Die Zahl 13 gilt gemeinhin als Unglückszahl. In Hotels und Krankenhäusern fehlt deshalb oftmals die Zimmernummer 13, in Büro- und Wohntürmen der 13. Stock, und in Flugzeugen verzichtet man auf die 13. Sitzreihe. Dass die hochumstrittene Expertenkommission, die die Möglichkeiten, Wege und Voraussetzungen zur Enteignung großer Wohnungsunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen in Berlin prüfen soll, aus 13 Mitgliedern besteht, mag da so manchem Berliner als böses Omen erscheinen. An diesem Freitag kommt das Gremium zu seiner ersten Sitzung zusammen.

Montag bis Samstag

Morgenpost der Chefredaktion

Die ersten News des Tages – direkt von der Chefredaktion. Montag bis Samstag um 6:30 Uhr.

Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.

Im früheren Rathaus Wilmersdorf am Fehrbelliner Platz, dem sanierungsbedingten Ausweichquartier der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, wird in nichtöffentlicher Sitzung zunächst darüber entschieden, wie die Kommission im kommenden Jahr arbeiten soll. Bei einem von der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ angestoßenen Volksentscheid am 26. September 2021 hatten 59 Prozent der Wählerinnen und Wähler für die Enteignung von Immobilienunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen in Berlin gestimmt. Die Hoffnung der Initiative ist, dass durch eine solche Vergesellschaftung gegen Entschädigung der Anstieg der Mieten gestoppt oder zumindest gebremst werden kann.

In den Koalitionsverhandlungen hatten sich SPD, Grüne und Linke darauf geeinigt, eine Expertenkommission einzusetzen. Diese soll innerhalb eines Jahres klären, ob und wie sich der Volksentscheid umsetzen lässt und eine entsprechende Empfehlung zum weiteren Vorgehen an den Senat erarbeiten. Der Senat soll dann anschließend eine Entscheidung darüber treffen.

Enteignungen in Berlin: Senatoren und Initiative bestimmen die Mitglieder

Nach dem Willen des Senats sollen der Kommission 13 unabhängige Persönlichkeiten angehören, von denen zehn von den drei beteiligten Senatsverwaltungen bestimmt werden. Dies sind neben der federführenden Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen mit Senator Andreas Geisel (SPD) an der Spitze die Justizverwaltung von Senatorin Lena Kreck (Linke) und die Finanzverwaltung von Senator Daniel Wesener (Grüne).

Innerhalb von Rot-Grün-Rot sind die Positionen zur Enteignungsfrage unterschiedlich. Die SPD hatte den Vorstoß der Initiative im Wahlkampf klar abgelehnt, die Linke hatte den Volksentscheid unterstützt. Die Grünen hatten Wohnungsenteignungen als letztes Mittel bezeichnet. Auf die Mitglieder habe sich der Senat jedoch einvernehmlich verständigt, hatte Geisels Sprecher auf Nachfrage der Berliner Morgenpost mitgeteilt. Bei der Benennung der hochkarätigen Experten haben sich allerdings dem Vernehmen nach Linke und Grüne auf sechs Experten verständigt, die SPD dagegen hat ihre drei Experten benannt.

Ferner hatte Rot-Grün-Rot beschlossen, dass an der Besetzung der Expertenkommission auch die Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ beteiligt werden soll. Drei Experten sollte deshalb die Initiative entsenden. Die Initiatoren hatten jedoch lange offen gelassen, ob sie sich überhaupt an dem Gremium beteiligen werden. So hatten sie zunächst beispielsweise gefordert, entsprechend der Zustimmungsquote zum Volksentscheid 60 Prozent der Experten zu benennen und eine Verschiebung der Einsetzung gefordert. Das hatte der Senat aber abgelehnt und Ende März die Einsetzung der Expertenkommission mit ihren zehn Vertretern beschlossen.

