Berlin. Das Land Berlin geht erfolgreich gegen einen von Verdi ausgerufenen Streik an Kitas ab Montag vor. Ein Punkt gab den Ausschlag.

Kein Kita-Streik ab Montag, kein Druck für Eltern, ihre Kinder in der Feiertagswoche selbst zu betreuen - es gilt die Friedenspflicht. Das ist die Botschaft, die das Arbeitsgericht Berlin am Freitag sendet. Praktisch im letzten Moment hat die 56. Kammer Verdi gestoppt. Wie berichtet, hatte die Senatsverwaltung für Finanzen am Donnerstagabend beim Arbeitsgericht Berlin einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eingereicht. Das gab nun der Seite des Berliner Senats recht, der einen weiteren Streik für unverhältnismäßig hält.

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Richter Peter Hansen hielt es für ausschlaggebend, dass in diesem Fall die Friedenspflicht gilt. Verdi müsse seinen Streikaufruf umgehend widerrufen und den Ausstand über Mitteilungen und Internet-Bekanntmachungen absagen. „Diese Entscheidung ist ein erster Schritt, wohl wissend, dass es nicht der letzte ist“, sagte Hansen. Letztlich sah er keine Grundlage, bei den Verhandlungen zwischen Senat und Verdi durch einen weiteren Streik zu eskalieren.

Verdi hielt trotz Verhandlungsangebots an Streik fest

Zwischenzeitlich stand in der Verhandlung auch die Möglichkeit offen, dass der Streik abgesagt wird und Senat und Verdi ohne Gericht eine Verfahrensvereinbarung aushandeln. Diese Verhandlungen liefen am Freitag parallel zum Entscheid am Arbeitsgericht weiter, mit der Absicht, eine Einigung dazu zu finden, wie man die von Verdi kritisierte Überlastung an Kitas beendet.

„Im Grunde wollen Sie ja verhandeln. Das wirft die Frage auf, ob es einer gerichtlichen Entscheidung überhaupt bedarf“, erklärte Richter Hansen nach dem Austausch der Argumente. Er sehe eine „Möglichkeit, sich zu einigen, ohne zu eskalieren“.

Der Anwalt von Verdi jedoch verwies darauf, dass der Streik ab Montag, 30. September, schon aufgerufen war. In der verkürzten Feiertagswoche gehe es effektiv um drei Tage, an denen der Ausstand Familien trifft. „Es hat schon dreitägige Streiks gegeben – die hat das Land Berlin aushalten können. Und wir machen das nicht, um Eltern und Kindern zu ärgern“, beteuerte der Verdi-Anwalt. Es gehe darum, die Lage für das überlastete Kitapersonal zu verbessern. Die Gewerkschaft hatte die Auffassung vertreten, dass man auch Entlastungsverträge im Gesundheitswesen mit Streikandrohungen erzwungen hatte. Nun müsse auch in der Kita-Krise ein Streik legitim sein, so die Argumentation.

Plenarsitzung Berliner Abgeordnetenhaus
Katharina Günther-Wünsch (CDU), Berliner Senatorin für Bildung, Jugend und Familie © DPA Images | Carsten Koall

Verdi will gegen Entscheidung des Gerichts vorgehen

Anwalt Roland Gastell, der die Seite des Landes Berlin vertrat, verwies darauf, dass selbst eine Betreuungslücke von drei Tagen Familien extrem belasten könnte. „Man kann einen Streik aushalten, wenn man als Elternteil am Anfang des Jahres 30 Tage Urlaub hat und frei nehmen kann. Aber der Urlaub ist nun aufgebraucht. Wie sollen Alleinerziehende das jetzt noch aushalten?“, fragte Gastell.

Verdi zeigte sich von der Entscheidung des Arbeitsgericht enttäuscht und kündigte an, in Berufung zu gehen. Die Gewerkschaft hatte zuvor das versuchte Streikverbot des Senats kritisiert. Probleme in den Kita-Eigenbetrieben würden sich nur in konstruktiven Verhandlungen lösen lassen, so die Gewerkschaft mit, die deutliche Kritik am Vorgehen des Senats geübt hatte. Dieser leugne die Kita-Krise weiter und attackiere die Kolleginnen und Kollegen der Gewerkschaft. Die Caritas Berlin kritisierte unterdessen Verdi und die GEW scharf für ihre Streikpläne.

Die Situation ist seit Monaten verfahren: Verdi fordert vom Senat einen Tarifvertrag zur Entlastung der Beschäftigten, in dem unter anderem die Gruppengröße festgeschrieben werden soll. Der Senat lehnt Tarifverhandlungen mit Verweis auf die Mitgliedschaft Berlins in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) bisher ab: Die Hauptstadt könne hier keinen Sonderweg gehen.

