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"Rave the Planet"
"Rave the Planet": Diese Auflagen müssen beachtet werden
Berlin. “Rave the Planet“ ist als Demonstration angemeldet. Deshalb gilt, dass 50 Prozent der Beiträge politischen Art sein müssen.


Im Jahr 2001 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass es sich bei der Loveparade nicht um eine politische Veranstaltung handelt, sondern um eine kommerzielle. © dpa | dpa

