Einkaufen oder das Treffen mit Freunden: Vieles wird für die Berliner wieder einfacher. Das sind die neuen Corona-Regeln im Überblick.
- Welche Corona-Regelungen gelten aktuell in Berlin? Was ist in der Hauptstadt erlaubt, was bleibt verboten? Eine Übersicht zeigt den Stand der Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie.
- Wann und wo gilt eine Maskenpflicht in Berlin? Wann wird ein Bußgeld fällig? Wer kontrolliert die Maskenpflicht? Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gibt es hier.
- Wie erfolgt die Betreuung in Berliner Kitas unter Corona-Bedingungen? Welche Pläne gibt es für den Start des neuen Schuljahres nach den Sommerferien? Informationen für Eltern, Lehrer, Erzieher und Kinder gibt es hier.
- Welche Corona-Maßnahmen gibt es in Restaurants, Kneipen und Gaststätten gibt es? Wie sollen sich Gäste verhalten? Was müssen Kellner und Wirte beachten? Hinweise zum Umgang mit dem Coronavirus in der Berliner Gastronomie finden Sie hier.
- Welche Veranstaltungen sind in Berlin erlaubt? Welche Events bleiben verboten? Wie groß darf die Teilnehmerzahl sein? Der Überblick zeigt den Stand der Verordnungen.
Berlin. Der Berliner Senat setzt seinen schrittweisen Lockerungskurs bei den Corona-Beschränkungen fort. Seit Sonnabend, 27. Juni 2020, fallen die seit Monaten bestehenden und zwischenzeitlich bereits etwas gelockerten Kontaktbeschränkungen für Privatpersonen komplett weg. Allerdings zieht der Senat an anderer Stelle die Schrauben an: Bei Verstößen gegen die seit Ende April geltende Maskenpflicht wird laut einer neuen Verordnung ein Bußgeld fällig. Bisher wurde hier nicht kontrolliert.
Die Morgenpost zeigt, welche Corona-Regeln derzeit in Berlin gelten.
- Die aktuell gültige "Sars-CoV2-Infektionsschutzverordnung" in Berlin (Stand: 23. Juni 2020) findet sich auch auf den Seiten der Senatskanzlei.
Kontaktbeschränkungen, Bußgeld, Maskenpflicht: Der aktuelle Stand der Corona-Regeln in Berlin
Kontaktbeschränkungen: Verabredungen in größerem Kreis werden für die Menschen wieder einfacher. Bisher gilt, dass sich in der Hauptstadt maximal fünf Personen aus mehreren Haushalten oder lediglich Mitglieder zweier Haushalte in der Öffentlichkeit oder zu Hause privat treffen dürfen. Die Regelung sollte helfen, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und fällt nun weg. Der Senat gibt nur noch eine Empfehlung, Kontakte auf „ein absolutes Minimum“ zu reduzieren. Jeder sei weiter angehalten, die physischen sozialen Kontakte zu anderen Menschen möglichst gering zu halten.
Mindestabstand: Der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen muss weiter eingehalten werden, um Infektionen möglichst zu verhindern. Ausnahmen gibt es nur für die Fälle, in denen das nicht möglich ist, unter anderem bei der Gesundheitsversorgung und Pflege, in Kitas und Schulen, beim Friseur oder wegen räumlicher Enge etwa in Bussen, Bahnen oder Autos. Wichtige Voraussetzung für alle Lockerungen bleibt zudem, dass die Entwicklung der Corona-Infektionen diese zulässt. Die in Berlin gültigen Abstands- und Hygieneregeln finden Sie hier.
Bußgeld: Fahrgäste, die in Bus und Bahn ohne Maske unterwegs sind, müssen seit Sonnabend, 27. Juni 2020, zwischen 50 und 500 Euro Bußgeld zahlen. Einerseits hielten sich viele Menschen ganz selbstverständlich an die Regeln, sagte der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) dazu. „Aber es gibt eben doch einige, die bewusst oder unbewusst sich eben nicht an diese Regeln halten. Und an der Stelle muss man dann auch deutlicher werden.“
Durchsetzen soll die neuen Regelung die Polizei mit punktuellen Kontrollen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) wies darauf hin, dass das nicht flächendeckend möglich sein werde. Die Bußgelder gelten auch bei Verstößen gegen die Maskenpflicht in Geschäften. Dort ist das Problem weniger verbreitet als im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Den in Berlin gültigen Bußgeldkatalog finden Sie hier.
Außerdem hat der Senat eine Vorschrift beschlossen, nach der die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) die Maskenpflicht selbst kontrollieren können. Sicherheitsmitarbeitern der BVG ist es nun möglich, einen fehlenden Mund-Nasen-Schutz bei Fahrgästen mit einer Vertragsstrafe von mindestens 50 Euro zu ahnden.