Unbefristeter Erzwingungsstreik ab Montag in Berlin

Um ihre Forderungen durchzusetzen, hatte die Gewerkschaft Verdi zusammen mit der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Berlin die rund 7000 Erzieherinnen und Erzieher der 280 kommunalen Kitas der fünf Eigenbetriebe zu einem unbefristeten Erzwingungsstreik ab Montag, 30. September, auferufen. Alle Versuche, den Streik durch Gespräche im Vorfeld noch abzuwenden, waren gescheitert. Nicht einmal über eine Notbetreuung für eine größere Anzahl der insgesamt 32.000 betroffenen Kinder hatten Senat und Gewerkschaft sich einigen können. Verdi wollte sich lediglich auf eine Betreuungsquote von zehn Prozent einlassen. Bildungssenatorin Katharina Günter-Wünsch (CDU) sagte, dieses Angebot sei „blanker Hohn“, denn damit könnten nicht einmal die Kinder mit besonderem Betreuungsbedarf versorgt werden.

„Grundsätzlich ist das Streikrecht ein hohes Gut“, sagte Finanzsenator Stefan Evers (CDU). Die Gewerkschaftsvertreter „lassen die Situation aber unnötig und auf dem Rücken tausender leidtragender Familien eskalieren“. Das werde den zum Teil womöglich berechtigten Anliegen der Beschäftigten nicht gerecht. „Der unbefristete Streik führt mehr noch als die vielen Warnstreiks der letzten Wochen zu extremen Belastungen Tausender Kinder und Eltern, da die Betreuung nicht gesichert ist und nicht ohne weiteres durch Eltern oder Verwandte abgefedert werden kann“, hieß es in einer Mitteilung der Finanzverwaltung.

Verdi hatte Entscheidung des Gerichts gelassen entgegengesehen

Nach Einschätzung der Senatsverwaltung für Finanzen sprechen eine Reihe von Gründen dafür, dass der unbefristete Streik rechtswidrig sein könnte. So könne er dazu führen, dass die Rechte von Eltern und Kindern unverhältnismäßig beeinträchtigt werden. Zudem seien Ziele der Gewerkschaften wie ein Ausgleich der Beschäftigten für hohe Belastungen nicht durch einen Tarifvertrag erreichbar.

Die Gewerkschaft Verdi hatte der Entscheidung gelassen entgegengesehen. In der Vergangenheit hatten die Gerichte bereits mehrfach Streiks für Entlastung und Personalvorgaben für zulässig erklärt. Der Senat setze mit diesem Schritt die zuletzt im Abgeordnetenhaus von Berlin sichtbar gewordene Strategie fort, die Kita-Krise zu leugnen und die engagierten Kolleginnen und Kollegen und ihre Gewerkschaft zu attackieren, teilte Verdi mit.

Verhärtete Fronten auf beiden Seiten

„Die Probleme in den Kita-Eigenbetrieben werden nicht vor Gericht oder mit markigen Worten im Parlament gelöst, sondern mit Verhandlungen, die zu rechtlich verbindlichen und einklagbaren Vereinbarungen im Sinne der pädagogischen Qualität und der Entlastung für die Kolleg*innen führen. Wie bereits seit April sind wir jederzeit gesprächs- und verhandlungsbereit“, erklärte die Verdi Landebezirksleiterin für Berlin-Brandenburg Andrea Kühnemann.

Auch der Senat kündigte an, weiterhin gesprächsbereit zu sein. „Das Land Berlin war und ist jederzeit offen für Gespräche über realistische Wege, die Belastungssituation für die Beschäftigten der Kita-Eigenbetriebe weiter zu verbessern“, so Evers. „Die Mitgliedschaft Berlins in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) darf dabei allerdings nicht gefährdet werden.“

Caritas findet Kita-Streik der Gewerkschaften falsch

Die Caritas in Berlin hatte ebnefalls den Streikaufruf von Verdi und GEW kritisiert. „Der Kampf von Verdi und GEW wird auf dem Rücken von Eltern und Kindern der öffentlichen Kitas und der freien Träger ausgetragen“, erklärte die Direktorin des Caritasverbandes für das Erzbistum Berlin, Ulrike Kostka. „Verdi und GEW betrachten Steuergelder wohl als Selbstbedienungsladen für öffentliche Einrichtungen.“ 

Beschäftigte von Kitas freier Träger leisteten die gleiche qualifizierte Arbeit wie ihre Kolleginnen und Kollegen in öffentlichen Einrichtungen. Daher dürfe es keine Bevorzugung öffentlicher Träger und ihrer Mitarbeiter geben. 

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„Der richtige Ort, um über Verbesserungen der Bedingungen aller Kitas mit dem Senat zu sprechen, sind die anstehenden Verhandlungen für den Kita-Rahmenvertrag“, argumentierte Kostka. Denn dieser bilde die Handlungs- und Finanzierungsgrundlage für alle Kitas in Berlin. „Hier muss verhandelt werden, was einerseits pädagogisch sinnvoll und unter den Haushaltsbedingungen an Verbesserungen für Kitas möglich ist.“