Die Berliner Verkehrsverwaltung will in Zukunft härter gegen E-Scooter durchgreifen und das Chaos auf Gehwegen verringern. Zentrale Maßnahme ist dafür, eine Höchstzahl an E-Scootern festzulegen: Ab Januar 2024 sind nur noch 19.000 der Sharing-Fahrzeuge innerhalb des S-Bahn-Rings erlaubt – aktuell gibt es nach Angaben der Senatsverwaltung rund 25.000 in der Innenstadt. Die Zahl wird damit um knapp ein Viertel reduziert. Die Regelung gilt den Angaben nach bis Ende März 2025, allerdings ist auch noch eine Verschärfung möglich. „Eine weitere Reduzierung ist vorbehalten, sollte sich bis zum Sommer 2024 keine spürbare Verbesserung der Ordnung auf Gehwegen einstellen“, heißt es weiter.
Falsch geparkte E-Scooter auf Berlins Gehwegen, Kreuzungen oder Radwegen sind seit Langem für viele ein Ärgernis. Für mehr Ordnung sollte bereits im vergangenen Jahr eine Änderung des Berliner Straßengesetzes sorgen. Seither benötigen Sharing-Anbieter für ihre Fahrzeuge eine Sondernutzungserlaubnis, die an verschiedene Regelungen geknüpft ist, etwa, dass eine kostenlose Beschwerdehotline angeboten wird oder dass beim Abstellen auf Gehwegen mindestens noch eine Breite von 2,30 Meter frei für Fußgänger bleiben muss. Wird dennoch rechtswidrig geparkt, sind die Unternehmen verpflichtet, zügig zu reagieren.
Berlin will weitere Parkverbotszonen und Abstellflächen schaffen
Dazu setzte Berlin zuletzt, insbesondere in Kooperation mit den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) auf den Ausbau sogenannter Jelbi-Stationen: Gezielte Abstellflächen also, mit denen vor allem an Hotspots wie dem Brandenburger Tor oder auch am Bahnhof Zoo für Ordnung gesorgt werden soll. Um die Parkflächen sollten außerdem Parkverbotszonen in den Apps der Anbieter eingerichtet werden, in denen die Fahrten mit den E-Scootern also technisch nicht mehr beendet werden können. Beides will die Verkehrsverwaltung fortführen; Parkverbotszonen sollen um weitere sensible Bereiche, etwa um Einrichtungen von „vulnerablen Gruppen“ ergänzt werden.

Die aktuellen Sondernutzungsgenehmigungen für die vier aktiven E-Scooter-Sharing-Unternehmen in Berlin – Tier, Voi, Bolt und Lime – laufen zum Ende dieses Jahres aus. Für die künftigen Genehmigungen hat die Verkehrsverwaltung nun Änderungen beschlossen, unter anderem eben jene Begrenzung der Roller-Zahl in der Innenstadt. Die E-Scooter sollen dabei gleichmäßig auf die Sharing-Unternehmen aufgeteilt werden.
Berlin will feststellen, wie viele E-Scooter wirklich gebraucht werden
Daneben ist künftig festgehalten, dass die Anbieter mehr Personal für Fußpatrouillen einsetzen müssen, die insbesondere an den Hotspots für Ordnung sorgen, erklärt die Verkehrsverwaltung weiter. Konkret heißt das: „Pro 1000 erlaubten E-Scootern innerhalb des S-Bahnrings ist eine Arbeitskraft mit einer rechnerischen 40 Stundenwoche einzusetzen.“ Außerhalb des S-Bahn-Rings gilt dies pro 2000 erlaubte E-Scooter.
Dazu sollen die Anbieter ihre Mobilitätsdaten über eine digitale Schnittstelle teilen, wodurch die Verwaltung Erkenntnisse über die Nutzung der Fahrzeuge gewinnen will, ebenso wie über die Verteilung der Roller innerhalb Berlins. Dazu habe die Senatsverwaltung eine Mobilitätsdatenplattform beauftragt.
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„Mithilfe der Plattform, ist es uns jetzt möglich, die Nutzungsdaten aller in Berlin aktiven Mikromobilitätsfahrzeuge auf höchstem technischen Niveau zu visualisieren und zu analysieren“, erklärt Verkehrssenatorin Manja Schreiner (CDU) in einer Mitteilung. Ziel ist es auch, bis zum kommenden Sommer zu untersuchen, wie viele E-Scooter die Stadt tatsächlich braucht. Mikromobilität, so Schreiner, gehöre zu einem modernen Verkehrsangebot. „Allerdings muss das für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer geordnet und möglichst sicher sein.“
Fußgänger-Lobby: E-Scooter-Begrenzung ist richtiger, aber zu kleiner Schritt
Roland Stimpel, Sprecher des Fußgänger-Lobbyverbands Fuss e.V., zeigt sich skeptisch, ob die angekündigte Begrenzung der Höchstzahl etwas bewirkt. „Weniger E-Scooter in der Innenstadt sind ein Schritt in die richtige Richtung, aber ein viel zu kleiner“, so Stimpel. „Die meisten der künftig 19.000 Fahrzeuge werden weiter auf Gehwegen, an Haltestellen und auf Plätzen abgestellt, da die rund 100 Jelbi-Stationen innerhalb des S-Bahn-Rings nur etwa 3000 Fahrzeuge fassen.“ Stimpel fordert deshalb auch, dass es nur so viele Fahrzeuge wie verpflichtende Stellplätze geben dürfe.
Auch die E-Scooter-Anbieter drängen vor allem auf einen Ausbau der Parkmöglichkeiten. „Entscheidend für eine gemeinverträgliche und konfliktarme Integration dieses Mobilitätsangebotes ist vielmehr die zeitnahe Bereitstellung weiterer Abstellflächen“, teilte Alexander Jung, Sprecher des Branchenverbands Platform Shared Mobility, mit. Zu dem Verband gehören mit Bolt, Lime und Voi drei der vier in Berlin aktiven Unternehmen.
E-Scooter-Begrenzung kann Folgen für Außenbezirke haben
Dazu kritisiert er die Ankündigung, dass eine weitere Reduzierung der Flotte möglich sei, sofern es bis zum Sommer 2024 keine spürbare Verbesserung auf den Gehwegen gebe – wobei diese „Verbesserung“ ihm zufolge nicht genauer definiert ist. „Hier brauchen wir objektive Maßstäbe, was eine Verbesserung darstellt. Wir fordern eine klare Zielformulierung von der Stadt Berlin, die klare Kriterien festlegt, an denen sich sachlich und nachvollziehbar messen lässt, ob wir als Anbieter den Anforderungen genügen oder nicht“, so Jung.
Wenngleich die Zahl der E-Scooter außerhalb des S-Bahn-Rings nicht begrenzt wird, könnte die neue Regelung dennoch Auswirkungen für die Außenbezirke haben. Wie Patrick Grundmann, Sprecher vom Anbieter Tier sagt, befinde sich inzwischen über alle Unternehmen hinweg die Hälfte der E-Scooter außerhalb der Innenstadt. Weil aber die Roller innerhalb des S-Bahn-Rings stärker genutzt werden, tragen diese auch zur Finanzierung des Angebots in den Randbezirken mit. Möglich ist es also, dass am Berliner Rand die Zahl der E-Scooter oder die Größe des Betriebsgebiets reduziert wird. Das würde laut Grundmann vor allem Pendler treffen, die die Sharing-Angebote in ihren Alltag oder ihre Arbeitswege integriert haben.



