Die Berliner Finanzämter haben damit begonnen, die neuen Grundsteuer-Bescheide zu verschicken. Seit heute (14. Oktober) gehen die Bescheide mit der neu berechneten Steuer raus, wie eine Sprecherin der Finanzverwaltung bestätigte. Bis Jahresende sollen die allermeisten Bescheide verschickt sein. Zuerst hatte die „BZ“ darüber berichtet.

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Rund 850.000 Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer sind davon in Berlin betroffen. Die neu berechnete Steuer wird ab dem kommenden Jahr fällig. Die erste Quartalszahlung soll es zum 15. Februar geben. Etwas länger dauert die Neuberechnung für neue Eigentümerinnen und Eigentümer. Gab es bei einer Immobilie in diesem Jahr einen Wechsel, kommt der Bescheid nach Angaben der Finanzverwaltung erst Anfang 2025.
Mit der Neuberechnung ändern sich für viele Grundstücke die Kosten. So etwa bei einem Mann aus dem Bezirk Reinickendorf. Er wohnt in einem Zweifamilienhaus, Baujahr 1977. Das Grundstück misst 800 Quadratmeter, seine Wohnung 115 Quadratmeter. Wie er mitteilt, sinkt die Grundsteuer für ihn mit der Neuberechnung von bisher 800,08 Euro auf nun 346,91 Euro. Für viele andere Immobilien in der Stadt steigt die Steuer hingegen.
Neue Grundsteuer: Mieterinnen und Mietern drohen höhere Kosten
Auch für Mieterinnen und Mieter wird die Neuberechnung folgen haben. Sie werden die neue Grundsteuer in der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2025 wiederfinden. Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer dürfen höhere Kosten auf die Miete umlegen. Das Land Berlin will seine Steuereinnahmen mit der Neuberechnung nicht steigern. „Der Staat soll sich an der Reform nicht bereichern“, betonte Finanzsenator Stefan Evers (CDU) abermals am Montag. Um das sicherzustellen, senkte der Senat kürzlich den Hebesteuersatz der Stadt. Er fällt im kommenden Jahr deutlich von 810 Prozent auf dann 470 Prozent.
Mit 810 Prozent hatte Berlin bisher den mit Abstand höchsten Grundsteuer-Hebesatz aller Bundesländer. Selbst in den Stadtstaaten Hamburg (540) und Bremen (670) liegt er deutlich niedriger. Durchschnittlich verlangen die Länder in Deutschland 391 Prozent. Außerdem verändert Berlin die Steuermesszahl zugunsten bewohnter Grundstücke. Eine höhere Belastung im Vergleich zu gewerblich genutzten oder unbebauten Grundstücken soll so vermieden werden.
Die Reform der Grundsteuerberechnung war nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nötig geworden. Im Osten wurden für die Berechnung der Grundstückswerte noch Daten aus dem Jahr 1935 herangezogen. Im Westen stammten die Zahlen aus dem Jahr 1964.
Neue Grundsteuer: Betroffene können Härtefallantrag stellen
Verbände hatten in den vergangenen Monaten immer wieder beklagt, dass die Grundsteuerlast vielerorts steige. „Die aktuell in allen Bundesländern laufende Umstellung der Grundsteuer auf ein neues Berechnungsverfahren darf nicht dazu genutzt werden, die kommunalen Kassen zu füllen“, betonte der Kai Warnecke, Präsident des Verbands Haus & Grund, in der vergangenen Woche.
Der Grundstücksnutzer-Verband VDGN befürchtet außerdem einige Härtefälle in Berlin. Laut einer VDGN-Umfrage sind rund 13 Prozent der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer im östlichen Teil Berlins mit einer Steigerung der Grundsteuer um das mehr als Zweieinhalbfache konfrontiert.
Betroffene können einen Härtefallantrag stellen, müssen dafür allerdings ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse vollständig offenlegen. Von einem Härtefall könne laut Finanzverwaltung nur dann die Rede sein, wenn die Erhebung der Grundsteuer ursächlich für eine Existenzgefährdung sei.
Informationstag zur neuen Grundsteuer geplant
Damit es stadtweit auch für die Mieterinnen und Mieter keinen Gesamtanstieg der Betriebsnebenkosten gibt, müssten Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer mit gesunkenen Grundsteuerabgaben ihre Einsparungen an sie weitergeben. Aktuell zahlen sie im Schnitt 27 Cent monatlich für jeden Quadratmeter. Für eine eine 100-Quadratmeter-Wohnung fallen so im Schnitt 324 Euro im Jahr an, rechnet der Berliner Mieterverein (BMV) vor.
Der BMV plädiert für eine gänzliche Streichung der Grundsteuer aus dem Katalog der umlegbaren Betriebskosten bei Mietverhältnissen. Der Verband argumentiert, dass es sich bei der Grundsteuer um eine rein persönliche Steuerschuld handele, die auf dem unvergänglichen Wert des Grundstücks und nicht auf dessen Nutzung beruhe, und deshalb von den Eigentümerinnen und Eigentümern selbst zu tragen sei.
Auch für rund 80.000 Kleingärtner ändert sich etwas. Besitzer und Besitzerinnen von Lauben unter 24 Quadratmetern müssen nicht mehr zahlen. Denn für die Finanzämter ist der Aufwand zu hoch und die Einnahmen zu niedrig. Am 7. November will die Finanzverwaltung einen Informationstag zur Grundsteuer anbieten. Dann sollen sich Betroffene in allen Finanzämtern der Stadt dazu informieren können.




