Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Verbot einer für diesen Samstag geplanten pro-palästinensischen Demonstration bestätigt. Die Polizei hatte die Kundgebung auf dem Hermannplatz verboten, weil sie befürchtet, dass es dort beispielsweise zu antisemitischen Äußerungen und Angriffen auf Polizisten kommen könnte. Der Anmelder der Demonstration ging dagegen juristisch vor.
Das Verwaltungsgericht lehnte einen Eilantrag gegen das Demonstrationsverbot nun ab, wie eine Gerichtssprecherin am Freitagabend mitteilte. Die Kammer bezog sich dabei unter anderem auf eine Gefahrenprognose der Polizei. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde am Oberverwaltungsgericht eingelegt worden.
Nach dem umstrittenen Einsatz bei einer Palästinenser-Demonstration hatte die Polizei Berlin zwei Kundgebungen verboten, die am Wochenende stattfinden sollten. Das Verbot gilt für eine Kundgebung am Samstag auf dem Hermannplatz und eine Demonstration am Sonntag durch Neukölln anlässlich des „Tages der palästinensischen Gefangenen“ in israelischen Gefängnissen. Auch jegliche Ersatzveranstaltungen bis zum 16. April seien verboten, hieß es von der Polizei.
"Nach Bewertung aller Umstände und Erkenntnisse sowie der Abwägung sämtlicher Interessen – insbesondere dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit – hat die Polizei Berlin heute zwei für das bevorstehende Wochenende angezeigte Versammlungen sowie die Durchführung jeder Ersatzveranstaltung bis zum 16. April 2023 in Berlin verboten", teilte die Behörde am Donnerstagnachmittag mit.
Eine umfassende Prüfung habe ergeben, dass es bei den Veranstaltungen mit einiger Wahrscheinlichkeit zu Gewalttätigkeiten, Gewaltverherrlichung und antisemitischen, volksverhetzenden Ausrufen kommen könne, hieß es weiter.
Die Kundgebungen waren laut Anmeldung anlässlich des „Tages der palästinensischen Gefangenen“ in israelischen Gefängnissen geplant. Laut Polizei wurden sie von zwei unterschiedlichen Privatpersonen angekündigt, die zunächst von jeweils 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern ausgehen.
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Unterdessen steht die Polizei in der Kritik, weil sie am vergangenen Samstag eine Demonstration nicht stoppte, bei der nach Angaben von Beobachtern israelfeindliche und antisemitische Parolen gerufen wurden. Die Organisation democ stellte nach eigenen Angaben Videomaterial von der Kundgebung in Neukölln und Kreuzberg ins Netz. Mehrere Menschen erstatteten Anzeige.
Antisemitismus-Beauftragter beklagt „offene Hetze“ gegen Juden

Der Berliner Antisemitismus-Beauftragte Samuel Salzborn beklagte vor diesem Hintergrund „offene Hetze“ gegen Juden in Deutschland. „Der antisemitische Hass auf israelfeindlichen Kundgebungen ist nicht die Ausnahme, sondern die Regel, oft angelehnt an internationale Kampagnen“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Der antisemitische Charakter der Versammlung am vergangenen Samstag sei auf Basis der vorliegenden Informationen unzweifelhaft.
„Antisemitismus ist nicht einfach eine Meinung, sondern in letzter Konsequenz die Androhung von Gewalt und Vernichtung, gerichtet gegen den Staat Israel und gegen alle Jüdinnen und Juden“, sagte Salzborn.
Der palästinensische Botschafter Laith Arafeh betonte unterdessen, jede Form von „Hatespeach“ werde ausdrücklich und unmissverständlich abgelehnt. Man nehme mit Besorgnis Versuche zur Kenntnis, die palästinensische Gemeinschaft in Deutschland für das Verhalten einiger weniger Personen verantwortlich zu machen und antipalästinensischen Rassismus zu schüren, schrieb die palästinensische Mission in Berlin bei Twitter.
Palästinenser-Demo in Berlin: Staatsanwaltschaft beurteilt Sprechchöre
Im Zusammenhang mit der Demo am vergangenen Samstag ermittelt die Polizei bislang nach eigenen Angaben in einem konkreten Fall wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Aufnahmen der Polizei und weiterer Videos zu der Veranstaltung würden nochmals durch Dolmetscher ausgewertet und überprüft. Die Berliner Staatsanwaltschaft werde dann letztlich eine strafrechtliche Bewertung von Sprechchören oder Liedertexten vornehmen, erklärte eine Behördensprecherin. Das Verhalten der Polizei als Versammlungsbehörde sei nicht Gegenstand der Prüfung.
Aus Sicht der Polizei bestand kein Anlass, die Demo zu stoppen. Die Übersetzung der von dem Dolmetscher wahrgenommenen Sprechchöre habe keinen strafbaren Inhalt ergeben, hieß es. Gleichwohl sei der Versammlungsleiter den gesamten Einsatz über zur Mäßigung aufgerufen worden.
Innenministerin Iris Spranger verteidigt Reform des Versammlungsgesetzes

Berlins Innenministerin Iris Spranger (SPD) erhofft sich mehr Möglichkeiten für die Polizei durch eine Änderung des Versammlungsgesetzes, die CDU und SPD planen. „Nicht nur mit Blick auf die Versammlung am vergangenen Wochenende schafft der Begriff der „öffentlichen Ordnung“ einen größeren Handlungsrahmen“, sagte Spranger dem „Tagesspiegel“.
Als Bundeshauptstadt sei Berlin „förmlich Brennpunkt des politischen und gesellschaftlichen Austauschs“. Die Polizei brauche Instrumente, um Menschen im Vorfeld von Versammlungen auf verfassungsfeindliche Symbole kontrollieren zu können, zitierte die Zeitung den SPD-Innenexperten Tom Schreiber.
dpa


