Am Ende kamen sie mit einer Geldstrafe davon, obwohl die Staatsanwaltschaft sechs Monate auf Bewährung und in einem Fall sogar Haft von neun Monaten verlangte: Am Donnerstagnachmittag wurden die beiden Aktivistinnen der Letzten Generation Lina S. und Kathrin H. zu 140 Tagessätzen á 15 Euro, Lilli G. zu 180 Tagessätzen á zehn Euro und Henrik F. zu 120 Tagessätzen á fünf Euro beim Amtsgericht Tiergarten verurteilt. Die Begründung: Durch das Besprühen der Weltzeituhr auf dem Alexanderplatz, einem Kunstobjekt, mit oranger Farbe vergangenes Jahr haben sie sogenannte gemeinschädliche Sachbeschädigung begangen. Von Reue war bei mehreren Verurteilten keine Spur – im Gegenteil: Die Aktivistin G. kündigte sogar noch radikaleren Protest an.
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Rückblick: Am 17. Oktober haben die 22- bis 28-Jährigen sowie zwei weitere minderjährige Aktivisten, die wegen ihres Alters nicht in den Prozess involviert waren, die Weltzeituhr mithilfe von Feuerlöschern und Spraydosen beschmiert. Alle vier wurden bereits in der Vergangenheit wegen der Beteiligung an Protestaktionen der Letzten Generation zu Geldstrafen verurteilt. Mit der Besprühung der Uhr wollten sie auf die Klimakrise hinweisen und vor allem einen Appell an die Bundesregierung richten: „Die Bundesregierung verschwendet kostbare Zeit mit fadenscheinigen Klimaschutzmaßnahmen und verlogenen Lippenbekenntnissen“, hieß es damals.

Klimaaktivisten sahen keine Alternative zu ihrem Handeln
Alle Verurteilten gaben die Tat zu, machten teils in ihren Stellungnahmen jedoch klar, dass sie keine Alternative zu ihrem Handeln sahen. Kathrin H., die mit einer Sprühdose auf das Dach der Uhr geklettert war, erklärte, sie stehe voller Angst vor Gericht – insbesondere wegen der nahenden Klimakatastrophe. Dabei verwies sie auf die Zunahme von Extremwetterereignissen, die auf den Klimawandel zurückgeführt werden, etwa jüngste Hitzerekorde in Indien von über 50 Grad. Zugleich verwies die Aktivistin auf die gestiegene Waldbrandgefahr hierzulande.

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H. sei früher selbst politisch engagiert gewesen, doch sei dies ohne Wirkung geblieben. „Die Mühlen der Parteipolitik mahlen zu langsam“, erklärte sie in ihrer Stellungnahme zu Beginn des Prozesses. Ähnlich äußerten sich die anderen Angeklagten: Lilli G. sei früher bei Fridays for Future aktiv gewesen, habe es dann mit Blockaden vor der Tiefgarage des Bundestages versucht, allerdings hätten diese Aktionen nichts bewirkt. „Protest muss stören“, erklärte die Studentin.
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Die Verurteilten bezeichneten ihre Aktionen als friedlichen Protest, mit der Begründung, dass keine Menschen angegriffen werden. Allerdings verwies die Staatsanwaltschaft darauf, dass Menschen etwa durch die Sperrung eines Flughafens infolge der Protestaktionen zu Schaden kommen würden. „Mir tut es wirklich leid, dass Menschen durch diese Aktionen beeinträchtigt werden“, erklärte G., ohne von Schaden zu reden. „Es hat schon immer zivilen Widerstand gebraucht, um Veränderungen herbeizuführen“, so G. und verwies auf die Einführung des Frauenwahlrechts.
Aktivisten wollen ihren zivilen Ungehorsam fortsetzen
Nachdem anfangs von einer Schadenssumme in Höhe von über 16.000 Euro die Rede war, wurde die Zahl durch Nachberechnungen der Anwälte runter korrigiert auf 9.673 Euro. Dennoch zeigten sich die Verurteilten von der Summenhöhe überrascht: „Ich bin von maximal 5.000 Euro ausgegangen und davon, dass sich die Farbe schnell lösen lässt“, erklärte Kathrin H. Lilli G. erwartete sogar nur „wenige hundert Euro“.

Sie erklärte, wenige Tage vor der Verhandlung an der Blockade des Flughafens Köln/ Bonn beteiligt gewesen zu sein – und kündigte weiterhin an, in den nächsten Wochen eine solche Aktion wiederholen zu wollen, trotz Angst vor den Folgen ihrer Handlungen. „Ich habe Angst, im Knast zu landen und mein Leben lang Schulden abzubezahlen.“ Vergangenes Jahr saß sie nach eigenen Angaben 22 Tage in Ersatzhaft. „Das hat langfristige Schäden hinterlassen“, erklärte sie in ihrer emotionalen Stellungnahme. Hendrik F., der laut eigener Aussage von Sachspenden lebe, war der einzige der vier Verurteilten, der Reue zeigte und erklärte, in Zukunft nicht an weiteren Aktionen der Letzten Generation teilnehmen zu wollen.
Dies gereichte ihm beim Urteilsermessen der Richterin zum Vorteil: Er erhielt die geringste Strafe. Die Richterin folgte nicht dem vom Staatsanwalt geforderten, deutlich härteren Strafmaß und begründete ihre Entscheidung mit der Motivation der Verurteilten und damit, dass die Weltzeituhr inhaltlich nicht beschädigt wurde und die Farbe nach zwei Tagen entfernt wurde.




