- Im Herbst kann Laub auf dem Gehweg zur Rutschgefahr werden
- Aber wer muss zur Harke greifen und es entsorgen?
- Die wichtigsten Antworten gibt unsere Übersicht
Schätzungsweise eine knappe halbe Million Straßenbäume spenden an heißen Sommertagen kühlen Schatten auf Berlins Straßen. Doch mit dem goldenen Herbst beginnen für Haus- und Gartenbesitzer und die Berliner Stadtreinigung (BSR) arbeitsintensive Wochen. Die Bäume verlieren ihre Blätter, und bevor das nasse Laub zur gefährlichen Rutschpartie auf Radwegen und Bürgersteigen wird, müssen es weggefegt werden. Wer jetzt zu Besen und Harke greifen muss, welche Rechte und Pflichten Hausbesitzer haben, wird vom Land Berlin im Berliner Straßenreinigungsgesetz geregelt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Wer muss in Berlin das Laub fegen?
In Berlin ist die BSR für die Laubentfernung im öffentlichen Straßenland zuständig. Anfang Oktober haben etwa 2300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BSR mit dem alljährlichen „Spezialeinsatz Laubbeseitigung“ begonnen. Mit etwa 550 Fahrzeugen, ungefährer 100 Laubsaugern sowie hunderten Besen, Rechen und Laubbläser sind sie im Einsatz. Nach Angaben der BSR werden jährlich durchschnittlich 36.000 Tonnen Laub eingesammelt. Das entspricht dem Gewicht von etwa 6000 Afrikanischen Elefanten. Die BSR führt ihre Laubbeseitigungsmaßnahmen mehrmals pro Herbstsaison durch, die normale Straßenreinigung wird in angepasster Form weitergeführt.
Auch interessant
Für welche Straßen ist die BSR in der Verantwortung?
Das ist im Straßenreinigungsgesetz verankert. In dem Gesetz von 1979 ist festgelegt, wann, wo und wie oft die BSR tätig wird. Es unterteilt die öffentlichen Straßen je nach Verkehrslage, Ausbauzustand und Grad der Verschmutzung in die Klassen A, B und C. Diese Aufteilung für die Straßenreinigung dient auch als Grundlage für die Laubbeseitigung und für den Winterdienst. Auf den Straßen der Reinigungsklasse C wird die BSR nicht tätig. Dort obliegt die Reinigung den Anliegern.
Welche Pflichten haben Anlieger von Straßen der Kategorie C?
Die Straßen und Wege im Verzeichnis C sind nicht oder ungenügend ausgebaut. Diese findet man vorwiegend in den Außenbezirken. Dort müssen die Anlieger die Gehwege, sofern vorhanden, und die Fahrbahn bis zur Straßenmitte regelmäßig vom Laub befreien und im Winter Schnee fegen.

Wie häufig muss das Laub gefegt werden?
Es verhält sich mit der Laubbeseitigung wie bei der Schneebeseitigung. Eigentümer müssen den Bürgersteig vor ihrem Grundstück sauber halten. Per Mietvertrag können sie dies an die Mieter übertragen oder einen professionellen Reinigungsdienst bestellen. Bezahlen müssen das im zweiten Fall die Mieter über die Nebenkosten. Im Herbst Blätter restlos zu entfernen, ist kaum möglich. Daher taucht immer wieder die Frage auf, wie viel Laub auf dem Weg liegen darf. Spätestens, wenn eine geschlossene Laubschicht den Boden bedeckt, muss gehandelt werden. Auch bei Rutschgefahr durch Regen oder nach Nächten mit Frost muss sofort gekehrt werden.
Mehr zum Thema Radfahren in Berlin
- Schloss, Versicherung und Co.: Fahrrad vor Diebstahl schützen – Die besten Tipps
- Bandenkriminalität: In diesen Berliner Kiezen werden die meisten Fahrräder gestohlen
- Mitten durch Berlin: Neue Fahrradroute verspricht Bier und Industriekultur: Lohnt sie sich?
- Mit Fahrrad oder Auto? Fünf Fakten, wie sich Berliner durch die Stadt bewegen
Zu welchen Tageszeiten gilt diese Pflicht?
