Berlin. Die Charité hat über Jahre ambulante Leistungen für Privatpatienten über ein Institut abgerechnet, das gar nicht existiert. Bis 2015 wurden 700 Rechnungen unter dem erfundenen Institutsnamen gestellt. Das räumte die Universitätsklinik auf Nachfragen der Morgenpost ein. Noch im Februar 2019 hatte die Charité verneint, dass es solche Fälle jemals gegeben habe. Wissenschaftsstaatssekretär Steffen Krach gab diese Auskunft dann auch in einer offiziellen Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der FDP weiter.
Weil der Aufsichtsratsvertreter jedoch weitere Aufklärung forderte, musste die Charité ihre Angaben korrigieren. Dem FDP-Abgeordneten Marcel Luthe schrieb Krach, die zum Zeitpunkt der Beantwortung dem Senat vorliegenden Informationen hätten sich „zwischenzeitlich überholt“.
FDP fordert Eingreifen der Staatsanwaltschaft
Der Staatssekretär hat den Charité-Vorstand nun aufgefordert, noch in dieser Woche eine umfangreiche schriftliche Stellungnahme zu liefern. Dann solle über „gegebenenfalls weitere notwendige Schritte“ entschieden werden. Der FDP-Politiker Luthe ist jedenfalls alarmiert.
Aus seiner Sicht stellt sich der Verdacht des Abrechnungsbetruges, wenn es Rechnungen gibt, die unter falschem Institutsnamen ausgestellt wurden. „Die Staatsanwaltschaft sollte sich in Bewegung setzen“, findet der Liberale. Der Charité selbst die Aufklärung zu überlassen, greift aus seiner Sicht zu kurz.
Für die Uni-Klinik stellte ein Professor Rechnungen eines „Instituts für Immunologie, Tumorzentrum, Transfusionsmedizin“ aus. Ein solches Institut hat es jedoch nie gegeben.
Charité spricht von „Irrtum“
Eine Charité-Sprecherin erklärte den Fehler mit einem Versehen. Es handele sich um eine „irrtümliche Bezeichnung, die versehentlich entstanden ist und später korrigiert wurde“. Der falsche Institutsname sei „einmalig freigegeben“ worden. Dann habe ihn der Abrechnungsdienstleister PVS „fortlaufend“ weiter genutzt.
Die irrtümliche Benennung sei bereits 2015 behoben worden und habe „keine Auswirkungen auf die Rechnungsinhalte und etwaige damit verbundenen Prozesse“ gehabt. Die PVS sei angewiesen worden zu prüfen, ob sie womöglich mit weiteren nicht existierenden Instituten operiert hat.
Den Fall ins Rollen brachte eine Patientin mit einer schweren seltenen Erkrankung, die in der Charité über viele Jahre nicht richtig diagnostiziert wurde. Sie befindet sich seit längerem mit der Charité in einer Auseinandersetzung. Sie beklagt, ihr würden Daten und Unterlagen, die Fehldiagnosen, von ihr nicht autorisierte Datenzugriffe und Unstimmigkeiten in Abrechnungsunterlagen belegen könnten, nicht vollständig offengelegt. „Offenbar möchte sich die Charité einer Überprüfung entziehen“, vermutet die Patientin.
Ärztlicher Direktor wurde im Sommer 2018 informiert
Die Rechnung des Professors mit dem falschen Institutsnamen hatte die Charité auch noch um 220 Euro nach unten korrigieren müssen, weil dort Gentests abgerechnet wurden, für die der Arzt keine Ergebnisse vorlegen konnte. Weitere Nachforschungen ergaben, dass der Mediziner auch unter anderen Instituts-Namen unterwegs war. So schrieb er ein Rezept unter dem Namen Spezialambulanz für klinische Hämostaseologie, Rheumatologie und klinische Immunologie. Bei genauerer Durchsicht der Unterlagen fiel der Patientin auf, dass in Folge eines einzigen Arzttermins mit einer Blutentnahme unter acht verschiedenen Namen Daten abgesendet worden waren.
Per Brief und E-Mail informierte sie im Sommer 2018 den ärztlichen Direktor der Charité, Ulrich Frei über die Rechnungen mit den falschen Institutsnamen. Eine Erklärung habe sie nicht bekommen. Auch ein nach Darstellung der Charité von ihr unterschriebener Behandlungsvertrag ist der ehemaligen Patientin bis heute nicht zugegangen, ebenso wenig die Abrechnungsdaten und Zugriffsprotokolle zu ihrer Person. Die Frau erhielt stattdessen Post von einer Großkanzlei für Strafrecht. Man legte ihr nahe, die Sache auf sich beruhen zu lassen.
Patientin will alle Unterlagen erhalten
Schon allein, dass die Rechnungen über den externen Dienstleister PVS versendet wurden, hält die Patientin für einen Verstoß gegen die Datenschutz-Regeln. Denn ohne schriftliche schriftliches Einverständnis der Privat-Versicherten darf eine Ambulanz keine Patientendaten an die Abrechnungsstelle übermitteln. Auch auf ihre Bitte, die Kontonummern offen zu legen, an die ihr Geld in der Charité geflossen sei, habe sie keine Antwort erhalten.
„Ich habe seit Mai 2018 keine vollständige Auskunft mit Zusendung aller medizinischer Unterlagen, Abrechnungsdaten und Zugriffsprotokolle erhalten. Dabei könnte das Licht ins Dunkel bringen, auch im Hinblick darauf, wer wann was eingetragen hat. Sie wolle mit ihren vollständigen Unterlagen zur Aufklärung beitragen und bei Bedarf rechtliche Schritte gegen die Verantwortlichen einleiten können, so die Patientin.
Eine Sprecherin der Universitätsklinik versichert, es habe auch im Falle des nicht existierenden Institutsnamens keine Abweichungen von den standardisierten Abrechnungsprozessen ersichtlich. Ein Anfangsverdacht auf eine Straftat sei „nicht ersichtlich“.