Der Fall schockierte am Wochenende ganz Berlin: Ein 43-jähriger Syrer hat am vergangenen Samstag einen 29-jährigen Deutschen in einer U-Bahn in Charlottenburg mit einem Küchenmesser niedergestochen und tödlich verletzt. Als Polizisten ihn stellen wollten, ging er mit dem blutigen Messer auf sie zu. Ein Beamter schoss viermal auf den 43-Jährigen. Der Syrer starb nach einer Not-OP im Krankenhaus.

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Nun kommt heraus: Der Messerstecher vom Sophie-Charlotte-Platz war nicht nur in Berlin, Sachsen und Brandenburg seit Jahren justiz- und polizeibekannt, er hätte auch längst hinter Gittern sitzen sollen. Nach ihm wurde gefahndet, zuletzt verfügte der Flüchtling aber über keinen festen Wohnsitz mehr. Er war untergetaucht.
Trotzdem konnte der 43-Jährige einen Aufenthaltstitel mit Aufenthaltserlaubnis bis zum 12. Oktober 2025 vorweisen, wie es direkt nach der Tat hieß. Laut Innenverwaltung erkannte ihm das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge schon 2016 den Flüchtlingsstatus zu und gewährte ihm Aufenthalt aus humanitären Gründen.
Verurteilung wegen Körperverletzung vor dem Landgericht Chemnitz
Wie die Zeitung „BZ“ berichtet, wurde der Syrer wegen eines Messerangriffs auf seine Schwester, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung und Beleidigung im Frühjahr 2023 vor dem Landgericht Chemnitz zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungsstrafe, bei der eine günstige Sozialprognose vorausgesetzt wird, erscheint wegen der vielen Drohungen von Gewalt, die er auch während des Prozesses ausgestoßen haben soll, fragwürdig.
Das erste Mal saß der Mann direkt nach dem Angriff auf seine Schwester bis zum 1. September 2022 in Untersuchungshaft in Dresden. Obwohl er in dieser Zeit einen Mitgefangenen schlug und hierfür einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe zu 90 Tagessätzen aufgedrückt bekam, wurde die Haft unter Auflagen ausgesetzt. Das verspielte er allerdings wieder recht schnell: Nachdem er während des Prozesses gewaltsame Drohungen ausstieß, kam er kurzzeitig erneut hinter Gitter. Nach dem rechtskräftigen Bewährungsurteil wurde er jedoch endgültig auf freien Fuß gesetzt. Er verlagerte seinen Lebensschwerpunkt darauf offenbar nach Berlin.
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Zwei Verurteilungen vor dem Amtsgericht Tiergarten
Auch hier fiel er wieder unangenehm auf. Die sächsische Oberstaatsanwältin Ingrid Burghart teilte der „BZ“ mit, dass er in der Hauptstadt während seiner „laufenden Bewährungszeit erneut straffällig geworden“ sei. Das Amtsgericht Tiergarten habe ihn zu einer Geldstrafe verurteilt, außerdem habe er „die Arbeitsauflage“ nicht erfüllt und als „flüchtig“ gegolten. Laut Berliner Staatsanwaltschaft gab es in diesem Zeitraum sogar zwei Verurteilungen vor dem Amtsgericht Tiergarten, unter anderem wegen Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Im Dezember 2024 hatte die Staatsanwaltschaft Chemnitz deswegen versucht, seine Bewährungszeit um sechs Monate zu verlängern, nachdem der Syrer im Oktober 2023 im Reinickendorfer Ortsteil Heiligensee zwei Justizvollzugsbeamte auf dem Weg zum Gefangenentransport bedroht hatte. Doch das Schreiben konnte nicht zugestellt werden, weil der Syrer untergetaucht war.
Messerangreifer: Behörde beantragte bereits Mitte März Haftbefehl
Daraufhin hatte die Chemnitzer Staatsanwaltschaft beim Berliner Landgericht den Erlass eines Sicherungshaftbefehls sowie den Widerruf einer Strafaussetzung gegen den Syrer, der zuletzt in Hellersdorf gemeldet war, beantragt. Dieser Antrag ging am 18. März 2025 beim Landgericht Berlin ein.
Strafaussetzung bedeutet, dass die Bewährung widerrufen wird und die Reststrafe nun doch in einer Haftanstalt abgesessen werden muss. Mit einem solchen Schritt geben die Behörden allerdings auch zu, dass sie nicht wissen, wo sich der Gesuchte tatsächlich aufhält. Seitdem wurde erfolglos nach dem 43-Jährigen gefahndet. Gut einen Monat später, am 12. April 2025, griff der Syrer den 29-Jährigen in der U-Bahn an.
Tausende offene Strafbefehle in Berlin
Dass jemand so lange unerkannt auf der Straße lebt, obwohl nach ihm gefahndet wird, kommt in Berlin nicht selten vor. Der SPD-Abgeordnete Sebastian Schlüsselburg fragt jedes Jahr die offenen Strafbefehle in Berlin zu einem gewissen Stichtag ab. Mitte des vergangenen Jahres zählte die Justiz demnach 1767 offene Untersuchungshaftbefehle. 80 Prozent der betroffenen Personen entzogen sich dabei schon länger als sechs Monate der U-Haft, versteckten sich, hatten sich ins Ausland abgesetzt oder befanden sich auf der Flucht.
Viele von ihnen stehen im Verdacht, schwerste Delikte begangen zu haben, ihnen werden Mord und terroristische Aktivitäten vorgeworfen, einige sind mutmaßliche Sexualstraftäter. Als Grund für diese hohe Zahl an Flüchtigen wird von Sicherheitsbehörden oftmals der Mangel an personellen oder technischen Ressourcen für gezielte Fahndungen genannt.