Zwei Wochen später, am 13. April, benannte die Initiative schließlich doch die ihr zugebilligten drei Vertreter. Die Expertenkommission muss nun nicht nur eine Antwort auf die Frage geben, ob ein Enteignungsgesetz verfassungsgemäß wäre – wovon die Initiative ausgeht, die sich dabei auf Artikel 15 des Grundgesetzes beruft. „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden“, heißt es darin. Dieser Artikel ist jedoch seit 1949, als das Grundgesetz geschrieben wurde, noch nie zur Anwendung gekommen.

Expertenkommission zu Enteignungen: Das sind die 13 Experten

Das Gremium soll aber auch wohnungswirtschaftliche, gesellschaftsrechtliche und finanzpolitische Aspekte behandeln. Schließlich würden mit der Vergesellschaftung von etwa 240.000 Wohnungen auch Entschädigungskosten anfallen. Die Initiative selbst schätzt die Entschädigungssumme auf 7,3 bis 13,7 Milliarden Euro, der Berliner Senat kommt in der amtlichen Kostenschätzung auf 28,8 bis 36 Milliarden Euro. Das sind die 13 Experten:

Die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin
Die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin © picture alliance/dpa | Sebastian Willnow

Vorsitzende der Expertenkommission ist die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD). Die 78-Jährige ist eine erfahrene Mediatorin, schlichtete etwa 2015 im Tarifstreit zwischen der Lufthansa und den Flugbegleitern. Die am 12. August 1943 im heutigen Bratislava (Slowakei) geborene Tochter eines späteren Tübinger Oberbürgermeisters wurde 1972 mit 29 Jahren als eine der jüngsten Abgeordneten in den Bundestag gewählt und setzte sich sowohl in der Partei als auch im Bundestag unter anderem für die Gleichstellung der Frau ein.

Florian Rödl.
Florian Rödl. © FU Berlin | FU Berlin

Florian Rödl, Jahrgang 1972, gilt als Jurist, der die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen für möglich hält, wie er auf einer Fachtagung der Rosa-Luxemburg-Stiftung referierte. Der Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer an der Freien Universität (FU) Berlin ist Experte für die Grundlagen des Bürgerlichen Rechts, insbesondere des Eigentums-, Vertrags- und Bereicherungsrechts. 2020 wurde Rödl von der damaligen Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) als einer von drei Prozessbevollmächtigten des Landes Berlin zur Verteidigung des Berliner Mietendeckels vor dem Bundesverfassungsgericht bestellt, der 2021 mangels Gesetzgebungskompetenz des Landes für verfassungswidrig erklärt wurde. Er ist auf Vorschlag von Linken und Grünen in der Kommission.

Aysel Osmanoglu (GLS Bank)
Aysel Osmanoglu (GLS Bank)© GLS Bank | GLS Bank

Aysel Osmanoglu, Jahrgang 1977, ist Vorstandsmitglied und Mitglied der Geschäftsleitung der GLS Bank in Bochum. Sie ist ebenfalls von Linken und Grünen nominiert. Die Volks- und Betriebswirtin ist dort zuständig für Infrastruktur und IT. Nach dem Studium der Volks- und Betriebswirtschaftslehre in Heidelberg und Frankfurt (Main) und der Akademie Deutscher Genossenschaften arbeitete sie für die Ökobank (später GLS Bank) und war unter anderem Bereichsleiterin Basisgeschäft und Marktfolge. Ihre Aufgabe wird es sein, nicht die juristische, sondern die wirtschaftlichen Konsequenzen einer möglichen Enteignung von 240.000 Wohnungen aufzuzeigen und zu bewerten.

Wolfgang Durner.
Wolfgang Durner. © uni bonn | uni bonn

Der 1967 in Ulm geborene Experte für öffentliches Recht Wolfgang Durner hat sich bereits öffentlich skeptisch zu den verfassungsrechtlichen Aspekten der geplanten Enteignung geäußert und darauf verwiesen, dass die Berliner Verfassung einen höheren Eigentumsschutz garantiere, der dem Vergesellschaftungsartikel 15 des Grundgesetzes entgegenstehe. Durch die SPD sei mit Durner bereits ein dezidiert festgelegter Gegner der Vergesellschaftung platziert worden, kritisierte denn auch „Deutsche Wohnen & Co enteignen“.

