Sozialer Wohnungsbau

Wo Wohnen in Berlin noch bezahlbar ist

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Isabell Jürgens

Berlin erreicht 2015 das Ziel von 1000 neuen Sozialwohnungen. Die Nettokaltmiete beträgt durchschnittlich 6,50 Euro je Quadratmeter.

Das Land Berlin hat in diesem Jahr den Bau von insgesamt 1014 neuen Sozialwohnungen gefördert. Die Nettokaltmiete für diese Wohnungen beträgt durchschnittlich 6,50 Euro je Quadratmeter monatlich. Das geht aus den Zahlen hervor, welche die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung jetzt vorgelegt hat. Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) wertete die Zahlen als Erfolg. Berlin hatte sich im Vorjahr das Ziel gesetzt, 2015 insgesamt 1000 neue Sozialwohnungen zu fördern. „Wir sind jetzt wieder auf Neubaukurs und werden ihn weiter halten“, sagte Geisel.

Der Bausenator kündigte an, dass in den nächsten Jahren das Programm zur sozialen Wohnraumförderung erheblich ausgeweitet werden soll. „Künftig wollen wir 3000 geförderte Wohnungen pro Jahr erreichen“, sagte der Senator. 2015 wurden demnach rund 67 Millionen Euro für zinslose Baudarlehen und einkommensorientierte Zuschüsse bewilligt. Es entstehen – überwiegend bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften – 2949 neue Wohnungen, wovon 1014 gefördert werden. Die 2015 für die Soziale Wohnraumförderung in Berlin zur Verfügung stehenden Mittel seien damit vollständig ausgeschöpft, so Geisel.

In den kommenden Jahren wird das Fördervolumen verdreifacht

Mit dem Doppelhaushalt 2016/17 hat das Abgeordnetenhaus am 10. Dezember die schrittweise Verdreifachung des Fördervolumens beschlossen. Im Jahr 2016 stehen damit Mittel für 2500 geförderte Wohnungen zur Verfügung. Ab 2017 sollen jährlich 3000 Neubauwohnungen mit Mietpreisbindungen entstehen. Da der Anteil mietpreisgebundener Wohnungen am Gesamtvorhaben in der Regel 25 bis 33 Prozent betrage, entstünden jedes Jahr im Rahmen des Förderprogramms insgesamt 9000 bis 12.000 Mietwohnungen für unterschiedliche Zielgruppen.

Geisel betonte, dass die monatliche Nettokaltmiete in den geförderten Wohnungen bei 6,50 Euro je Quadratmeter und Monat starte. Bezugsberechtigt sind Mieterinnen und Mieter mit einem in Berlin gültigen Wohnberechtigungsschein. Der Förderungszeitraum beträgt 20 Jahre. Alle zwei Jahre dürfen die Mieten um 20 Cent je Quadratmeter erhöht werden. Bei Wohngebäuden mit der sogenannten einkommensorientierten Förderung liege die Einstiegsmiete sogar noch 50 Cent darunter, bei 6 Euro je Quadratmeter und Monat nettokalt. Wer in den Genuss dieser Förderung kommen will, muss nachweisen, dass das Haushaltseinkommen 20 Prozent unterhalb der Berliner Einkommensgrenze für einen Wohnberechtigungsschein (16.800 Euro Jahreseinkommen für einen Einpersonenhaushalt, bzw 25.200 Euro für zwei Personen) liegt.

Erst im Frühjahr 2014 hatte der Berliner Senat auf Vorlage des damaligen Stadtentwicklungssenators und heutigen Regierenden Bürgermeisters Michael Müller (SPD) den Wiedereinstig in die Förderung von Sozialwohnungen beschlossen. Um mehr private Wohnungsbaugesellschaften und Baugenossenschaften für den Bau von Sozialwohnungen zu gewinnen, ließ Geisel die Förderrichtlinien Anfang dieses Jahres noch einmal überarbeiten.

Mieterverein kritisiert das Programm als unzureichend

„Das Konzept des Senators reicht nicht“, kritisierte der Chef des Berliner Mietervereins, Reiner Wild, das Förderprogramm. Denn der Bindungszeitraum – auch aus dem aktualisierten Förderprogramm – sei zu kurz. Der Berliner Mieterverein trete dagegen für den Grundsatz ein: „Einmal gefördert, dauerhaft gebunden.“

Dafür muss aber zumindest der Förderanteil pro Wohnung deutlich erhöht werden. Zudem müsse davon ausgegangen werden, dass auch nach der Neufassung der Förderrichtlinien nur wenige private Bauherren wegen des niedrigen Zinsniveaus und der auferlegten Bindungen die Förderung in Anspruch nehmen würden. „Daher müssen die städtischen Wohnungsunternehmen einen höheren Anteil als 30 Prozent ihrer Neubauwohnungen im sozialen Wohnungsbau errichten. „Das Soll liegt nach meiner Meinung bei mindestens 60 Prozent“, sagte Wild.

Wie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung am Dienstag mitteilte, haben alle Berliner, die in Sozialwohnungen wohnen, ab 1. Januar 2016 Anspruch auf einen Mietzuschuss. Diese neue Regelung wurde im Gesetz über die Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin (Berliner Wohnraumversorgungsgesetz) festgelegt.

30 Prozent des Einkommens für die Miete

Ein Mietzuschuss soll gezahlt werden, wenn die Nettokaltmiete die Grenze von 30 Prozent des Haushaltseinkommens überschreitet. Bei anspruchsberechtigten Haushalten, die in Gebäuden mit schlechtem energetischem Zustand wohnen, soll der Mietzuschuss bereits bei geringeren Nettokaltmietenbelastungen (bereits ab 25 Prozent des anrechenbaren Gesamteinkommens) gezahlt werden.

Bei Sozialmietwohnungen, die vom Wegfall der Anschlussförderung betroffen sind, besteht der Anspruch auf Mietzuschuss nur, wenn der Mietvertrag vor dem 1. Januar 2016 abgeschlossen wurde. Der Mietzuschuss wird von dem Monat an gezahlt, in dem ein vollständiger Antrag vorliegt.

Antragsformulare im Internet unter: www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mietzuschuss