Der von Gewerkschaften geplante unbefristete Kita-Streik in Berlin bleibt verboten. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden und damit eine Entscheidung der Vorinstanz bestätigt. Damit dürfen die in den gut 280 kommunalen Kitas beschäftigten Erzieherinnen und Erzieher die Arbeit nicht wie geplant niederlegen.
Forderungen der Gewerkschaft verstoßen gegen Friedenspflicht
Aus Sicht des Gerichts wäre ein unbefristeter Streik ein Verstoß gegen die sogenannte Friedenspflicht, wie die Vorsitzende Richterin Birgitt Pechstein sagte. Das liegt daran, dass ein Teil der Forderungen der Gewerkschaft, mit denen diese den Arbeitskampf begründet hatte, bereits durch den bestehenden Tarifvertrag gedeckt werden. Konkret handelt es sich um die Forderung nach Entlastungsmaßnahmen für Erzieherinnen und Erzieher sowie nach mehr Vorbereitungszeit für Auszubildende.
Zudem besteht, so die Richterin, die Gefahr, dass Berlin im Falle eines Alleingangs aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ausgeschlossen wird. Diese führt gemeinsame Tarifverhandlungen für alle Bundesländer außer Hessen. Bereits in der Vergangenheit war Berlin für 19 Jahre von der Tarifgemeinschaft ausgeschlossen, weil es entgegen den damaligen TdL-Grundsätzen die Entgeltregelungen in Ost-Berlin an die von Westdeutschland angepasst hatte. Mit der Hauptstadtzulage vor vier Jahren riskierte das Land einen erneuten Rauswurf. Für den Fall eines Verstoßes gegen die Satzung der TdL hat der Arbeitsgeberverband bereits beschlossen, das Land auszuschließen.
Das Urteil des Landesarbeitsgerichts bedeutete jedoch kein generelles Streikverbot für die Beschäftigten der kommunalen Kitas. Das Risiko des Landes, aus der TdL ausgeschlossen zu werden, überwiegt nicht das Grundrecht der Gewerkschaft auf Arbeitskampfmaßnahmen, heißt es in der Urteilsbegründung. Folglich hat die Gewerkschaft hätte die Möglichkeit, neue Forderungen aufzustellen, die nicht bereits tariflich geregelt sind und somit nicht gegen die Friedenspflicht verstoßen. Dafür bräuchte es allerdings zunächst eine Urabstimmung unter den Gewerkschafts-Mitgliedern, wie eine Gerichtssprecherin erklärte.
Verdi-Vertreterin spricht in Bezug auf das Urteil von „Zeitenwende“
„Für mich war dieses Urteil heute eine Zeitenwende, weil diese Art von Rechtsprechung, die heute hier verkündet wurde, in dieser Stadt einmalig ist“, erklärte Andrea Kühnemann, Verdi-Landesbezirksleiterin Berlin-Brandenburg, im Anschluss an die Verhandlung. Das Urteil habe erhebliche Auswirkungen darauf, wie Tarifforderungen und Verhandlungsgespräche künftig stattzufinden haben.
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Wird die Gewerkschaft zeitnah ein neues Forderungspaket auf den Weg bringen, das zu weiteren Streiks führen könnte? „Wir werden uns erstmal die Begründung im Detail angucken, um die notwendigen Schlüsse daraus zu ziehen. Parallel fordere ich das Land Berlin dazu auf, mit uns Gespräche zur Entlastung der Erzieherinnen und Erzieher zu führen“, erklärte sie der Berliner Morgenpost. „Die Situation in den Kindertagesstätten hat sich ja dadurch nicht geändert.“

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Die Senatsbildungsverwaltung bekundete ihre Gesprächsbereitschaft, wie aus einer Mitteilung am Freitag hervorgeht. „Ich bleibe offen für den Dialog und möchte gemeinsam mit allen Beteiligten Lösungen finden, die den Interessen der Beschäftigten gerecht werden und gleichzeitig die Bedürfnisse der Kinder und Familien nicht vernachlässigen“, sagte Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU).
Gewerkschaften fordern Entlastungen
Verdi, unterstützt von der Gewerkschaft GEW, wollte mit dem unbefristeten Streik in den kommunalen Kitas den Druck auf den Senat erhöhen. Die Gewerkschaftsmitglieder hatten sich in einer Urabstimmung für das Vorgehen ausgesprochen. Die Gewerkschaften fordern einen Tarifvertrag oder andere Vereinbarungen für bessere Arbeitsbedingungen, kleinere Kita-Gruppen und andere Entlastungen der Beschäftigten.
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Der Senat hat die geforderten Tarifverhandlungen mehrfach abgelehnt und auf die Mitgliedschaft Berlins in der TdL hingewiesen. Berlin könne über tarifrechtliche Vereinbarungen nicht alleine entscheiden. Andernfalls drohe ein Rauswurf aus dem Verband – ein Argument, das das Arbeitsgericht würdigte.
Streik hätte 32.000 Kinder betroffen
Der Streik hätte in jedem Fall nur einen Teil der rund 2900 Kitas in Berlin betroffen. Nicht ganz ein Zehntel davon gehört zu den sogenannten kommunalen Eigenbetrieben, in denen laut Bildungsverwaltung 32.000 Kinder betreut werden. Dort sind rund 7000 Erzieherinnen und Erzieher sowie weitere Beschäftigte angestellt. Die übrigen Einrichtungen werden von freien Trägern betrieben, die nicht bestreikt werden sollten.
Mit dpa