„Grundsätzlich müssen Haus- und Grundstückseigentümer ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen, Obacht geben und Gefahren vermeiden. Das gilt für die Laubbeseitigung wie auch für die Schneebeseitigung vor dem Grundstück“, sagt Inka-Marie Storm, Juristin und Sprecherin von Haus und Grund, der Interessengemeinschaft von privaten Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümern. „Gehwege und die Fahrbahn bis zur Straßenmitte müssen nicht rund um die Uhr vom Laub befreit werden. An Werktagen, also auch sonnabends, sind Zeiten von 7 bis 20 Uhr üblich. An Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr.“
Wer haftet, wenn jemand vor meinem Grundstück ausrutscht?
„Der Grundstückseigentümer muss die Gefahr vermeiden und kommt er seiner Pflicht nicht nach, kann er auch für entstandene Schäden haftbar gemacht werden“, erklärt die Juristin Inka-Marie Storm. „Wer seiner Reinigungspflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die geahndet wird. Ein Hauseigentümer kann aber auch die Reinigungspflicht per Mietvertrag an seine Mieter oder einen Reinigungsdienst weitergeben. Dann können diese in die Haftung genommen werden.“
Was passiert, wenn das Reinigungsunternehmen seiner Pflicht nicht nachkommt?
„Auch im Falle der Übertragung der Reinigungspflichten auf den Mieter oder ein Reinigungsunternehmen verbleiben beim Eigentümer die sogenannten Kontroll- und Organisationspflichten. Kommt der Mieter seinen Pflichten nicht nach, muss der Eigentümer beispielsweise ein Unternehmen beauftragen“, erklärt die Chefjustiziarin. „Kontrollpflicht bedeutet nicht, dass der Eigentümer jeden morgen um 7 Uhr kontrollieren muss. Vielmehr muss regelmäßig zu verschiedenen Zeiten kontrolliert werden, ob alles in Ordnung ist. Kommt es zu Unregelmäßigkeiten, muss der Vermieter zur ordnungsgemäßen Ausführung mahnen und gegebenenfalls die Ausführung anderweitig ausführen lassen. Verletzt er diese Pflicht, kann er hieraus haften.“
Muss ich auch das Laub vom Nachbarbaum wegfegen?
Ja, auch wenn das Laub nicht vom eigenen Baum stammt, sondern aus der Nachbarschaft, gilt: Fegen muss der Eigentümer des Grundstücks, auf dem die Blätter liegen.

Wer ist für die Sicherheit auf den Straßen der Kategorie A und B verantwortlich?
Dort hat die BSR die Verkehrssicherungspflicht. Rutscht dort jemand auf Laub aus und stellt Schadensersatzansprüche, prüft der zuständige Betriebshof, ob der Reinigungsturnus eingehalten wurde. Dieser ergibt sich aus der Straßenkategorie. Wurde der vorgeschriebene „Reinigungsplan“ eingehalten, ist die BSR aus der Haftung raus.
Wo und wie können Grundstückseigentümer Laub entsorgen?
Für größere Mengen Laub gibt es auf den Recyclinghöfen der BSR Laubsäcke für vier Euro je Stück. Die befüllten Laubsäcke können dann verschlossen an den Straßenrand gestellt werden, von wo aus die Stadtreinigung sie abholt. Die Entsorgung ist in der Gebühr inbegriffen. Die Laubsäcke sollten mit maximal 25 Kilogramm befüllt werden. Die Abholung kann dann im BSR-Service-Center unter 7592-4900 angemeldet werden. Es dürfen ausschließlich originale BSR-Laubsäcke genutzt werden, andere Behältnisse werden nicht mitgenommen. Befüllte Laubsäcke können auch auf den meisten Recyclinghöfen abgegeben werden, in der Regel bis zu fünf Stück. Für den Aufwand werden ein Euro pro Laubsack erstattet..
Auch interessant
Wohin mit dem Laub aus dem eigenen Garten?
Laub aus dem eigenen Garten kann auf dem Privatgrundstück kompostiert oder in kleinen Mengen über die Bioguttonne entsorgt werden. Es ist verboten, loses Gartenlaub vom eigenen Grundstück einfach auf die Straße zu kehren. Das ist eine Ordnungswidrigkeit, die von den Behörden mit einer entsprechenden Geldbuße geahndet wird.
Wer fegt das Laub in Grünanlagen und Parks?
In Parks und sonstigen Grünanlagen sind in der Regel die Bezirksämter für das Laubsammeln zuständig. Eine Ausnahme bilden einige Grünanlagen, deren Reinigung der BSR gesetzlich übertragen wurde. Das sind nach BSR-Angaben knapp 80 von 2700.
Dieser Artikel erschien erstmals im November 2023.





