Mit einer Einigungsstelle samt eigener Geschäftsstelle bei der Berliner Senatskanzlei sollen Senat und Bezirke künftig etwaige Konflikte ausräumen. Das ist ein wesentliches Element der von der schwarz-roten Koalition angestrebten Verwaltungsreform. Den Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Neuordnung der Beziehungen zwischen Senat und Bezirken“ hat die Senatskanzlei inzwischen den Verbänden zur Befassung zugeleitet. Bis Jahresende möchte der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) das Gesetz ins Berliner Abgeordnetenhaus einbringen. Das Dokument umfasst 29 Seiten. Darauf stehen 57 Paragrafen des eigentlichen Landesorganisationsgesetzes sowie in der Anlage Änderungen von weiteren Gesetzen.

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Die Einigungsstelle für Konfliktfälle soll aus jeweils drei Vertretern der Senatsebene und drei Repräsentanten der Bezirke sowie einem unparteiischen Vorsitz bestehen. Diese Funktion könnte zum Beispiel ein Verwaltungsrichter einnehmen. Die Einigungsstelle ist gehalten, einen Streit binnen eines Monats beizulegen. Sie kann dann angerufen werden, wenn es Zweifel über die Abgrenzung der Aufgabenverteilung zwischen den Ebenen oder die Zuständigkeiten gibt.
Ein Klagerecht für Bezirke gegen den Senat wird es nicht geben
Das letzte Wort soll aber der Senat haben. Er soll Beschlüsse der Einigungsstelle aufheben können. Ein Verfahren vor der Einigungsstelle soll keine aufschiebende Wirkung bekommen. Mit dieser Regelung hofft die Senatskanzlei, die wichtigste politische Streitfrage im Reformprozess geklärt zu haben. Ein Klagerecht für Bezirke gegen sie betreffende Senatsentscheidungen, das in früheren Reformpapieren noch Erwähnung fand, ist damit wohl vom Tisch.
Mit der Reform will die Koalition die unklaren Zuständigkeiten und das daraus folgende Behörden-Pingpong beenden, die Verwaltungsprozesse in Berlin oft bremsen. Der Senat ist gehalten, seine Aufgaben in der gesamtstädtischen Steuerung wahrzunehmen. Die Bezirke und untergeordnete Landesbehörden übernehmen die Durchführung. Die Landesebene darf bestimmen, welche Aufgabe sie übernimmt und was den Bezirken obliegt. Ein Senatsressort soll dafür zuständig sein, die Belange der Bezirke in der Landesregierung zu wahren.
Die Verwaltung soll stärker nach Fachthemen organisiert werden. So soll ein Fachressort des Senats auch die Aufsicht über die in seinem Themenfeld tätigen bezirklichen Stellen führen. Insgesamt sind in dem Papier 23 politische Themenfelder definiert, von Arbeit, Bildung und Energie bis zu Verbraucherschutz, Wissenschaft und Integration. Sechs Themen wie Finanzen, Digitalisierung und die Vergabe von Aufträgen gelten als Querschnittsfelder.





