- Bei der Berlin-Wahl 2023 sind etwas weniger als 2,5 Millionen Berlinerinnen und Berliner wahlberechtigt.
- Um wählen zu dürfen, muss man in Deutschland einige Voraussetzungen erfüllen.
- Wir erklären, wer seine Stimme bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus und bei den Wahlen in den Berliner Bezirken abgeben darf.
Berlin. Wenn am 12. Februar 2023 die Wiederholung der Wahl zum Abgeordnetenhaus stattfindet, sind 2.442.049 Berlinerinnen und Berliner zum Gang an die Urne aufgerufen. Das sind 53.338 weniger als bei der Wahl 2016 und 5551 weniger als bei der für ungültig erklärten Wahl vom 26. September 2021.
Die genaue Zahl bei der Wiederholungswahl 2023 ergibt sich aus dem Einwohnerregister, aus dem das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten die Wählerverzeichnisse erstellt.
Bei den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) gibt es insgesamt 2.738.586 Wahlberechtigte. Neben den Wahlberechtigten für das Abgeordnetenhaus dürfen dabei auch 16- und 17-jährige Deutsche und in Berlin lebende ausländische Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben.
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Wahl zum Abgeordnetenhaus in Berlin – die Spitzenkandidatinnen und -kandidaten
Name | Partei |
Franziska Giffey | SPD |
Kai Wegner | CDU |
Bettina Jarasch | Grüne |
Klaus Lederer | Linke |
Kristin Brinker | AfD |
Sebastian Czaja | FDP |
Wahlrecht: Deutsche Staatsangehörigkeit ist Wahlvoraussetzung bei Berlin-Wahl
Das Recht, an der Wahl zum Abgeordnetenhaus teilzunehmen, haben alle Deutschen, die am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten ununterbrochen in Berlin ihren Wohnsitz haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Bei den Wahlen der Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) dürfen auch 16- und 17-jährige Deutsche und in Berlin lebende ausländische Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben. Das Mindestwahlalter beträgt bei den Bezirkswahlen seit Oktober 2005 16 Jahre.
Wichtig für Jugendliche und Zugezogene: Bei der Wiederholungswahl dürfen auch diejenigen wählen, die in der Zwischenzeit das Wahlalter erreicht haben oder neu nach Berlin gezogen sind.
Die Zahl der Wahlberechtigten war in Berlin in den vergangenen Jahren gesunken. Für die Wahl zum Abgeordnetenhaus 2021 waren 2.455.709 Berlinerinnen und Berliner wahlberechtigt – 39.678 weniger als fünf Jahre zuvor.
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Abgeordnetenhaus in Berlin: Zusammensetzung 2016 und 2021
Fraktion | Sitze 2016 | Sitze 2021 |
SPD | 38 | 36 |
CDU | 31 | 30 |
Linke | 27 | 24 |
Grüne | 27 | 32 |
AfD | 25 | 13 |
FDP | 12 | 12 |
Fraktionslose | - | 4 |