Aufenthaltsrecht

Niederlassungserlaubnis in Berlin - Alle Infos

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Das Landesamt für Einwanderung am Friedrich-Krause-Ufer in Berlin. Hier kann man eine Niederlassungserlaubnis erhalten.

Das Landesamt für Einwanderung am Friedrich-Krause-Ufer in Berlin. Hier kann man eine Niederlassungserlaubnis erhalten.

Foto: Annette Riedl / dpa

Die Niederlassungserlaubnis ermöglicht den dauerhaften Aufenthalt in Deutschland. Termin vereinbaren, Antrag, Blaue Karte: Alle Infos in der Übersicht.

Berlin. Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Aber wie erhält man sie in Berlin? Wo und wie stellt man am besten den Antrag, an welche Unterlagen sollte man denken und wie sind die Voraussetzungen?

Hier erhalten Sie Antworten auf alle wichtigen Fragen zur Niederlassungserlaubnis in Berlin - über beantragen und Termin bis Blaue Karte.

Was ist die Niederlassungserlaubnis?

Die Niederlassungserlaubnis ist im deutschen Ausländerrecht ein Aufenthaltsstatus nach dem seit dem 1. Januar 2005 geltenden Aufenthaltsgesetz, das für Bürger aus Staaten gilt, die nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören.

Im Gegensatz zur Aufenthaltserlaubnis berechtigt die Niederlassungserlaubnis den unbefristeten Aufenthalt in Deutschland. Sie erlaubt die Ausübung einer Erwerbstätigkeit, ist räumlich unbeschränkt und darf außer in den durch das Aufenthaltsgesetz zugelassenen Fällen nicht mit einer Nebenbestimmung versehen werden. Ein Recht auf einen Aufenthalt mehr als 90 Tagen in einem anderen EU-Mitgliedstaat vermittelt dieser Titel jedoch nicht.

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Ist die Niederlassungserlaubnis befristet?

Die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte, die mobile-ICT-Karte und das Visum werden jeweils befristet erteilt. Dagegen ist die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt unbefristet.

Wer bekommt die Niederlassungserlaubnis?

Wenn Sie volljährig sind und seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, können Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen, sofern Sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen und Ihr Lebensunterhalt gesichert ist oder Sie sich in einer Ausbildung befinden, die zu einem anerkannten Abschluss führt.

Wie bekommt man eine Niederlassungserlaubnis in Deutschland?

  • Antrag: Ein formloser, schriftlicher Antrag genügt. Dieser kann auch bei der Verlängerung des Aufenthaltstitels gestellt werden. Wer die unten genannten erforderlichen Unterlagen in Kopie anhängt, kann die Bearbeitungszeit stark verringern. Sie erhalten dann entweder eine Einladung zu einem Termin oder einen Gebührenbescheid.
  • Aufenthaltserlaubnis: Sie müssen im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit 5 Jahren oder mehr sein. Die Aufenthaltserlaubnis muss erteilt worden sein für das Zusammenleben mit einem ausländischen Familienangehörigen, eine Beschäftigung, eine selbständige oder freiberufliche Tätigkeit oder aus humanitären Gründen (außer Aufenthaltserlaubnis nach § 24, § 25 Absatz 4 Satz 1, § 25 Absatz 4a Satz 1 oder § 25 Absatz 4b Satz 1 Aufenthaltsgesetz). Wenn die Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erteilt wurde, können auch Zeiten eines Asylverfahrens mit angerechnet werden.
  • Deutsch-Kenntnisse: Sie müssen über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) verfügen. Wenn Sie bereits am 31. Dezember 2004 eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsbefugnis besessen haben, genügen einfache deutsche Sprachkenntnisse (Niveau A 1).
  • Grundkenntnisse der Kultur: Sie benötigen grundlegende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland.
  • Gesicherter Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen: Sie dürfen keine öffentlichen Leistungen von einem Jobcenter oder Sozialamt erhalten (wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe). Bei einer familiären Lebensgemeinschaft in einer Ehe oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft können die Nachweise zum Einkommen auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden.
  • Altersvorsorge: Es müssen mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen eines Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden. Bei einer familiären Lebensgemeinschaft in einer Ehe oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft können die Nachweise zur Altersvorsorge auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden.
  • Ausreichende Krankenversicherung: Sie müssen über eine hinreichende Krankenversicherung für Sie und Ihre Familienangehörigen verfügen. Mit einer gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie ausreichend versichert. Bei einer privaten Krankenversicherung gibt es Hinweise zu beachten, die Sie im Merkblatt zum erforderlichen Krankenversicherungsschutz des Landesamts für Einwanderung (Pdf) finden.
  • Keine Straftaten: Schon Geldstrafen können die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis verhindern.
  • Hauptwohnsitz in Berlin: Sie müssen mit ihrem Hauptwohnsitz in Berlin gemeldet sein.

