Im Zusammenhang mit der geplanten Ausweisung von vier Ausländern, die sich an der Besetzung der Freien Universität (FU) beteiligt haben, hat Berlins Innenstaatssekretär Christian Hochgrebe die Vorwürfe zurückgewiesen. Es handele sich nicht um „Trumpismus“ oder „ein ungeordnetes Verfahren, um unliebsame Leute auszuweisen“, sagte der SPD-Politiker am Montag im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses. „Es handelt sich, im Gegenteil, um ein rechtstaatliches Verfahren.“ Momentan sei das Berliner Verwaltungsgericht damit befasst.

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In der vergangenen Woche wurde bekannt, dass das Berliner Landesamt für Einwanderung (LEA) gegen zwei Iren, einen Polen und eine US-Amerikanerin, die sich am 17. Oktober 2024 an der pro-palästinensischen Besetzung beteiligt haben, aufenthaltsbeendende Maßnahmen erließ. Den drei EU-Bürgern wurde die Freizügigkeit aberkannt, die Amerikanerin ausgewiesen. Laut Hochgrebe handelte es sich um Einzelfallentscheidungen. Die vier Betroffenen legten Klage dagegen ein. Kritik gibt es vor allem daran, dass gerichtliche Entscheidungen nicht abgewartet werden.
Rund 400 Personen demonstrieren vor Abgeordnetenhaus
„Das erinnert an autokratische Systeme“, sagte der innenpolitische Sprecher der Grünen, Vasili Franco. „Da kriegen Menschen Angst, da ziehen Menschen diese Vergleiche.“ Vor dem Abgeordnetenhaus fanden sich anlässlich des Ausschusses rund 400 Menschen zusammen, um gegen die Entscheidungen zu protestieren. Aus Sicherheitsgründen fand der Protest etwas entfernt auf der Stresemannstraße statt, da um das Abgeordnetenhaus selbst ein Schutzkreis gezogen wurde. Die Polizei war mit mehreren Kräften im Einsatz.

„Im Ausländerrecht gilt die Unschuldsvermutung nicht“, entgegnete Hochgrebe. Es handelte sich um keine Frage des Straf-, sondern des Öffentlichen Rechts. Hierbei seien Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der von den Personen ausgehenden Gefahr und ihr Aufenthaltszweck entscheidend. „Es ist ein Unterschied, ob sich eine Person hier vorübergehend wegen des Studiums aufhält oder langfristig etwa aus familiären Gründen.“
Rund 40 Personen sollen bewaffnet gewesen sein
Am 17. Oktober waren etwa 40 Personen, darunter mutmaßlich auch die vier Betroffenen, in das Präsidium der FU an der Kaiserswerther Straße in Dahlem (Steglitz-Zehlendorf) eingedrungen. Auch wenn die Polizei schnell eingeschritten war, waren dabei mehrere technische Geräte und Möbel beschädigt sowie Wände und die Fassade mit Parolen besprüht worden.

„Die Personen waren gewaltbereit, vermummt und mit Äxten und Kuhfüßen bewaffnet“, so Staatssekretär Hochgrebe weiter. Türen seien aufgebrochen, Server und Inventar zerstört und „Mitarbeiter in Angst und Schrecken versetzt“ worden. Man schütze im Land Berlin die Meinungsfreiheit, allerdings seien hier mit Hass, Hetze und Antisemitismus „rote Linien“ überschritten worden.
Frau stört Debatte im Ausschuss und fliegt raus
Der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion warf dabei die im Rechtsstaat geltende Unschuldsvermutung in die Waagschale. „Es kann Urteile geben, es gab aber auch schon Freisprüche in diesem Zusammenhang.“ Entsprechend könne man eine von diesen Personen ausgehende Gefahr noch gar nicht abschätzen. Hochgrebe verwies auf eine „bandenmäßige Begehung“ der Tat, wo es auf die Schuld des Einzelnen nicht ankomme.
Einig war man sich unter den Fraktionen jedoch, dass die Aktion selbst mit freier Meinungsäußerung nicht zu tun habe. Im Nachgang kam es zu einer Störung aus dem Publikum, wo eine Frau lautstark redete. Inhaltlich war sie dabei kaum zu verstehen. „Sie haben hier nicht das Wort, das ist der Innenausschuss, dessen Mitglied Sie nicht sind“, sagte der Ausschussvorsitzende Florian Dörstelmann (SPD) und verwies die Person des Saals. Knapp eine Stunde später um 11.40 Uhr gab es eine weitere Störung aus dem Publikum. Erneut musste der Sicherheitsdienst einschreiten.
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