Alle Nachrichten zum Coronavirus in Berlin, Deutschland und der Welt: Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Coronavirus in Berlin haben wir hier für Sie zusammengetragen. In unserem Newsblog berichten wir über die aktuellen Corona-Entwicklungen in Berlin und Brandenburg. Die deutschlandweiten und internationalen Coronavirus-News können Sie hier lesen. Zudem zeigen wir in einer interaktiven Karte, wie sich das Coronavirus in Berlin, Deutschland, Europa und der Welt ausbreitet. Alle weiteren wichtigen Informationen zum Coronavirus bekommen Sie hier. Die aktuelle Auslastung der Intensivstationen in Deutschland finden Sie in unserem Klinik-Monitor.
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Einkaufen: Seit Sonnabend, 27. Juni 2020, dürfen Einzelhändler wieder mehr Menschen gleichzeitig in die Geschäfte lassen. Der bisher gültige Richtwert von maximal einer Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche wird auf 10 Quadratmeter gesenkt. Die Regeln für Supermärkte, Spätis, Drogerien und Geschäfte in Berlin finden Sie hier.
Veranstaltungen: Der Senat verständigte sich auf einen Stufenplan für größere Veranstaltungen wie kulturelle Events, Messen, Spezialmärkte, Sportveranstaltungen, geschäftliche Meetings oder gewerbliche Freizeitangebote.
- Bis 31. Juli sind demnach in geschlossenen Räumen bis zu 300 Teilnehmer erlaubt
- ab 1. August bis zu 500
- ab 1. September bis zu 750
- ab 1. Oktober bis zu 1000.
- Veranstaltungen im Freien dürfen laut Stufenplan bis zum 1. September maximal 1000 und danach bis zu 5000 Teilnehmer umfassen.
Alle Obergrenzen gelten laut Senat auch für private bzw. familiäre Veranstaltungen, jedoch nicht für Demonstrationen oder Gottesdienste. Hier waren Beschränkungen schon vor geraumer Zeit gestrichen worden. Gesang bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bleibt untersagt. Die Corona-Maßnahmen in Berlin in Zusammenhang mit Veranstaltungen finden Sie hier.
Gastronomie: Gaststätten und Schankwirtschaften in Berlin dürfen unter Einhaltung strenger Hygienevorgaben öffnen. Dies umfasst Restaurants, Bars, Cafés, Kneipen, Shisha-Bars und Rauchergaststätten. Der Verzehr von Speisen und Getränken muss an Tischen stattfinden. Buffets dürfen nicht angeboten werden. Zwischen den Tischen einschließlich Bestuhlung muss grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern sichergestellt werden. Das Servicepersonal ist dazu verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Auch Gäste müssen eine Maske tragen, wenn sie sich nicht am Tisch aufhalten. Innenräume müssen ausreichend belüftet werden. Zwischen jedem Gästewechsel muss die Tischplatte desinfiziert werden. Die Erstellung einer Anwesenheitsdokumentation, welche die vollständigen Namen, Adressen und Kontaktdaten aller Gäste festhält, ist verpflichtend, sofern geschlossene Räume betroffen sind. Regeln, Maßnahmen und Verbote in der Berliner Gastronomie finden Sie hier.
Schulen: Nach den Sommerferien kehren die Schulen zurück zum Regelbetrieb. Die Berliner Schüler erhalten somit mit dem Beginn des Schuljahres 2020/2021 wieder durchgehenden Unterricht. Direkter körperlicher Kontakt ist zu vermeiden, der bisherige Mindestabstand von 1,5 Metern wird aufgehoben. Auch Förder- und Teilungsunterricht und alle weiteren schulischen Angebote werden wieder im vollen Umfang stattfinden. Einschulungsfeiern dürfen unter Einhaltung der Abstands- und Hygienerichtlinien stattfinden, genau wie Schülerfahrten innerhalb Deutschlands und ins Ausland, sofern es sich nicht um vom Robert-Koch-Institut oder vom Auswärtigen Amt benannte Risikogebiete handelt. Weitere Hinweise zur schrittweisen Öffnung der Berliner Schulen finden Sie hier.
Kitas: Seit dem 22. Juni erhalten alle Kinder eine Betreuung in Kita und Grundschule (Grundschulklassen 1 bis 6), die dem individuellen Kita-Gutschein entspricht. Die Betreuung soll in stabilen Gruppen erfolgen, um die Rückverfolgbarkeit von Infektionen zu gewährleisten. In Bring- und Abholsituationen sollen Kontakte zwischen Erzieherinnen und Eltern möglichst reduziert werden. Eltern sollten dabei einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Informationen zu den Corona-Regeln in Berliner Kitas erhalten Sie hier.
Systematik: Insgesamt hat die neue Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie eine komplett andere Systematik: Sie soll nicht mehr auflisten, was alles unter welchen Bedingungen erlaubt ist, sondern eine Übersicht bieten, was Berlinerinnen und Berliner auch künftig nicht dürfen. Ziel ist, den Überblick zu erleichtern.
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dpa/mime/bee