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Selbstbestimmungsgesetz
Änderung des Geschlechts: So ist die Lage in Standesämtern
Berlin. In den Bezirken sind zahlreiche Anfragen eingegangen. Ab Donnerstag sind Anmeldungen möglich. Ein Bezirksstadtrat stellt eine Forderung.


Am 1. November tritt das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Dann können Menschen ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen leicht beim Standesamt ändern. © dpa | Georg Wendt

