Mörder und Sexualstraftäter, denen Gutachter und ein Gericht eine besondere Gefährlichkeit attestiert haben, sollen künftig auch im offenen Vollzug untergebracht werden und sich tagsüber frei in der Stadt bewegen können. Wie Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) am Dienstag mitteilte, soll ein Teil der sogenannten Sicherungsverwahrten künftig in einer noch zu schaffenden neuen Einrichtung des offenen Vollzugs an der Seidelstraße außerhalb der Justizvollzugsanstalt (JVA) Tegel untergebracht werden.
Bei Sicherungsverwahrten handelt es um verurteilte Straftäter, die schwere Verbrechen begangen und ihre vom Gericht verhängte Strafe bereits abgesessen haben. Weil Gutachter ihnen aber attestierten, dass sie mit hoher Wahrscheinlichkeit weitere Verbrechen begehen könnten, müssen sie zum Schutz der Allgemeinheit zwar nicht mehr im Gefängnis bleiben, aber in sogenannter Sicherungsverwahrung. In Berlin gibt es zurzeit 50 Sicherungsverwahrte. Sie wohnen getrennt von den Strafgefangenen in einer Einrichtung auf dem Gelände der JVA Tegel und dürfen die Einrichtung im Regelfall nicht verlassen. Eine Strafvollstreckungskammer überprüft auf der Grundlage psychologischer Gutachten jedes Jahr, ob der Grund für die Sicherungsverwahrung, also die prognostizierte Gefährlichkeit, weiterhin vorliegt.
(mit dpa)