Ann-Katrin Kaufhold.
Ann-Katrin Kaufhold.© Privat | Privat

Ann-Katrin Kaufhold von der Ludwig-Maximilians-Universität München ist wiederum von Grünen und Linken benannt. Die Forschungsschwerpunkte der 1976 geborenen Juristin sind Staats-, Verwaltungs- und Europarecht, nationales, europäisches und internationales öffentliches Finanzmarktrecht sowie Systemrisikoforschung. Ob sie Enteignungen großer Wohnungsunternehmen nach dem Artikel 15 des Grundgesetzes für möglich hält, dazu hat sie sich bisher nicht öffentlichkeitswirksam geäußert.

Christian Waldhoff
Christian Waldhoff © HU Berlin | HU Berlin

Christian Waldhoff von der Humboldt-Universität zu Berlin ist von der SPD als Experte benannt worden. Der Professor für öffentliches Recht und Finanzrecht war dort von April 2014 bis März 2017 Dekan der Juristischen Fakultät. Seit Januar 2017 ist er zugleich Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Nebenamt. Der 57-Jährige sorgte zuletzt im „Verfassungsblog“ für Schlagzeilen, als er die Landeswahlleiterin nach der Pannenserie bei der Berlin-Wahl zum Rücktritt aufforderte. In seinem Blog berichtete der Jurist von den Missständen bei der Abstimmung, bei der er nach eigenen Angaben selbst als Wahlhelfer tätig war. Waldhoff hat 2019 ein Rechtsgutachten über „Verfassungsrechtliche Grenzen der Vergesellschaftung privater Unternehmen mit religiösem Selbstverständnis in Berlin“ erstellt. Die Vergesellschaftungen von Unternehmen wie der Evangelischen Hilfswerk-Siedlung durch das Land Berlin, so das Ergebnis seines Gutachtens, seien weder mit der Landesverfassung noch mit dem Grundgesetz vereinbar.

Isabel Feichtner.
Isabel Feichtner. © Universität Würzburg | Universität Würzburg

Isabel Feichtner von der Julius-Maximilians-Universität Würzburg ist wiederum eine von Grünen und Linken für die Kommission empfohlene Expertin. Die Völkerrechtlerin hat sich mit dem Thema „Vergesellschaftung als sozialstaatliche Entprivatisierung“ in der Vierteljahresschrift „Kritische Justiz“ beschäftigt. „Ich verstehe mich als politische Rechtswissenschaftlerin. Wenn ich lehre oder forsche, so tue ich das ,im politischen Raum’; meine Lehre und Forschung sind politisch“, schreibt Feichtner im „Verfassungsblog“.

Christoph Möllers.
Christoph Möllers. © HU Berlin | HU Berlin

Der Rechtswissenschaftler Christoph Möllers hat seit dem Jahr 2009 einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Verfassungsrecht, und Rechtsphilosophie an der Humboldt-Universität zu Berlin inne. Möllers legte im Mai 2007 im Auftrag des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) eine Studie vor, die das vorgeschlagene Modell der Privatisierung der Deutschen Bahn als verfassungs- und bilanzrechtlich unhaltbar kritisiert. Der Rechtswissenschaftler war zudem Prozessbevollmächtigter der Bundesregierung im Verfahren über die Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht und verteidigte die Vorratsdatenspeicherung in der öffentlichen Diskussion. Zusammen mit Christian Waldhoff war der 53-Jährige zudem Bevollmächtigter des Bundesrats im NPD-Verbotsverfahren. Möllers ist Mitglied der SPD, wurde jedoch von Grünen und Linken vorgeschlagen. Zum Thema Enteignung großer Wohnungsunternehmen hat er sich bisher nicht öffentlichkeitswirksam geäußert.

