Um staatliche finanzielle Unterstützung zu erhalten, müssen Kulturschaffende eine Klausel unterschreiben, in der sie sich gegen jede Form von Antisemitismus bekennen. Das war zumindest der Plan des Berliner Kultursenators Joe Chialo (CDU). Am Montag verkündete dieser im Kulturausschuss, dass die umstrittene Klausel auf Eis gelegt werde.
Antisemitismusklausel: Darum wird sie auf Eis gelegt
In einer Mitteilung seines Hauses werden juristische Bedenken als Grund für die Entscheidung angeführt. Die Antidiskriminerungsklausel sei in dieser Form nicht rechtssicher. „Gar keine Frage: Ich werde mich weiter für die diskriminierungsfreie Entwicklung der Berliner Kultur einsetzen. Ich muss aber die juristischen und kritischen Stimmen ernst nehmen, die in der eingeführten Klausel eine Beschränkung der Kunstfreiheit sahen“, so Chialo in der Presseerklärung.
Am 21. Dezember wurde die Klausel eingeführt, die sich nicht allein auf Antisemitismus beschränkt, sondern auch gegen Islamfeindlichkeit, Rassismus, Queerfeindlichkeit und Diskriminierung von Menschen mit Behinderung richtet. Mit der Bedingung sollte sichergestellt werden, dass staatliche Fördergelder nicht an terroristische oder extremistische Vereinigungen fließen.
Antisemitismusklausel: Das sind die Kritikpunkte
Der Aspekt des Antisemitismus war jedoch der Auslöser für eine hitzige Diskussion um die neue Fördervergabepraxis. „Wir begrüßen Maßnahmen zur Bekämpfung von Antisemitismus sowie Maßnahmen gegen jede Form von Diskriminierung und Rassismus“, hieß es Anfang Januar in einem öffentlichen Appell einer Koalition aus Freier Szene, dem Berufsverband Bildender Künstler*innen Berlin, dem Landesverband freie darstellende Künste, der Initiative Neue Musik und dem Festiwelt-Netzwerk Berliner Filmfestivals.
Mit der Klausel werde jedoch „ein gefährlicher Präzedenzfall der Gesinnungsprüfung von Einzelpersonen geschaffen, die womöglich eine auf Dauer angelegte Überprüfungspflicht nach sich zieht“, so die Verbände.
Kritisiert wurde der geplante Bezug auf eine Antisemitismus-Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA), die „nie für eine rechtsverbindliche Verwendung in der Behördenpraxis bestimmt“ gewesen sei. Aus der Eingrenzung auf die Definition ergeben sich aus Sicht der Verbände „ungewollte Effekte“, darunter die Gefährdung demokratischer Grundwerte wie Meinungs- und Kunstfreiheit, Rechtsunsicherheit und unzulängliche Umsetzbarkeit sowie ein Bedeutungsverlust des Kreativstandorts Berlin.
Sogar auf internationaler Ebene scheint der Plan Chialos große Wellen geschlagen zu haben: Künstlerinnen und Künstler weltweit riefen dazu auf, deutsche Kulturveranstaltungen zu boykottieren und begründeten dies damit, dass in Deutschland die Streichung öffentlicher Fördergelder drohe, wenn Kunstschaffende keine uneingeschränkte Unterstützung gegenüber dem Staat Israel zeigten. Chialo wurde dabei nicht explizit erwähnt.
Chialo fordert weiteren Diskurs
Zeitgleich zur Ankündigung, die Klausel zurückzunehmen, erklärte Chialo, den Diskurs weiterführen zu wollen. „Die Debatten brauchen wir jetzt mehr denn je, und es ist Zeit zu handeln – daran besteht für mich keinerlei Zweifel. Den Diskurs fordere ich ein und baue auf eine überparteiliche Zusammenarbeit.“


