Die Charité muss am Mittwoch einen detaillierten Bericht zu den Abrechnungen mit erfundenen Institutsnamen vorlegen. „Es muss sichergestellt sein, dass das nicht auch in anderen Fällen vorgekommen ist“, sagte Wissenschaftsstaatssekretär Steffen Krach am Dienstag. Es müsse sichergestellt sein, dass sein Haus als Aufsichtsbehörde über alle relevanten Informationen zu dem Fall verfüge.

Wie berichtet, hatte die Universitätsklinik einräumen müssen, bis 2015 ambulante Leistungen an 700 Privatpatienten mit einem Institutsnamen abgerechnet zu haben, der nie existierte. Die Charité erklärte das mit einem Versehen, Kritiker halten einen Anfangsverdacht des Abrechnungsbetruges für gegeben. Zunächst hatte der Charité-Vorstand der Aufsichtsbehörde gegenüber bestritten, dass es Abrechnungen unter falschem Namen überhaupt gegeben habe. Diese Angaben, die Krach gegenüber der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus gemacht hatte, musste er inzwischen zurücknehmen.