Alle Berlinerinnen und Berliner zahlen – direkt als Eigentümer oder indirekt als Mieter – Grundsteuer. Damit die für 2025 angekündigte bundesweite Grundsteuerreform die Wohnkosten in Berlin nicht verteuert, hat das Abgeordnetenhaus am Donnerstag mit der Mehrheit von CDU und SPD das Berliner Grundsteuermesszahlengesetz beschlossen. Damit ist nun gesichert, dass der sogenannte Hebesatz ab 2025 deutlich von 810 auf 470 Prozent abgesenkt wird.
Berlin war mit 810 Prozent das Bundesland, das mit Abstand den höchsten Hebesatz hatte. Selbst in den Stadtstaaten Hamburg (540) und Bremen (670 Prozent) lag der Hebesatz deutlich niedriger, deutschlandweit liegt er bei durchschnittlich 391 Prozent.
Darüber hinaus wird die Steuermesszahl zugunsten bewohnter Grundstücke verändert. So soll sich eine höhere Belastung im Vergleich zu gewerblich genutzten oder unbebauten Grundstücken vermeiden lassen. Dem neuen Gesetz zufolge beträgt sie für Wohngrundstücke ab Anfang kommenden Jahres 0,31 Promille, für andere Grundstücke 0,45 Promille.
Grundstücksnutzer-Verband: „Endlich Klarheit“
Beide Änderungen sollen dazu beitragen, dass die Berlinerinnen und Berliner künftig in der Regel nicht deutlich mehr Grundsteuer zahlen als bisher. Dort, wo bisher sehr wenig Grundsteuer anfiel, kann sich der Steuerbetrag in Einzelfällen allerdings deutlich erhöhen. Im Durchschnitt soll die Steuerlast aber nicht zunehmen, wie Finanzsenator Stefan Evers (CDU) mehrfach versichert hat. In Berlin lag das Aufkommen im vergangenen Jahr bei rund 860 Millionen Euro.
Der CDU-Abgeordnete Johannes Kraft sagte, die Prämisse sei gewesen, dass Wohnen nicht teurer werden dürfe. Dafür seien unter anderem die Messzahlen angepasst worden. Das Gesetz sehe aber auch eine Härtefallregelung für diejenigen vor, die ihre erhöhte Grundsteuer nicht bezahlen könnten. Die Grundsteuer wird bundesweit auf Anordnung des Bundesverfassungsgerichts reformiert. Ab 2025 gelten neue, einheitlichere Berechnungsgrundlagen, bei denen der aktuelle Wert von Immobilien und Grundstücken stärker als bisher berücksichtigt wird.
In Berlin mussten rund 870.000 Immobilieneigentümer dazu zahlreiche Informationen abgeben, die die Grundlage für sogenannte Grundsteuerwertbescheide waren. Darin waren häufig Grundsteuerwerte genannt, die erheblich höher als bei der bisherigen Grundsteuer waren.
„Mit dem heutigen Beschluss des Abgeordnetenhauses zur Absenkung des Hebesatzes und Anpassung der Steuermesszahlen ist endlich Klarheit geschaffen“, erklärte der Präsident des Verbands Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Jochen Brückmann. Vielen Ein- und Zweifamilienhausbewohnern bleibe damit die befürchtete Verdopplung oder Verdreifachung der Grundsteuer erspart.
Dennoch seien nach einer VDGN-Umfrage rund 13 Prozent der Hauseigentümer im östlichen Teil Berlins mit einer Steigerung der Grundsteuer um das mehr als Zweieinhalbfache konfrontiert, so der Verbandschef. „Das Land Berlin muss daher die geplante Härtefallregel sinnvoll gestalten“, forderte Brückmann.
mit dpa


