Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) fordert, dass Klima-Demonstranten bei Blockaden oder anderen illegalen Störaktionen länger als 48 Stunden in Gewahrsam genommen werden können.
Um eine längere Gewahrsamnahme zu ermöglichen, müsste der gesetzliche Rahmen in Berlin angepasst werden, so Spranger am Vormittag im RBB-„Inforadio“. In Bayern sind rechtlich 30 Tage Gewahrsam möglich, in Berlin ist die Dauer auf maximal 48 Stunden beschränkt.
„Ein 30-tägiges Gewahrsam ist in Berlin wie auch in den meisten anderen Bundesländen rechtlich nicht möglich. Schön wäre es, wenn wir das länger als 48 Stunden machen könnten, aber 30 Tage finde ich verfassungsrechtlich eher bedenklich", so Spranger. Sie wolle nun über einen längeren Gewahrsam mit der Justiz und dem Abgeordnetenhaus sprechen.
Blockaden der „Letzten Generation“ in Berlin: „Der Zweck heiligt eben nicht die Mittel"

Spranger kritisierte im Interview erneut die Blockaden der Gruppe "Letzte Generation". „Die Blockaden greifen in die Freiheitspflichten der Menschen ein, in Zwänge und Nöte, das ist ignorant. Und der Zweck heiligt eben nicht die Mittel", sagte die Innensenatorin.
Berlins Polizei habe mehr als 2000 Strafanzeigen gegen Klima-Aktivisten geschrieben, bislang habe es 300 Gewahrsamsvorführungen gegeben, knapp 800 Vorgänge lägen bei der Staatsanwaltschaft. "Dabei geht es um Nötigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Behinderung von hilfeleistenden Personen und gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr", sagte Spranger.
Gewerkschaft der Polizei: keine „bayrischen Bedingungen“ in Berlin
Der Berliner Landeschef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Stephan Weh, bekundete am Dienstag die Unterstützung seiner Gewerkschaft zur Ausdehnung des Gewahrsams. Weh teilte mit: „In Berlin müssen keine bayrischen Bedingungen herrschen, aber vier, fünf Tage würden den präventiven Handlungsrahmen spürbar erweitern.
Er stelle fest, dass sich die Protestformen stetig verändern und weiterentwickeln würden, die Polizei bräuchte folglich auch eine stetige Novellierung der gesetzlichen Regeln zur Gefahrenabwehr. „Was wir nicht brauchen, sind härtere Strafen, weil das Strafgesetzbuch hier bereits sachgerechte Möglichkeiten bietet.“ Wichtig sei es, dass der aktuelle Rahmen des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) in Berlin entsprechend genutzt werde.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) prüft aktuell, ob der Rechtsrahmen für Strafen bei Angriffen auf Kunstwerke ausreicht. Er sagte zuletzt der „Bild am Sonntag“, sein Ministerium werde genau beobachten, wie die Justiz mit den Angriffen auf Kulturschätze umgehe. „Sollte ich zu dem Ergebnis kommen, dass der rechtliche Rahmen nicht ausreicht, werde ich handeln. Ich werde mein Haus genau prüfen lassen, ob wir hier ein gesetzliches Defizit haben.“
Kritik an 30-tägigem Polizeigewahrsam in Bayern

In den vergangenen Wochen hatten Klimademonstranten in Deutschland und anderen europäischen Ländern unter anderem Straßen blockiert und sich dort oder an Gemälde festgeklebt sowie Kunstwerke mit Lebensmitteln bespritzt, ohne sie jedoch zu beschädigen. Die Aktivisten wollen damit ihrer Forderung nach einer entschiedeneren Bekämpfung des Klimawandels Nachdruck verleihen.
Zu Besonnenheit mahnte der FDP-Politiker und ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum. „Die Gesetze, die wir haben, reichen völlig aus“, sagte er am Samstag im Deutschlandfunk. Das Recht müsse angewandt werden, und zwar möglichst schnell nach einer Tat. Es müsse aber „nicht pervertiert werden, wie die Bayern das jetzt tun mit einem Polizeigewahrsam“, sagte Baum mit Blick auf eine besondere juristische Regelung in dem Bundesland.
Nach dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz können Bürgerinnen und Bürger auf Grundlage einer richterlichen Entscheidung bis zu einen Monat lang festgehalten werden, um die Begehung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder eine Straftat zu verhindern. Dieser Zeitraum kann um maximal einen weiteren Monat verlängert werden. Nach Festklebeaktionen in München war Anfang November für mehrere Klimaaktivisten ein 30-tägiges Gewahrsam beantragt worden.
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BM/dpa


