Berliner Spätverkaufsstellen, bekannt als „Spätis“, müssen sonntags grundsätzlich geschlossen bleiben. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Die Spätis seien „typischerweise allgemein und unspezifisch auf die Versorgung der näheren Umgebung und nicht auf den spezifischen Bedarf von Touristen ausgerichtet“, heißt es zur Begründung in einer Mitteilung vom Mittwoch. „Deswegen dürfen sie weiterhin sonntags grundsätzlich nicht öffnen.“

Geklagt hatte eine Inhaberin eines Einzelhandelsgeschäftes in Charlottenburg-Wilmersdorf. Sie hatte ihren Laden an mehreren Sonntagen im Jahr 2016 geöffnet und dabei neben Berlin-Artikeln, Postkarten und Erfrischungsgetränken auch Spirituosen in großen Flaschen, H-Milch, Toastbrot, Zucker, Honig und Kaffeepulver angeboten. Daraufhin hatte ihr das Bezirksamt weitere Sonntagsöffnungen untersagt und im Falle der Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld in Höhe von 1500 Euro angedroht.

BM/seg