Thorsten Beckers.
Thorsten Beckers. © Universität Weimar | Universität Weimar

Thorsten Beckers wurde ebenfalls auf Vorschlag von Linken und Grünen zum Kommissionsmitglied. Der Wissenschaftler wechselte im Jahr 2019 von der Technischen Universität Berlin an die Bauhaus-Universität Weimar, wo er die Leitung der neu eingerichteten Professur an der Fakultät Bauingenieurwesen übernommen hat. Er leitet den Lehrstuhl für Infrastrukturwirtschaft und -management und vertrat bei einer Fachtagung der Rosa-Luxemburg-Stiftung zum Thema „Entschädigungshöhe und haushaltsneutrale Finanzierbarkeit – die ökonomische Perspektive“ die Auffassung, dass eine Entschädigung für die Immobilienkonzerne unter dem Verkehrswert liegen könne.

Michael Eichberger
Michael Eichberger © Klaus Lorenz Fotodesign/BVG | Klaus Lorenz Fotodesign/BVG

Dass die SPD mit Michael Eichberger einen konservativen, ehemals von den CDU ernannten Bundesverfassungsrichter nominiert hat, sorgte in Kreisen der Enteignungsbefürworter für besonders große Empörung. Der 68-Jährige war von 2006 bis 2018 Richter des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts. Mit Aussagen zum Thema Enteignungen ist der promovierte Jurist und Träger des Großen Bundesverdienstkreuzes mit Stern und Schulterband allerdings bisher nicht in Erscheinung getreten.

Anna Katharina Mangold.
Anna Katharina Mangold. © imago images/Willi Schewski | imago stock

Anna Katharina Mangold von der Europa-Universität Flensburg lehrt seit April 2019 als Professorin für Europa- und Völkerrecht an der Universität Flensburg. 2020 verfasste sie unter anderem ein Buch über „Demokratische Inklusion durch Recht. Antidiskriminierungsrecht als Ermöglichungsbedingung der demokratischen Begegnung von Freien und Gleichen“. Für die Gesellschaft für Freiheitsrechte erstellte sie zudem 2021 ein Kurzgutachten zum Thema „Grundrechtliche Bewertung einer Ausgangssperre zur Pandemiebekämpfung“. Nach Mitteilung der Initiative ist die 1977 geborene Wissenschaftlerin zudem eine „ausgezeichnete Verfassungsrechtlerin“.

Susanne Heeg
Susanne Heeg © uni frankfurt | Uni Frankfurt

Auch Susanne Heeg, Professorin für Geographische Stadtforschung am Institut für Humangeographie der Goethe-Universität Frankfurt am Main, wurde von der Initiative nominiert. „Ihre Expertise wird der Kommission helfen, die Ursachen des Berliner Mietenwahnsinns aufzuzeigen, um unsere Stadt aus dem Strick der Spekulanten zu befreien. Damit Berlin unser zu Hause bleibt“, heißt es dazu in einer Pressemitteilung der Initiative. Das Forschungsinteresse der 1967 geborenen Wissenschaftlerin liegt laut Kurzporträt auf der Internet-Seite der Goethe-Universität in der „Untersuchung von Städten als Kristallisationspunkte gesellschaftlicher Auseinandersetzungen und als lokale Knotenpunkte im Netzwerk globaler Dynamiken“.

Tim Wihl.
Tim Wihl. © Uni Erfurt | Uni Erfurt

„Deutsche Wohnen & Co enteignen“ hat zuletzt auch noch Tim Wihl benannt. Wihl ist seit April 2022 Vertretungsprofessor für öffentliches Recht und Neuere Rechtsgeschichte an der Universität Erfurt. Zuvor war er seit 2020 Gastprofessor an der Humboldt-Universität zu Berlin für Politische Theorie, Verfassungstheorie und rechtliche Bezüge der Politik, davor ab Oktober 2018 Gastdozent am Arbeitsbereich Politik und Recht der Freien Universität Berlin. Der Wissenschaftler hat sich bereits öffentlich zum Vorhaben der Initiative positioniert. Demnach hält er die Enteignung von Wohnungskonzernen für machbar, wenn die Verhältnisse am Mietmarkt aus dem Lot geraten sind.