Ehssan Khazaeli klang fast schon entschuldigend. „Ich mache hier nur meinen Job“, sagte der Anwalt am Dienstag vor dem Amtsgericht Tiergarten. Zuvor hatte er den Nebenkläger und Zeugen Lahav Shapiara fast zwei Stunden lang durch die Mangel genommen. Das Ziel: Im Prozess gegen Khazaelis Mandanten Mustafa El-H. wegen gefährlicher Körperverletzung herauszuarbeiten, dass persönliche und nicht etwa antisemitische Gründe für den Angriff auf Shapira verantwortlich gewesen waren. Davon hängt viel ab für El-H.

Montag bis Samstag

Morgenpost der Chefredaktion

Die ersten News des Tages – direkt von der Chefredaktion. Montag bis Samstag um 6:30 Uhr.

Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.

Selten hat eine Auseinandersetzung auf offener Straße derlei Wellen geschlagen. Als der jüdische Student Lahav Shapira am 2. Februar 2024 am Rosenthaler Platz in Mitte von seinem muslimischen Kommilitonen Mustafa El-H. brutal verprügelt und am Boden ins Gesicht getreten wurde, so geschah dies in der öffentlichen Wahrnehmung im Kontext der erneuten Eskalation des Nahostkonflikts nach dem Überfall der radikalislamischen Hamas auf Israel. Der Angriff soll laut Anklage und Aussage von Shapira unvermittelt erfolgt sein, aufgrund seines jüdischen Glaubens und seines Engagements für das Existenzrecht Israels.

Shapira beklagt Verdrehung der Tatsachen

Der 32-jährige Shapira, der eine komplexe Mittelgesichtsfraktur und eine Hirnblutung erlitt, blieb auch am Dienstag bei dieser Aussage. Ruhig antwortete er auf Khazaelis provozierende Fragen. „Es belastet mich, dass es teilweise so dargestellt wird, als sei alles meine Schuld gewesen, obwohl ich fast mein Leben verloren habe.“ Er habe beinahe sein Augenlicht eingebüßt, habe tagelang keine feste Nahrung zu sich nehmen oder vor die Tür gehen können, so Shapira.

Die Aufmerksamkeit für die Verhandlung ist angesichts der gesellschaftlichen Polarisierung seit dem 7. Oktober 2023 hoch. Zum Auftakt erschien etwa der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung Felix Klein, um Shapira zu unterstützen und die Justiz zu mahnen, Antisemitismus konsequent zu ahnden. „Auf keinen Fall hatte ich eine antisemitische Motivation“, sagte hingegen der Angeklagte.

Persönliche Differenzen, kein Antisemitismus

Rosenthaler Platz Pro Israel demo
Am Rosenthaler Platz gab es nach dem Angriff eine Demonstration.© BM | Iris May

Die Strategie der Verteidigung ist dementsprechend gesetzt. Anwalt Khazaeli ging es schon beim Prozessauftakt darum, persönliche Differenzen in den Vordergrund zu stellen. Als Beleg dienten Aktionen Shapiras in diversen Chatgruppen von Lehramtsstudenten der Freien Universität (FU). Hier sei Shapira erzieherisch, ruppig und mit einem herablassenden Tonfall gegenüber allen aufgetreten, die vor dem Hintergrund des Nahostkonflikts kritische Aussagen gegenüber der Politik und der militärischen Reaktion Israels in Gaza tätigten – auch gegenüber Mustafa El-H.

Shapira habe als Admin der Gruppe unliebsame Nachrichten gelöscht oder Personen entfernt und zudem propalästinensische Plakate am Campus abgerissen. Das sei nicht nur El-H. übel aufgestoßen. Shapira versicherte jedoch, nur gegen antisemitische und rassistische Kommentare vorgegangen zu sein. Er trete für eine friedliche Zweistaatenlösung ein. Von einem antisemitischen Post des Angeklagten selbst wisse er aber nichts.

Die gefährliche Körperverletzung an sich bestreitet El-H. nicht, wohl aber die Umstände. Die beiden Kontrahenten hätten sich an jenem Abend in der Bar zum ersten Mal außerhalb der digitalen Welt gesehen, so Verteidiger Khazaeli. Sein Mandant sei trotz seiner familiären Verbindungen nach Palästina unpolitisch, die Tat tue ihm heute unendlich Leid.. „Ich habe leider Gottes die Fassung verloren“, sagte er.

Für den Angeklagten geht es um viel

Lahav Shapira
Lahav Shapira© FUNKE Foto Services | Sergej Glanze

Der mutmaßliche Täter El-H. erhielt nach dem Vorfall in der Hochschule Hausverbot. Er gab sein Studium auf, zog nach München und arbeitet mittlerweile in der Fintech-Branche. Er gab am Dienstag an, sich in Therapie begeben zu haben. Sollte das Gericht zu der Erkenntnis kommen, er habe tatsächlich aus einer antisemitischen Motivation heraus gehandelt, ist eine Haftstrafe aus generalpräventiven Gründen nicht unwahrscheinlich.

Zeigt sich der 24-Jährige aber einsichtig, stimmt er einer finanziellen Entschädigung und Anti-Aggressions-Trainings zu, ist eine Bewährungsstrafe drin. Vorausgesetzt natürlich, er und sein Verteidiger können ihre Version der Geschehnisse glaubhaft darstellen. Die Nebenklage lehnte ein Schmerzengeld von 5000 Euro am Dienstag zunächst ab.