.





