Mehrere Experten sehen massive Fehler im Gesetzentwurf von CDU und SPD zur Novelle des Berliner Polizeirechts. So sei vorhandenes empirisches Wissen nicht abgerufen worden, sagte der Polizeiwissenschaftler Thomas Feltes von der Ruhr-Universität Bochum am Montag im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses. „Das erschreckt mich“, sagte Feltes und warf den Politikern der Koalition indirekt vor, „ignorant“ zu sein.
Die Novellen des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) und des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwangs (UZwG) werden seit geraumer Zeit im Parlament diskutiert. Sie sollen den Einsatz von Bodycams, eine Verlängerung des Präventivgewahrsams sowie den Einsatz von Tasern regeln.
„Taser sind kein harmloses Mittel, sie können töten“, sagte Feltes. In den USA würden jährlich etwa 50 Menschen durch den Einsatz sterben, in Deutschland sei es in den vergangenen vier Jahren zu sieben Todesfällen gekommen, wovon sechs psychisch krank waren. „Ein Polizist kann von außen auch nicht einschätzen, ob ein Mensch gesund ist.“
Taser funktionieren laut Feltes bei jedem zweiten Einsatz nicht
Innensenatorin Iris Spranger (SPD) und die Koalition zielen darauf ab, eine klare Trennung zwischen der Schusswaffe und dem Taser zu schaffen. Ähnlich äußerte sich auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP). „Wir brauchen den Taser als zusätzliches Hilfsmittel der körperlichen Gewalt, um eine Lücke bei den Einsatzmitteln zu schließen, damit Suizide und Schusswaffengebräuche minimiert werden können“, so der Berliner Landeschef Stephan Weh.

Dieser Ansicht widersprach Wissenschaftler Feltes entschieden und plädierte dafür, den Taser mit der Schusswaffe rechtlich gleichzusetzen. Empirische Untersuchungen hätten ergeben, dass der Schusswaffengebrauch durch den Taser meist nur nach der Einführung kurz zurückgeht. „In der Regel wird er aber zusätzlich eingesetzt.“ Zu verwenden seien die Geräte daher wie die Pistole nur dann, wenn eine „unmittelbare lebensbedrohliche Gefahr besteht und nicht, um Maßnahmen durchzusetzen“. Außerdem würden Taser in jedem zweiten Fall nicht funktionieren, was den Beamten eine falsche Sicherheit vorgaukele.
Auch der Einsatz von Bodycams soll in der Gesetznovelle geregelt werden. Berlins Datenschutzbeauftragte Meike Kamp sieht beim Einsatz in Wohnungen einen Konflikt mit Paragraf 13 des Grundgesetzes, der die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert. „Für die Nutzung muss es den Vorbehalt einer richterlichen Überprüfung geben, wie sie in anderen Polizeigesetzen vorgesehen ist.“
Opposition wirft Koalition vor, verfassungspolitische Bedenken zu ignorieren
Dies gelte vor allem, wenn die Aufnahmen nicht nur zur Fremd- und Eigensicherung angefertigt, sondern später als Beweismittel zur Strafverfolgung herangezogen würden. Berlins Polizeipräsidentin Slowik verwies jedoch darauf, dass sich die Beamtinnen und Beamten bestenfalls noch vor Silvester Rechtssicherheit zum Einsatz von Bodycams wünschten.
Die Opposition lehnt die Gesetznovelle, so wie geplant, ab. Senatorin Spranger ignoriere, dass es verfassungsrechtliche Bedenken gebe, sagte etwa der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion Vasili Franco. Man habe lediglich die „markigen Sprüche“ der Senatorin und des Regierenden Bürgermeisters Kai Wegner (CDU) gegen die Klimakleber in ein Gesetz gegossen, so der Innenexperte der Linksfraktion Niklas Schrader. Spranger betonte hingegen, dass es sich bei dem Gesetzentwurf nicht um die finale Form handele.
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Dies gilt insbesondere für die geplante Verlängerung des Präventivgewahrsams. Dabei können Personen nicht nur für bereits begangene, sondern auch zur Verhinderung zukünftiger Straftaten festgehalten werden. Aktuell geht das in Berlin 48 Stunden. Je nach Schwere der drohenden Straftat soll das künftig bis zu fünf Tage möglich sein, im Falle einer bevorstehenden Terrortat sogar bis zu sieben.
Im Gesetzentwurf ist dabei explizit auch die Nötigung genannt, der sich die Klimakleber mit ihren Aktionen meist schuldig machen. In Bayern saßen sie dafür bereits für zwei Wochen oder mehr in Präventivgewahrsam. Vertreter von CDU und SPD in Berlin betonten, dass die Klimaschutz-Demonstranten nicht gemeint wären.
Präventivgewahrsam: Wissenschaftler fordert, Ordnungswidrigkeiten zu streichen
„Es geht nicht um Sanktionen, sondern um die Verhinderung einer konkreten Straftat“, sagte Hartmut Aden, Politikwissenschaftler an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR). Es sei „befremdlich“, dass die Fälle an manchen Stellen nicht konkreter benannt würden. Drohende Ordnungswidrigkeiten, für die weiter 48 Stunden gelten sollen, müsse man hingegen streichen.



