Mehrere Fluggesellschaften wehren sich juristisch gegen die Start- und Landegebühren an den Berliner Flughäfen Tegel und Schönefeld. Die staatliche Betreibergesellschaft FBB hatte die Entgelte zu Jahresbeginn zum Teil kräftig angehoben. Klage eingereicht hat dagegen auch Deutschlands größte Airline, die Deutsche Lufthansa. „Eine Entgelterhöhung ist nach unserer Auffassung keinesfalls gerechtfertigt“, sagte Lufthansa-Sprecher Wolfgang Weber. Die neuen Gebühren würden zwar bezahlt, aber nur „unter Vorbehalt“.
Tegel sei bilanztechnisch längst abgeschrieben sei, die Flughafengesellschaft verdiene mit dem Airport bereits seit Jahren ordentlich Geld, so Weber. Die technischen Standards in Tegel würden hingegen größtenteils aus den 70er-Jahren stammen. „Die Abfertigungstechnik ist daher sehr störanfällig, was den Airlines immer wieder zusätzlichen Aufwand beschert“, sagte der Sprecher. Die aktuelle Gebührenerhöhung beschere der Lufthansa nun zusätzliche Ausgaben in Höhe „von mehreren Millionen Euro“ im Jahr.
Die Airline unterhält von Tegel aus aktuell nur noch Direktverbindungen zu ihren Drehkreuzen in Frankfurt am Main und München. Dies sind laut Weber täglich rund 30 Starts und Landungen. Betroffen von der Entgelterhöhungen sind aber auch die zahlreichen Lufthansa-Töchter, darunter Germanwings, Swiss oder die Austrian Airlines, mit zusammen über 100 Abflügen am Tag. Die Klage richtet sich konkret gegen oberste Luftfahrtbehörde des Landes Berlin, die die Gebührenerhöhung genehmigt hatte. Das Verfahren ist am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg anhängig.
Klagen auch von anderen Airlines
Klagen soll es dem Vernehmen nach auch von anderen Airlines geben, darunter der Ferienfluggesellschaft Condor, deren Maschinen am alten Flughafen Schönefeld stationiert sind. Sie fordern Akteinsicht in die Unterlagen des brandenburgischen Infrastrukturministeriums, die die Gebührenerhöhung für Schönefeld-Alt bestätigte hat.
Die Flughafengesellschaft verteidigte die zu Jahresbeginn erfolgte „Anpassung der Flughafenentgelte“. Es sei zudem die erste seit 2005. Verglichen mit anderen Flughäfen in Deutschland, insbesondere der Drehkreuze München und Frankfurt, habe die FBB die Flughafenentgelte für 2015 nur moderat erhöht, sie würden weiterhin deutlich unter dem Niveau dieser beiden Flughäfen liegen.
Flughafengesellschaft verweist auf Kosten für Schallschutz
Eine Anpassung der Start- und Landegebühren sei ausschließlich im Bereich der Lärmentgelte erfolgt. Dies sei „insbesondere im gesellschaftlichen und politischen Umfeld positiv bewertet“ worden. Die sogenannten Lärmentgelte werden anhand der unterschiedlichen Lärmbelastung berechnet, die ein Flugzeug je nach Typ verursacht. Grundsätzlich sind Maschinen jüngerer Bauart bei Starts und Landungen meist deutlich leiser als ältere Jets. Besonders laute Flugzeuge – etwa ältere russische Tupolews – dürfen bereits Langem in Tegel weder starten noch landen.
Rückendeckung von anderen Flughäfen
Rückendeckung erhält die Berliner Flughafengesellschaft hingegen von der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV). „Die Flughäfen in Deutschland stehen zu ihrer Verantwortung zum Lärmschutz. Eines der wirksamsten Mittel in den Händen der Flughäfen sind verschärfte lärmabhängige Entgelte“, sagte Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel. Die Airlines würden hierdurch einen wirtschaftlichen Anreiz zum Einsatz von leiseren Flugzeugen erhalten. „Auch wenn nicht alle Airlines davon begeistert sind, Deutschlands Flughäfen werden diesen Weg weiterhin konsequent beschreiten", betonte Beisel.
Zusätzliche Ausgaben für mehr Schallschutz der Flughafen-Anrainer hat die Flughafengesellschaft derzeit allerdings nur im Bereich des noch nicht eröffneten Hauptstadtflughafens BER, der noch gar nicht eröffnet ist. Nach mehreren Gerichtsurteilen rechnet die FBB dabei mit einer Erhöhung der Ausgaben auf mehr 700 Millionen Euro. Alle bisherigen Klagen von Tegel-Anwohnern für Lärmschutzfenster und andere Vorkehrungen wurden bislang von den Gerichten mit Verweis auf den Bestandsschutz für Tegel bis zum Jahr 2017 stets abgewiesen