Nach dem krachenden Scheitern der im Dezember 2023 von Kultursenator Joe Chialo (CDU) eingebrachten Antisemitismusklausel für Fördergelder im Kulturbereich sucht die Berliner Koalition nach einer neuen Lösung. Dabei liegen die Auffassungen von CDU und SPD weit auseinander. Während die Christdemokraten weiter auf der Klausel beharren und sie per Gesetz in der Landeshaushaltsordnung festschreiben wollen, setzt die SPD auf eine schnelle, pragmatische Lösung und eine Orientierung am Landesantidiskriminierungsgesetz.

Zur Erinnerung: Die Antisemitismusklausel war bereits wenige Wochen nach ihrer Einführung im Januar von Kultursenator Chialo wieder kassiert worden. Mit der Klausel sollten Empfänger öffentlicher Fördergelder unter anderem zum Bekenntnis gegen Antisemitismus verpflichtet werden. Nach dem Willen Chialos sollte auf diese Weise zudem sichergestellt werden, dass rassistische, queerfeindliche oder anderweitig ausgrenzende Ausdrucksweisen nicht mit öffentlichen Mitteln gefördert werden. Weite Teile der Kulturszene liefen Sturm gegen das geforderte und nicht näher definierte Bekenntnis gegen Antisemitismus und fürchteten eine Beschränkung der Kunstfreiheit. Zudem gab es erhebliche juristische Bedenken gegen die Klausel.

Cansel Kiziltepe (SPD), Berliner Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Cansel Kiziltepe (SPD), Berliner Senatorin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung© DPA Images | Sebastian Gollnow

Die Berliner CDU will sich damit jedoch nicht abfinden. Erst vor wenigen Tagen hatte der Regierende Bürgermeister Kai Wegner auf dem Landesparteitag der CDU bekräftigt, dass es keine öffentlichen Gelder für Antisemiten geben dürfe. Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) wurde federführend mit der neuen Ausarbeitung der Klausel betraut. Auf Seiten der SPD führt Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe die Verhandlungen, bei denen es auch um heikle juristische Fragen geht. „Konkrete Ergebnisse sind bisher nicht final abgestimmt“, sagte ein Sprecher der Sozialverwaltung dem „Tagesspiegel“. Bis zum Ende des zweiten Quartals solle es aber Ergebnisse geben.

Kampf gegen Antisemitismus soll als Ziel in die Verfassung

Während Badenberg die Klausel per Gesetz rechtssicher verankern will, verweist Kiziltepe auf das bereits bestehende Landesantidiskriminierungsgesetz. In diesem Fall würde das Förderverbot nicht nur antisemitische Diskriminierung umfassen, sondern beispielsweise solche wegen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft oder der sexuellen Orientierung. Darüber hinaus betont die SPD-Politikerin, dass Berlin bereits eine ganze Reihe von Instrumenten zur Verfügung habe, um gegen Antisemitismus vorzugehen. Strukturelle Fragen könnten in der von der Koalition im November beschlossenen Enquete-Kommission besprochen werden.

Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) beharrt allerdings auf der Antisemitismusklausel und will den Kampf gegen Antisemitismus als Staatsziel in der Landesverfassung verankern. Auch hier scheint Streit unausweichlich. SPD-Fraktions- und Landesparteichef Raed Saleh will im Gegenzug nämlich auch den Kampf gegen Islamfeindlichkeit und Rassismus als Ziele in die Berliner Verfassung aufnehmen.

(tok)