Eine pro-palästinensische Protestaktion im vergangenen Herbst könnte nun ernste Konsequenzen für vier in Berlin lebende Ausländer haben. „Das Landesamt für Einwanderung (LEA) hat im März 2025 gegen vier ausländische Staatsangehörige im Zusammenhang mit den Vorfällen an der Freien Universität Berlin vom 17. Oktober 2024 aufenthaltsbeendende Bescheid erlassen“, bestätigte die zuständige Senatsverwaltung für Inneres auf Anfrage der Berliner Morgenpost. Zuerst hatte die „Bild“ darüber berichtet.

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„Damals drang eine gewaltbereite und vermummte Personengruppe in ein Gebäude der Universität ein. In der Folge kam es zu signifikanten Sachbeschädigungen innerhalb des Gebäudes“, so die Innenverwaltung weiter. Es habe Graffitis mit Bezug zum Israel-Palästina-Konflikt und weitere Straftaten gegeben. Die Strafverfahren würden andauern. Zur Staatsangehörigkeit sagte die Innenverwaltung mit Hinweis auf den Datenschutz nichts.
FU-Besetzer sollen Möbel und Geräte beschädigt haben
Dem Vernehmen nach sollen zwei der vier Personen aus Irland, die anderen beiden aus Polen und den USA kommen. Sie sollen zu den rund 40 Personen gehört haben, die am 17. Oktober in das Präsidium der FU an der Kaiserswerther Straße in Dahlem (Steglitz-Zehlendorf) eingedrungen. Zwar konnte die Polizei die Besetzung schnell beenden. Allerdings konnten die Eindringlinge während dieser Zeit mutmaßlich mehrere technische Geräte und Möbel beschädigen sowie Wände und Fassade mit Parolen besprühen.
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Verurteilt wurden die vier Personen noch nicht. Das sei für diese ausländerrechtliche Maßnahme jedoch keine Voraussetzung, so die Innenverwaltung weiter. Es handele sich „um Einzelfallentscheidungen unter Einbeziehung aller zur jeweiligen Person vorliegenden maßgeblichen Erkenntnisse“. Dabei würden die „von der Person ausgehende Gefahr, die soziale, berufliche und kulturelle Integration sowie der Aufenthaltszweck und dessen Dauer eine Rolle“ spielen.
Scharfe Kritik der Linksfraktion an „autoritärer Symbolpolitik“
Bei drei der vier Betroffenen handelt es sich um EU-Bürger, die innerhalb der Union Freizügigkeit genießen. Das Freizügigkeitsgesetz sieht auch einen möglichen Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt in Deutschland vor, der hier zum Tragen kommt. Laut des „Bild“-Berichts sollen die vier Rechtsmittel gegen die Entscheidung beim Berliner Verwaltungsgericht eingelegt haben. Die FU wurde wie die Humboldt-Universität und andere Berliner Hochschulen wurde immer wieder Ziel solcher Aktionen.
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Scharfe Kritik an der Maßnahme kommt von der Opposition. „Der Entzug des Aufenthaltsrechts, bevor ein Gericht ein Urteil gesprochen und die individuelle Schuld festgestellt hat – das lässt einen an die autoritäre Symbolpolitik denken, wie wir sie derzeit in den USA erleben“, sagt der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus, Niklas Schrader.
Die Entscheidung der Justiz nicht abwarten zu wollen, „stellt einen Misstrauensbeweis ihr gegenüber und unseren Gesetzen dar“. Politische Motive würden juristische Abwägung zu dominieren scheinen. „Es ist erschreckend, wie schnell Freiheitsrechte geopfert werden, wenn politische Exempel statuiert werden sollen“, so Schrader weiter.