Gibt es Ausnahmen bei den Voraussetzungen?

Die Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis können für bestimmte Personengruppen von den allgemeinen Bestimmungen abweichen. Das gilt beispielsweise beim Antrag von ehemaligen Deutschen, die eine ausländische Staatsangehörigkeit angenommen haben oder die deutsche Staatsbürgerschaft verloren haben – aber auch für Familienangehörige von Deutschen, für ausländische Absolventen deutscher Hochschulen, für Inhaber einer blauen Karte EU, für Fachkräfte, Jugendliche ab 16 Jahren und Selbstständige und für anerkannte Asylberechtige und Flüchtlinge.

Informationen für die abweichenden Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis erhalten Sie auf der Informationsseite des Service-Portals Berlin.

Wo beantrage ich die Niederlassungserlaubnis in Berlin?

Die Niederlassungserlaubnis kann nur beim Landesamt für Einwanderung (LEA) am Standort Friedrich-Krause-Ufer beantragt werden.

Landesamt für Einwanderung (LEA)
Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin
Tel.: (030) 90269-4000
Fax: (030) 90269 4099
Öffnungszeiten: Mo und Di: 7 bis 14 Uhr (nur mit Termin); Mi: nur mit Termin; Do: 9 bis 17 Uhr (nur mit Termin); Fr: nur mit Termin

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Gültiger Pass: ein anerkanntes und gültiges Identitätsdokument.
  • Ein aktuelles biometrisches Foto: Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund; Maße: 35mm x 45mm.
  • Einkommensnachweise bei Arbeitnehmern: Arbeitsvertrag, aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers (nicht älter als 14 Tage), Gehaltsnachweise der letzten 6 Monate und Rentenversicherungsverlauf.
  • ggf. Einkommensnachweise bei Selbständigen und Freiberuflern: Letzter Steuerbescheid sowie ein ausgefüllter Prüfungsbericht zusammen mit den darin genannten Unterlagen, wie zum Beispiel einen Auszug aus dem Handelsregister. Der Prüfungsbericht muss von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerbevollmächtigte angefertigt sein.
  • ggf. Einkommensnachweise bei Rentnern: Rentenbescheid.
  • ggf. Einkommensnachweise bei Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung: Bescheid über Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung oder ein aktuelles Gutachten der Bundesagentur für Arbeit oder ein aussagekräftiges fachärztliches Attest.
  • Krankenversicherung: Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, eine aktuelle Bestätigung Ihrer Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder wenn Sie privat krankenversichert sind, die Versicherungs-Police und Nachweise über gezahlte Beiträge.
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche: Sie müssen die Wohnfläche sowie die monatliche Miete beziehungsweise bei Eigentum die Wohnkosten der eigenen Immobilie nachweisen.
  • ggf. Bescheinigungen zum Integrationskurs: Sie können das "Zertifikat Integrationskurs" über die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs sowie die Bescheinigung über die Ergebnisse der Abschlusstests einreichen. Die Bescheinigungen erleichtern die Prüfung des Antrags. Sie können bei Vorsprache Ihre ausreichenden Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung aber auch anders nachweisen.
  • Altersvorsorge: Hier benötigen Sie die Renteninformation oder Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung beziehungsweise den Nachweis eines Anspruchs auf vergleichbare Leistungen einer sonstigen Versicherung- oder Versorgungseinrichtung. Die Nachweise zur Altersvorsorge können auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden.
  • Nachweise über den Bezug von sonstigen Leistungen: Sie bekommen Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld, Betreuungsgeld oder ähnliche Leistungen? Dann vergessen Sie nicht, die entsprechenden Nachweise (z. B. Bescheid) miteinzureichen.
  • Nachweis über Hauptwohnsitz in Berlin: Hier reicht die Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung oder der Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters

Wie hoch sind die Gebühren?

Die Gebühren für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis betragen 113 Euro. Bei einer Ablehnung werden noch Kosten von 56,50 Euro geltend gemacht. Für türkische Staatsangehörige betragen die Gebühren 22,80 Euro (11,40 Euro bei Ablehnung) bis zum vollendeten 24. Lebensjahr und ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 37 Euro (18,50 Euro bei Ablehnung).

Wie lange dauert eine Niederlassungserlaubnis in Berlin?

Je nachdem, welche Unterlagen Sie einreichen müssen, kann die Prüfung und der Bearbeitungszeitraum Ihres Antrags auf Niederlassungserlaubnis variieren. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt normalerweise zwischen sechs und acht Wochen.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Auf dem Service-Portal Berlin unter dem Stichwort Niederlassungserlaubnis.