- Die Corona-Regeln in Berlin sind erneut angepasst worden.
- Die neuen Corona-Regeln betreffen vor allem den Besuch in Restaurants in Berlin sowie Veranstaltungen und den Sport.
- Auch im Einzelhandel gelten neue Regeln.
- Diese Corona-Regeln müssen Sie aktuell in Berlin beachten.
Berlin. Der Senat hat erneut neue Corona-Regeln für Berlin beschlossen. Dazu zählen mehrere Lockerungen.
Corona Berlin: Diese Regeln gelten ab dem 4. März:
- Die Beschränkungen für Zusammentreffen von Geimpften und Genesenen fallen weg. Für Ungeimpfte bleiben sie allerdings noch bis zum 19. März bestehen. Für sie gilt weiter die Beschränkung auf einen Haushalt und eine weitere Person. Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen.
- Clubs können unter 2G-Plus-Bedingungen wieder öffnen, das heißt, geboosterte Personen oder frisch getestete haben Zutritt. Die FFP2-Maske wird empfohlen.
- Die 3G-Regel – Geimpfte, Genesene, Getestete – gilt für die Gastronomie, Hotellerie und körpernahe Dienstleistungen, wie den Friseurbesuch oder die Physiotherapie.
- Bei Veranstaltungen in Innenräumen ist eine maximale Auslastung von 60 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität unter 2G-plus-Bedingungen zulässig sein. Es gilt keine Personenobergrenze. Die Obergrenze für Veranstaltungen im Freien soll unter 2G-plus-Bedingungen bei 25.000 Zuschauern und 75 Prozent liegen. FFP2-Masken werden bei allen Evens empfohlen.
- Für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, reicht künftig ein Antigen-Schnelltest als Negativ-Nachweis aus. Es ist kein PCR-Test mehr nötig.
- Sport im Freien ist ohne Beschränkungen möglich.
- Seit dem 1. März gilt in Berliner Schulen bereits wieder die Präsenzpflicht.
- In einem nächsten Schritt sollen alle tiefgreifenden Maßnahmen aufgehoben werden. Als einzige Einschränkung könnte dann noch die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen bestehen bleiben.
Bis dahin gelten noch folgende Corona-Regeln in Berlin:
- Kontaktnachverfolgung: Die Registrierungspflicht für die Gastronomie und Hotellerie sowie für die Veranstaltungsbranche und den Sport ist seit Samstag, 5. Februar 2022, aufgehoben. Da die Kontaktnachverfolgung nur noch in Zusammenhang mit vulnerablen Gruppen erfolgt, ist die flächendeckende Registrierung nicht mehr notwendig, sagte Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne). Aus dem gleichen Grund werde auch der bis März laufende Vertrag mit der Luca-App, die diese Informationen an die Gesundheitsämter meldete, nicht verlängert.
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Neue Corona-Regeln in Berlin: Frisch Geimpfte und Genesene benötigen keinen Test mehr
- Gastronomie: Für die Gastronomie gilt nun außerdem, dass frisch Geimpfte und Genesene keinen zusätzlichen Test mehr benötigen. Sie sind für drei Monate geboosterten Gästen gleichgestellt. Damit soll die Ungleichbehandlung von Genesenen und Geboosterten beseitigt werden. Allerdings bedeutet das für die Gastronomen vorübergehend einen Zusatzaufwand bei der Kontrolle. Nach der Zusage des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) soll der Gesundheitsstatus aber künftig von der Corona-Warn-App angezeigt werden, so dass der Mehraufwand dann entfällt.
- Einzelhandel: Seit Freitag, 18. Februar, gilt kein 2G mehr im Einzelhandel. Bislang mussten Kunden - außer in Supermärkten und Drogerien - einen Nachweis über eine Impfung oder Genesung plus aktuellen Test vorlegen. Die einzige Ausnahme galt für Geboosterte, die keinen zusätzlichen Test brauchten. Diese Regel wurde abgeschafft. Dafür ist jetzt eine FFP2-Maske verpflichtend. Eine OP-Maske oder gar eine Stoffmaske reichen nicht aus.
