Die Berliner AfD wollte, dass Ulrich Vosgerau am Donnerstag als Experte im Bildungsausschuss zum Thema Finanzierung politischer Stiftungen angehört wird. Die übrigen Fraktionen verhinderten das allerdings. Der Grund: Vosgerau ist nicht nur Anwalt von Björn Höcke, er nahm Ende November auch an dem Geheimtreffen in Potsdam teil, bei dem Neonazis, Rechtsextremisten und hochrangige AfD-Politiker über Pläne für eine sogenannte Remigration sprachen.
Laut den Recherchen des Medienunternehmens „Correctiv“, das dieses Treffen publik gemacht hatte, stellte dort Martin Sellner, ein österreichischer Rechtsextremist, seine Überlegungen vor, wie „Asylbewerber“, „Ausländer mit Bleiberecht“ und „nicht assimilierte Staatsbürger“ außer Landes gebracht werden sollen.
Höcke-Anwalt Vosgerau „in keinster Weise geeignet“
„Das Verhalten von Herrn Dr. Ulrich Vosgerau zeigt, dass er als Anzuhörender in keiner Weise geeignet ist und seine Zurückweisung durch die Ausschussvorsitzende notwendig und gerechtfertigt ist“, teilten Maja Lasic, bildungspolitische Sprecherin der SPD, Louis Krüger, schulpolitischer Sprecher der Grünen und Carsten Schatz, Vorsitzender der Linksfraktion am Mittwoch in einer gemeinsamen Erklärung mit.
Vosgerau wurde bereits im März dieses Jahres als Sachverständiger einer Enquete-Kommission im nordrhein-westfälischen Landesparlament abberufen. Diese Entscheidung „bestätigt uns in unserer Haltung“, heißt es von SPD, Grüne und Linke in ihrer gemeinsamen Erklärung weiter.
Bereits am Dienstag hatte sich Dirk Stettner, Fraktionsvorsitzender der CDU in Berlin, zu Wort gemeldet. Es gebe keinen Grund, Vosgerau eine Bühne im Berliner Abgeordnetenhaus zu geben, sagte er der Deutschen-Presse-Agentur. „Der Mann kuschelt mit Rechtspopulisten und Rechtsradikalen. Er ist ein offenbar ein Buddy von Höcke. So einen brauchen wir nicht als Experten in einer Ausschussberatung“, so Stettner weiter.
Berlin: Kritik der AfD – und wie der Regelkatalog des Abgeordnetenhauses aussieht
Der bildungspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Thorsten Weiß, kritisierte den Vorgang gegenüber der Deutschen-Presse-Agentur scharf: Wenn eine Oppositionsfraktion nicht einmal die Anzuhörenden berufen könne, die sie für geeignet halten, dann zeige das, dass die viel beschworenen Minderheitenrechte der Opposition hohle Phrasen seien.
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Ein Sprecher des Berliner Abgeordnetenhauses schildert im Gespräch mit der Berliner Morgenpost hingegen, dass es sich bei dem Fall Vosgerau um ein normales demokratisches Prozedere handele, auch wenn solch ein Vorgang sicher nicht alltäglich sei. Vor einer Anhörung im Ausschuss dürfe jede Fraktion einen Anzuhörenden benennen. Über deren tatsächliche Einladung entscheide dann der Ausschuss. Dass die Entscheidung in diesem Fall gegen den von der AfD vorgeschlagenen Sachverständigen getroffen wurde, sei keine Beschneidung ihrer parlamentarischen Rechte. Die AfD hätte, nachdem klar war, dass Vosgerau abgelehnt wird, einen anderen Anzuhörenden vorschlagen können. Darauf verzichtete die Fraktion nach Angaben des Abgeordnetenhaus-Sprechers.
Ein Sprecher der AfD-Fraktion in Berlin ließ ausrichten, dass Vosgerau ein „renommierter Jurist und Strafrechtler“ sei und deshalb von der Partei eingeladen worden sei. „Die Berufung eines anderen Anzuhören war in der Kürze der Zeit nicht möglich“, so der Fraktionssprecher weiter. Die Frage, ob Vosgeraus Teilnahme an den Geheimtreffen in Potsdam eine Rolle spielte bei der Entscheidung, ihn einzuladen, ließ der Sprecher unkommentiert.