Die Berliner Polizei fackelt an diesem Samstag nicht lang. Um 17.03 Uhr ertönt der Lautsprecher. „Achtung, Achtung hier spricht die Berliner Polizei“, hallt es über die Palästina-Fahnen auf dem Wittenbergplatz hinweg. Die Parolen verstummen, aufmerksam lauschen die Teilnehmer. Es sei wiederholt gegen die erteilten Beschränkungen verstoßen worden, so die Polizistin am Mikrofon. Es habe Sprechchöre, Parolen und Musik in arabischer Sprache gegeben. „Diese Handlungen entsprechen nicht dem Friedlichkeitsverbot“, dröhnt der Lautsprecher weiter. Damit gehe eine „unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit einher“. Aus diesem Grund sehe sich die Polizei veranlasst, die Versammlung aufzulösen.

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Etwa eine Stunde haben die Einsatzkräfte die pro-palästinensische Versammlung beobachtet. In dieser Zeit sind die meisten Redebeiträge auf Deutsch oder Englisch, doch immer wieder sind Sprechchöre auf arabischer Sprache zu hören, etwa „Yallah Yallah Intifada“. Eine Parole, die terroristische Aktionen gegen Israel verherrlicht.
Parolen nur noch auf Deutsch oder Englisch erlaubt
Es ist die erste größere Kundgebung, für die neue und weitreichende Auflagen gelten. Ein Mann verliest sie zu Beginn, zunächst auf deutscher Sprache dann auf Arabisch. Die Liste ist inzwischen lang. Einzelne antisemitische Parolen sind verboten, das Verbrennen von Fahnen und Puppen ist untersagt. Zudem dürfen die Versammlungen nur noch an einem Ort bleiben. Die Beschränkungen gelten schon seit Monaten. Doch seit diesem Samstag dürfen Parolen und Sprechchöre sowie Redebeiträge nur noch auf Deutsch oder Englisch skandiert beziehungsweise gehalten werden. Ferner darf nur noch eine Trommel pro 100 Teilnehmer benutzt werden.
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Im Laufe der Woche war bekannt geworden, dass die Polizei die Auflagen für pro-palästinensische Versammlungen verschärfen will. Am Freitag war bekannt geworden, dass sie ausnahmslos und bis auf Weiteres für alle pro-palästinensischen Versammlungen in dieser Stadt gelten. Das hatte Berlins Polizeisprecher Florian Nath gegenüber der Berliner Morgenpost angekündigt. „Die Beschränkungen gelten aber bis auf Weiteres für jede Versammlung mit Bezug zum Nahostkonflikt aus dieser Richtung“, sagte Nath.
Tausende Straftaten im Zusammenhang mit Nahostkonflikt
Er begründete das Vorgehen mit zahlreichen strafrechtliche Vergehen. Er sprach von 9000 Straftaten im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt seit dem 7. Oktober 2023. Eine Vielzahl davon sei rund um das Geschehen von ähnlichen Demonstrationen festgestellt worden. „Das Level von Straftaten ist absolut atypisch für Versammlungen“, sagte Nath. Es gebe jährliche zahlreiche Demonstrationen in Berlin, die zum größten Teil unproblematisch seien. Bei diesem Themenfeld sei dies aber anders. Nath sprach von einer möglichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit, etwa durch immer wiederkehrende antisemitischen Äußerungen, Volksverhetzung und Angriffe gegen Journalisten.
Die stellvertretende Sprecherin der Berliner Polizei Anja Dierschke bekräftigte das Vorgehen am Samstag nochmals. Sie sprach davon, dass zwar sieben Personen mit entsprechenden Sprachkenntnissen vor Ort seien sowie ein Dolmetscher. „Aber es ist dennoch unmöglich bei vielen Menschen an allen Stellen strafrechtlich relevante Parolen herauszufiltern und zu übersetzen, auch erst Recht wenn es sehr sehr laut ist.“ Damit spielte sie auch auf die Beschränkungen bei Trommeln an.
In der Vergangenheit gab es immer wieder ähnliche Vorstoße, im Jahr 2000 machte ein SPD-Politiker den Vorschlag, nur noch Deutsch auf Versammlungen zuzulassen. In der jüngeren Vergangenheit wurde bei einer ukrainischen Kundgebung, die ukrainische Sprache kurzzeitig untersagt, da kein Dolmetscher verfügbar war und bei dem propalästinensischen Protestcamp am Bundestag wurden Beiträge auf einer irischen Sprache verboten. Dieser Umfang und diese Konsequenz ist allerdings neu.
Beschränkungen zulässig? Das sagt ein Anwalt
Anwälte halten die Auflagen auch zumindest für angreifbar. Wilhelm Achelpöhler ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Mitglied des Ausschusses Recht der Inneren Sicherheit beim Deutschen Anwaltverein. Er sagte, dass Beschränkungen nach dem Versammlungsfreiheitsgesetz Berlin zulässig sind, insofern zur Zeit des Erlasses der Maßnahmen, die öffentliche Sicherheit bei Durchführung der Versammlung unmittelbar gefährdet ist. „Es müssten also hinreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass in arabischer Sprache Parolen verbreitet werden, die strafbar sind“, so Achelpöhler. „Es bedarf angesichts der hohen Bedeutung der Meinungsfreiheit schon gewichtiger Anhaltspunkte, dass sich die Versammlung in anderen Sprachen strafbare Parolen zu eigen macht.“ Sei dies der Fall, und könne hinreichend vorausgesagt werden, dann sei gegenüber einem Verbot der Versammlung eine solche Auflage das mildere Mittel. Er sagte aber auch, wenn es sich in der Vergangenheit nur um Einzelfälle gehandelt habe, dann müsste die Polizei gegen diese Einzelpersonen vorgehen.
Der Anmelder der Versammlung hat die Auflagen am Donnerstag erhalten. Laut der Polizeisprecherin Dierschke habe er am Freitag noch mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht dagegen vorgehen wollen. Das Gericht habe aber quasi zugunsten der Polizei entschieden.
Am Ende folgten an diesem Samstag drei weitere Durchsagen der Polizei. Sie forderten die Teilnehmer auf, das Gebiet einzeln oder in kleinen Gruppen zu verlassen. Dabei riefen die Demonstranten vereinzelt erneut Parolen in arabischer Sprache. Es kam auch zu einzelnen wenigen Auseinandersetzungen. Doch um kurz vor 18 Uhr kehrte wieder Ruhe auf dem Wittenbergplatz ein.