Corona-Regeln in Berlin: Beim Friseur Maske oder Test
- Friseur: Für Geimpfte und Genesene ist beim Friseur-Besuch in Berlin auch ein Corona-Test nicht grundsätzlich vorgeschrieben. Dienstleister im Bereich Körperpflege, wozu neben Friseursalons etwa Kosmetikstudios zählen, können sich zwischen Maske und Test entscheiden, wenn das Tragen einer Maske möglich ist. Das gilt etwa beim Haare schneiden. „Sofern die Wahl auf den Test fällt, sind künftig Geboosterte und vergleichbare Fälle, also frisch Geimpfte oder frisch Genesene, von dieser Testpflicht befreit", hieß es.
- Bei Großveranstaltungen im Freien mit maximal 3000 Personen greift nun die „2G zuzüglich Test“-Regelung wie vorher schon für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen. Auch hier gilt: Geboosterte sowie frisch Geimpfte und frisch Genesene müssen keinen Test vorweisen.
- Freitesten nach Corona-Infektion: Wie bereits von der Konferenz der Ministerpräsidenten beschlossen, reicht ein offizieller Schnelltest zum Freitesten nach einer Infektion aus. Im Fall einer Corona-Infektion reicht ein Schnelltest auch als Nachweis für den Arbeitgeber aus, um die Erkrankung nachzuweisen. Nur Personen, die mit vulnerablen Gruppen zu tun haben, benötigen weiter einen PCR-Test. Das gilt für Alten- und Pflegeheime sowie pflegende Angehörige.
- Der Genesenennachweis gilt nur noch für drei, nicht wie bisher für sechs Monate nach dem positiven Testergebnis. Das hatte das Robert Koch-Institut (RKI) empfohlen und der Bund schon Mitte Januar umgesetzt. Berlin hat seine Landesverordnung entsprechend angepasst.
- FFP2-Maskenpflicht: An folgenden Orten ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend (KEINE OP-Maske oder Stoffmaske):
- Hochschulen, Bibliotheken und Archive
- Innenräume: Im Zoo, Tierpark Berlin und Botanischer Garten
- Ausflugs- und Stadtrundfahrten, Schiffsausflüge u.a.
- Bei sexuellen Dienstleistungen und Aufenthalt in Prostitutionsstätten, das gilt auch für das Personal
- Besuch und als Patient im Krankenhaus sowie deren Begleitpersonen in Arztpraxen.
- Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bei mehr als 10 Personen, im Freien mehr als 1000 Personen
- Bus, U-Bahn, S-Bahn, Tram
- Medizinisch notwendige körpernahe Dienstleistungen
- Einzelhandel und Geschäfte des täglichen Bedarfs
Lockerungen in Berlin: Noch keine Exit-Strategien besprochen
Der Senat hat nach Angaben von Verbraucherschutzsenatorin Jarasch noch nicht über Exit-Strategien aus der Krise gesprochen. Das werde geschehen, sobald es die Infektionslage erlaube. Vorsichtige Hoffnungen darauf sieht Gesundheitssenatorin Gote in der aktuellen Entwicklung. Seit dem Wochenende registrieren die Gesundheitsämter einen leichten Rückgang. Vor dem Hintergrund vieler Tausender noch nicht registrierter Infektionen will Gote darin aber noch keine Trendumkehr erkennen. „Vielleicht wissen wir Ende der Woche mehr“, sagte sie.

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Insgesamt setzt der Senat weiter auf das Impfen als wirksamsten Gesundheitsschutz. „Omikron stellt die Maßnahmen auf den Prüfstand. Was sich nicht ändert ist, dass Impfen gegen schwere Krankheitsverläufe hilft“, sagte Jarasch. Allerdings lassen sich derzeit immer weniger Menschen impfen. Im Januar gab es laut Gote lediglich 6700 Erstimpfungen.
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