Vor knapp einem Jahr erhitzte die Besetzung eines Hörsaals der Freien Universität Berlin (FU) durch etwa 60 propalästinensische Aktivisten die Gemüter. Am Mittwoch nun wurden vor dem Amtsgericht Tiergarten gegen zwei Beteiligte der Aktion Urteile gefällt, die dafür sorgen könnten, dass überhaupt keiner der Aktivisten jemals für die Besetzung juristisch zur Rechenschaft gezogen werden kann. Die Verfahren gegen die 23-jährige Sofia W. und die 22-jährige Pauline H. wurden kurz nacheinander eingestellt, was in beiden Fällen einem Freispruch gleichkommt. Die Kosten dafür übernimmt die Staatskasse.

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Und das, obwohl sowohl W. als auch H. - beide von der Staatsanwaltschaft wegen Hausfriedensbruchs angeklagt - zu den letzten 20 Personen gehört haben, die am Abend des 14. Dezember 2023 von der Polizei aus dem Saal gebracht werden mussten. Freilich, nachdem eine von der Universitätsleitung gesetzte Frist zum Verlassen des Gebäudes zuvor verstrichen war. Hintergrund der folgenschweren Entscheidung ist ein Formfehler.
Unileitung war sich nicht sicher in der Bewertung der Besetzung
Bedeutet: Es besteht der Verdacht, dass der ursprünglich von der FU gestellte Strafantrag während der Räumung durch die Polizei bereits kurz danach wieder von der FU-Leitung mündlich zurückgenommen wurde. Das ließ sich in den Verhandlungen weder zweifelsfrei beweisen noch widerlegen. Damit seien aber auch alle eventuell später gestellten Strafanträge ungültig. Das sei so, da Hausfriedensbruch ein sogenanntes Antragsdelikt sei, begründete das Gericht.
Offenbar konnte sich die Universitätsleitung im vergangenen Dezember nicht so recht entscheiden, ob sie nun Strafanzeigen stellen wollte oder die Besetzung doch als legitimen Protest gegen Israels Krieg in Gaza ansah. Eine Mitarbeiterin begründete das am Mittwoch im Zeugenstand mit der Unübersichtlichkeit der damals herrschenden Situation. Seit Jahren habe es keine derartigen Aktionen mehr an der FU gegeben und das Präsidium habe zunächst mit den Aktivisten verhandeln wollen. Die Urteile werden wohl Auswirkungen auf alle anderen Strafverfahren haben, die in Zukunft noch zu dem Thema vor dem Amtsgericht behandelt werden. Allerdings entschied ein Richter in einem dritten Verfahren zu dem Komplex am Mittwoch, den Prozess lieber auszusetzen und weitere Zeugen zum Geschehen vom 14. Dezember zu laden.
Propalästinensische Szene feiert Urteile als Erfolg
Die propalästinensische Szene feierte die Entscheidung derweil umgehend als Erfolg, im voll besetzten Zuschauerraum applaudierten Personen mit Palästinenserschals. Bereits am Morgen hatten sich rund 30 Demonstranten vor dem Landgericht in Moabit eingefunden und die üblichen Sprechchöre gegen das militärische Vorgehen Israels im Gazastreifen erklingen lassen. Musik, Redebeiträge und Skandierungen drangen mehrere Stunden lang dumpf in das Innere des Gerichtsgebäudes.
Auch die Angeklagte Sofia W. nutzte ihre letztlich folgenlose Ladung vor Gericht als Bühne für ihre Überzeugungen. Ihr Antisemitismus vorzuwerfen, wie es die Universität seinerzeit zur Begründung der Räumung tat, sei ohne jede Grundlage. Entgegen der medialen Darstellungen hätten sich auch jüdische Studierende an dem Protest gegen Israel im Dezember beteiligen dürfen. Ihr Anwalt unterstützte sie in ihrer Meinung, dass eine Hochschule ein Ort der Diskussion und des kritischen Wortes gegen Ungerechtigkeiten bleiben müsse. „Wenn einer Universität nichts anderes einfällt, als auf eine Besetzung mit einer Räumung durch die Polizei zu antworten, dann ist das ein Armutszeugnis“, sagte er.
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