Klimakleber

"Letzte Generation" - eine „kriminelle Vereinigung“?

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Protest der „Letzten Generation“: Erstmals sieht ein Gericht den Anfangsverdacht auf Bildung einer kriminellen Vereinigung bestätigt.

Protest der „Letzten Generation“: Erstmals sieht ein Gericht den Anfangsverdacht auf Bildung einer kriminellen Vereinigung bestätigt.

Foto: Bodo Marks / dpa

Ist die „Letzte Generation“ eine kriminelle Vereinigung? Die Staatsschutzkammer in Potsdam bestätigt den Anfangsverdacht.

Berlin.  Die Staatsschutzkammer des Landgerichts Potsdam hat den Anfangsverdacht auf Bildung einer kriminellen Vereinigung bei der Gruppierung „Letzte Generation“ bestätigt. Darüber berichtete zunächst die „Märkische Oder Zeitung“ am Montag. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Neuruppin, Cyrill Klement, bestätigte das auf Nachfrage der Berliner Morgenpost. Das soll die Staatsschutzkammer bereits Ende April festgestellt haben und folgt damit der Auffassung des Amtsgerichts Neuruppin.

Am 13. Dezember hatten Polizei und Staatsanwaltschaft auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Neuruppin eine Großrazzia bei Mitgliedern der „Letzten Generation“ durchgeführt. Bundesweit waren elf Wohnungen und Räume von Mitgliedern in mindestens sechs Bundesländern betroffen. Die Gründe dafür waren mehrere Aktionen von Klimaaktivisten auf Anlagen der Raffinerie PCK Schwedt, auf dem Flughafen Berlin-Brandenburg und dem Potsdamer Museum Barberini.

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Im ersten Fall hatten Mitglieder der Gruppierung unter anderem die Ölzufuhr unterbrochen. Am Flughafen sorgten sie für einen großen Polizeieinsatz und Unterbrechungen des Flugverkehrs. Im Barberini-Museum attackierten sie ein Gemälde von Claude Monet.

Staatsschutzkammer sieht Beschwerde als unbegründet

Nach der Razzia waren bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin mehrere Hundert Selbstanzeigen von Aktivistinnen und Aktivisten eingegangen, zudem gab es viele Beschwerden von Betroffenen gegen die Durchsuchungen. Alle, bis auf eine, seien zurückgezogen worden, so Klement. Diese Beschwerde wurde nun mit dem Beschluss der Staatsschutzkammer als unbegründet verworfen. Die Ermittlungen in den einzelnen Fällen dauern allerdings noch an.

Es handelt sich dabei um das erste Mal, dass ein Landgericht einen Anfangsverdacht auf Bildung einer kriminellen Vereinigung gemäß Paragraf 129 Strafgesetzbuch sieht. In Berlin konnte die Staatsanwaltschaft diesen Anfangsverdacht bislang nicht erkennen. Laut Strafgesetzbuch droht Mitgliedern einer kriminellen Vereinigung, oder jenen, die eine solche Gründen, unter anderen eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.